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Mehr als 400 Kontrollen bei Waffenbesitzern


Jägermeister

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Interessante Variante

Wer eine Schusswaffe zu Hause lagern will, etwa als Schütze oder Jäger, braucht eine Waffenbesitzkarte. Außerhalb von Haus und Garten darf die Waffe ungeladen und auseinandergenommen befördert werden – etwa zum Schießstand. Auch die Aufbewahrung in klassifizierten Schränken ist penibel geregelt.

Ich dachte immer, daß ich die WBK brauche, um so ein Stück Eisen zu kaufen.

Und daß ihr ja immer schön eure Waffen zerlegt, wenn ihr zum Schießen fahrt.

:aua:

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Zumindest haben die dort die Übersicht. Habe gerade aus diesem Bereich eine Waffe ersteigert, dort angerufen und umgehend die Auskunft bekommen, dass es sich um eine Legalwaffe handelt. (Der Verkäufer hatte mir zwar 'ne WBK-Kopie gemailt, aber leider nur die Vorderseite)

Warum klappt das eigentlich in Heilbronn nicht ?

Ich habe noch nie gekauft oder verkauft, ohne beim entsprechenden Waffenamt anzurufen. Ich bin dabei noch nie abgewiesen worden und habe immer freundliche, ordentliche und genügende Antwort bekommen.

Ein Anruf war besonders lustig. Aufgrund der extrem schlecht lesbaren Kopie habe ich irgendwo in Berlin angerufen:

"Ähm ... ich habe wegen eines Waffenverkaufs von einem Händler eine Waffenhandelslizenz vorgelegt bekommen und wollte der Ordung halber fragen, ob die noch gültig ist.... bin ich da bei ihnen richtig ?"

"Ja, beantworten wir gerne. Welcher Händler ist es denn ?"

"Eine Firma Triebel."

Antwort in 13,8 Millisekunden: "Ja."

Ups, hab ich gedacht, mussn bekannter Händler sein....

Sorry Katja ! :lach: :lach:

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Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass sie solche Auskünfte im Interesse ihrer Bürger erteilt, um Käufe/Verkäufe zu erleichtern. Sie wäre aber dazu nicht verpflichtet.

Na, ob sie damit recht hat, ist zweifelhaft.

Wenn sie damit meint, das sie es im Sinne des Waffengesetzes zur allgemeinen Sicherheit macht. würde ich es genauso sehen.

Letztendlich isses aber wurscht, warum sie es macht, wenn sie es macht.

Wenn sie es nicht machen würde, wäre meine Eskalationsstufe, mir den Namen geben zu lassen, meine eigene Waffenbehörde anzurufen, den Fall darzulegen und Namen und Telefonnummer mit zu übergeben, mögen Sie doch bitte prüfen was sie wollen. War aber, wie gesagt, nie nötig.

(Was ich bisher von vernünftigen Waffenbehörden festgestellt habe, sie geben eigentlich jedem Wunsch nach, wenn er transparent, vertrauenswürdig und sicher im Sinne des Waffengesetzes ist.)

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in Mönchengladbach wurde auf entsprechende Kontrollen vor Ort ganz verzichtet.

Tja die Salafisten haben es gut bei uns...PDT_Armataz_02_26

Ich wüßte nicht, ob die (idR) von der genannte Maßnahme überhaupt einbezogen wären.... hier würde eher die obligatorische Hausdurchsuchung für Nicht-Legalwaffenbesitzer (denn nur bei denen findet man illegale Waffen) anwendbar sein.

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Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass sie solche Auskünfte im Interesse ihrer Bürger erteilt, um Käufe/Verkäufe zu erleichtern. Sie wäre aber dazu nicht verpflichtet.

Sie ist aber doch wohl dazu verpflichtet, den Ermittlungsbehörden mitzuteilen, ob die Schießerei dort mit legalen oder illegalen Waffen durchgeführt wurde.

Die "vermuten" ja immer noch. Nur der Grafe hat es schon rausgekriegt.

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