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„Schussbereit“ und „zugriffsbereit“


Jägermeister

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„Nicht schussbereit“ bedeutet im Sinne des Waffengesetzes lediglich, dass die Waffe entladen sein muss.

Es darf also kein Magazin in der Waffe eingeführt, keine Patrone im Patronenlager, kein Geschoss im Geschosslager und bei Revolvern keine Patrone in der Trommel sein. Das wird laienhaft übersetzt mit "Waffe und Munition getrennt". Anders die Definition des Begriffes "zugriffsbereit": Nach Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 13 ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Quelle: http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/schussbereit-und-zugriffsbereit.html

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Schon wenn ich beginne den ersten Satz zu lesen: "Es darf also kein Magazin in der Waffe eingeführt...", weiß ich, dass es eine typische DWJ-Geschichte ist.

Warum sollte es bei "Nicht schussbereit" verboten sein, zum Transport ein Magazin in der Waffe eingesetzt zu haben?

Das ist eine Erfindung vom DWJ.

Das Ergebnis ist dann ein dummes Halbwissen und die Schnappatmung auf den Ständen, wenn ich meine Viper auspacke und aus Platzgründen ein Magazin (natürlich ohne Patronen) in der Waffe habe.

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Doch! Bei einem Gesetz muss man die wichtigen Wörter auf die Goldwaage legen.

Das fehlende Wort ist hier von ganz entscheidender Bedeutung der Aussage des Satzes!

Im Übrigen bin ich mir auch wegen der vergangenen Berichterstattungen des DWJ sehr sicher, dass das Wort im Sinne des DWJ gar nicht aus Schlamperei fehlt, sondern dass dies deren Auffassung ist.

Das ist das Schlimme daran.

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Man muss aber auch nicht jedes (fehlende) Wort auf die Goldwaage legen. Jeder halbwegs gerade auslaufen Könnende weiß ja worum es geht.

Mit den "geradeauslaufenkönnenden" haben wir es leider nicht immer (immer weniger) zu tun.

Wenn die "Geiz ist geil-Mentalität" jetzt auch schon in Fachartikeln um sich greift, darf man sich über "Mißverständnisse" nicht wundern. Das ist leider ein Problem der fintenreichen deutschen Sprache. Und soviel Paltz um "geladen" noch unterzubringen sollte m. M. n. noch sein.

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Geht es nicht bei "zugriffsbereit" darum, dass man die Waffe -NICHT- mit "wenigen" Handgriffen

schußbereit machen kann!?

Nach Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 13 ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Koffer auf, Magazin `rein..ist imho nicht damit gemeint..

(auch mal was schreiben..-)

GG:bayer:

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Koffer auf, Magazin `rein..ist imho nicht damit gemeint..

(auch mal was schreiben..-)

GG:bayer:

Und da sind wir dann wieder bei den ganzen Variationsmöglichkeiten:

Leeres Magazin in der Waffe verhindert schnelle Schußbereitschaft

kein Magazin in der Waffe, aber gefülltes Magazin in der Jackentasche (bitte nicht nach dem Grund dafür fragen) schnellere Schußbereitschaft.

Wenn alle Möglichkeiten per Gesetz erfaßt werden sollen, wird das Waffenrecht irgendwo da ankommen, wo unser "begnadetes" Steuerrecht schon ist - alles geregelt - keiner weiß Bescheid.

Wenn man etwas verhindern will, so muß man tatsächlich ALLE Waffen verbieten (daß das eine Illusion ist, sollte auch der Politiker begreifen, der aus Kraxtepelln kommt). Diese ganze Pseudosicherheitsschei§e muß wieder in den Orkus.

Dieses ganze "Transportsystem" ist Ausdruck des Mißtrauens des Staates gegen seine Bürger und bewirkt letztendlich gar nix an zusätzlicher Sicherheit.

Selbst dann, wenn ich meine Waffen teilgeladen transportieren würde, wäre sie nicht "unsicher"; wenn ich Blödsinn machen will, ist die Waffe am Mann und fertiggeladen.

Zeigt nur, daß das Prinzip "Kreißsaal - Hörsaal - Plenarsaal" zu praxisfernen und lebensfremden Politikern führt.

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Doch! Bei einem Gesetz muss man die wichtigen Wörter auf die Goldwaage legen.

Das fehlende Wort ist hier von ganz entscheidender Bedeutung der Aussage des Satzes!

Dem ist leider so, genau damit wird Dich der Staatsanwalt danach packen, weil ein entscheidendes Wörtchen fehlt. Bei (manchen) Juristen darf man einfach keinen normalen Menschenverstand voraussetzen, sondern nur "lohnende Ziele".

Gruß

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