Jägermeister Posted August 3, 2012 at 11:09 AM Share Posted August 3, 2012 at 11:09 AM „Nicht schussbereit“ bedeutet im Sinne des Waffengesetzes lediglich, dass die Waffe entladen sein muss. Es darf also kein Magazin in der Waffe eingeführt, keine Patrone im Patronenlager, kein Geschoss im Geschosslager und bei Revolvern keine Patrone in der Trommel sein. Das wird laienhaft übersetzt mit "Waffe und Munition getrennt". Anders die Definition des Begriffes "zugriffsbereit": Nach Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 13 ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. Quelle: http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/schussbereit-und-zugriffsbereit.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted August 3, 2012 at 11:28 AM Share Posted August 3, 2012 at 11:28 AM Das DWJ ist bekannt für den waffenrechtlichen Unsinn, den sie seit Jahren verzapfen. Das Schlimme ist, dass die Leute in den Vereinen und Jägereien diesen Unsinn glauben und weiterverbreiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 3, 2012 at 11:45 AM Author Share Posted August 3, 2012 at 11:45 AM Wie meinen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted August 3, 2012 at 11:57 AM Share Posted August 3, 2012 at 11:57 AM Schon wenn ich beginne den ersten Satz zu lesen: "Es darf also kein Magazin in der Waffe eingeführt...", weiß ich, dass es eine typische DWJ-Geschichte ist. Warum sollte es bei "Nicht schussbereit" verboten sein, zum Transport ein Magazin in der Waffe eingesetzt zu haben? Das ist eine Erfindung vom DWJ. Das Ergebnis ist dann ein dummes Halbwissen und die Schnappatmung auf den Ständen, wenn ich meine Viper auspacke und aus Platzgründen ein Magazin (natürlich ohne Patronen) in der Waffe habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 3, 2012 at 12:03 PM Author Share Posted August 3, 2012 at 12:03 PM Na gut, nicht ausführlich beschrieben, aber gemeint ist imho ein geladenes Magazin. Dies ergibt sich auch aus dem danach Folgendem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 4, 2012 at 10:39 AM Share Posted August 4, 2012 at 10:39 AM Na gut, nicht ausführlich beschrieben, aber gemeint ist imho ein geladenes Magazin. Dies ergibt sich auch aus dem danach Folgendem. Da muß ich Lusumi recht geben. Ein Wörtchen am rechten Platz mehr, und der Text wäre richtig gewesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 4, 2012 at 11:02 AM Author Share Posted August 4, 2012 at 11:02 AM Man muss aber auch nicht jedes (fehlende) Wort auf die Goldwaage legen. Jeder halbwegs gerade auslaufen Könnende weiß ja worum es geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted August 4, 2012 at 12:35 PM Share Posted August 4, 2012 at 12:35 PM Doch! Bei einem Gesetz muss man die wichtigen Wörter auf die Goldwaage legen. Das fehlende Wort ist hier von ganz entscheidender Bedeutung der Aussage des Satzes! Im Übrigen bin ich mir auch wegen der vergangenen Berichterstattungen des DWJ sehr sicher, dass das Wort im Sinne des DWJ gar nicht aus Schlamperei fehlt, sondern dass dies deren Auffassung ist. Das ist das Schlimme daran. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 4, 2012 at 12:39 PM Share Posted August 4, 2012 at 12:39 PM Man muss aber auch nicht jedes (fehlende) Wort auf die Goldwaage legen. Jeder halbwegs gerade auslaufen Könnende weiß ja worum es geht. Mit den "geradeauslaufenkönnenden" haben wir es leider nicht immer (immer weniger) zu tun. Wenn die "Geiz ist geil-Mentalität" jetzt auch schon in Fachartikeln um sich greift, darf man sich über "Mißverständnisse" nicht wundern. Das ist leider ein Problem der fintenreichen deutschen Sprache. Und soviel Paltz um "geladen" noch unterzubringen sollte m. M. n. noch sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 4, 2012 at 01:57 PM Author Share Posted August 4, 2012 at 01:57 PM Okay, ich werde Walter Schultz mal dazu befragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted August 5, 2012 at 06:11 AM Share Posted August 5, 2012 at 06:11 AM Geht es nicht bei "zugriffsbereit" darum, dass man die Waffe -NICHT- mit "wenigen" Handgriffen schußbereit machen kann!? Nach Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 13 ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. Koffer auf, Magazin `rein..ist imho nicht damit gemeint.. (auch mal was schreiben..-) GG:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 5, 2012 at 01:42 PM Share Posted August 5, 2012 at 01:42 PM Koffer auf, Magazin `rein..ist imho nicht damit gemeint.. (auch mal was schreiben..-) GG:bayer: Und da sind wir dann wieder bei den ganzen Variationsmöglichkeiten: Leeres Magazin in der Waffe verhindert schnelle Schußbereitschaft kein Magazin in der Waffe, aber gefülltes Magazin in der Jackentasche (bitte nicht nach dem Grund dafür fragen) schnellere Schußbereitschaft. Wenn alle Möglichkeiten per Gesetz erfaßt werden sollen, wird das Waffenrecht irgendwo da ankommen, wo unser "begnadetes" Steuerrecht schon ist - alles geregelt - keiner weiß Bescheid. Wenn man etwas verhindern will, so muß man tatsächlich ALLE Waffen verbieten (daß das eine Illusion ist, sollte auch der Politiker begreifen, der aus Kraxtepelln kommt). Diese ganze Pseudosicherheitsschei§e muß wieder in den Orkus. Dieses ganze "Transportsystem" ist Ausdruck des Mißtrauens des Staates gegen seine Bürger und bewirkt letztendlich gar nix an zusätzlicher Sicherheit. Selbst dann, wenn ich meine Waffen teilgeladen transportieren würde, wäre sie nicht "unsicher"; wenn ich Blödsinn machen will, ist die Waffe am Mann und fertiggeladen. Zeigt nur, daß das Prinzip "Kreißsaal - Hörsaal - Plenarsaal" zu praxisfernen und lebensfremden Politikern führt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 6, 2012 at 05:54 PM Author Share Posted August 6, 2012 at 05:54 PM Okay, ich werde Walter Schultz mal dazu befragen. Habe die Frage in der Leserumfrage verpackt als Anmerkung. Ich berichte über den Ausgang. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted August 9, 2012 at 05:35 AM Share Posted August 9, 2012 at 05:35 AM Doch! Bei einem Gesetz muss man die wichtigen Wörter auf die Goldwaage legen. Das fehlende Wort ist hier von ganz entscheidender Bedeutung der Aussage des Satzes! Dem ist leider so, genau damit wird Dich der Staatsanwalt danach packen, weil ein entscheidendes Wörtchen fehlt. Bei (manchen) Juristen darf man einfach keinen normalen Menschenverstand voraussetzen, sondern nur "lohnende Ziele". Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 9, 2012 at 05:45 AM Share Posted August 9, 2012 at 05:45 AM Bei (manchen) Juristen darf man einfach keinen normalen Menschenverstand voraussetzen, sondern nur "lohnende Ziele". Gruß Warum sind diese Juristen dann bei bestimmten Vorfällen blind, taub und sprachlos? :censored: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 9, 2012 at 06:08 AM Share Posted August 9, 2012 at 06:08 AM Warum sind diese Juristen dann bei bestimmten Vorfällen blind, taub und sprachlos? :censored: Weil es entweder kein "lohnendes Ziel" ist oder aber man könnte selbst zum "Ziel" (z. B. der Medien) werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
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