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Grüne stolpern über ihren Anti-Patriotismus-Sticker


Jägermeister

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Einschlägig wäre der § 90a StGB.

http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

Man sollte Strafanzeige gegen den Vorsitzden der Grünen Jugend stellen. Stehen 3 Jahre Knast drauf.:maul:

Am besten das ganze Pack wegsperren; der Geile Kim, der Große Führer der heldenhaften Nordkoreanischen Nation, wird gegen entsprechende Devisen schon eine entsprechende Unterkunft bei sich schaffen können, um ihnen die Vorzüge der Juche näherzubringen. Man lese dazu das Buch von Lee Soon-ok.

Edited by Califax
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Am besten das ganze Pack wegsperren..

Solange nichts strafrechtliche relevantes vorliegt eben nicht, denn:

Freiheit ist auch immer die Freiheit der anderen.

Für mich persönlich definiere ich das so: Ich bin gern mit den Hunden unterwegs,

da bleibt es nicht aus daß wir von Zecken befallen werden.

Die Biester kann man nicht ausrotten ohne die gesamte Landschaft abzufackeln.

Also muss ich wohl damit leben !

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Solange nichts strafrechtliche relevantes vorliegt eben nicht,

Es LIEGT ja was strafrechlich Relevantes vor - und zwar gegen alle am Sticker Beteiligten und auch die Träger des selbigen:

§ 90a

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Nur sind die Büttel und auch die Politiker dieses Staates zu feige, das wirklich konsequent durchzusetzen.

Ich habe vor über 20 Jahren nicht die nächtelag Magdeburger Stasi-Zentrale mit bewacht, Flugblätter verteilt etc., damit grünkommunistische saturierte Wessischleimbeutel_innen den Staat demontieren, unterwandern, lächerlich machen und komplett zerstören, den wir uns damals gewünscht und auch dafür unter Einsatz unserer körperlichen Unversehrtheit gekämpft haben.

Edited by Califax
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Irgendwie erinnert mich dieser Paragraf an § 222 des StGB-DDR!

§ 222. Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole. Wer in der Öffentlichkeit die Staatsflagge, das Staatswappen oder andere staatliche oder staatlich anerkannte Symbole der Deutschen Demokratischen Republik, Symbole der gesellschaftlichen Organisationen oder Symbole anderer Staaten böswillig zerstört, beschädigt, wegnimmt oder in anderer Weise verächtlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.

Nur daß dieser Straftatbestand dort nur mit maximal 2 Jahren Haft bedroht war! :rolleyes1:

Ich finde es bedenklich, daß es ein Staat nötig hat, sogar die Herabwürdigung seiner Symbole unter Strafe zu stellen.

GRUß

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Ich finde es mindestens genauso bedenklich, daß es nötig ist, die Herabwürdigung von Symbolen unter Strafe zu stellen.

Egal, ob die Unterstrafestellung oder die Notwendigkeit dazu bedenklich ist, für viel bedenklicher ist für mich, daß es Gruppierungen/Individuen gibt, die glauben, derartige Symbole ins Lächerliche ziehen zu müssen und sich dabei noch als die "großen Propheten" fühlen (z. B. Augstein).

Und für genauso bedenklich halte ich es, wenn es zwar diesen Straftatbestand gibt, er aber noch nicht einmal ansatzweise angewandt wird

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