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Ausbilder Schmidt

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Wie der Strafsenat feststellte, sei die Vorhersehbarkeit eines Tötungsgeschehens mit einer unzureichend gesicherten Waffe auch nicht davon abhängig, dass der Waffenbesitzer um die Details der psychischen Erkrankung seines Sohnes (konkret: die Tötungsphantasien) gewusst habe ! Die Kenntnis vom Vorliegen psychischer Probleme reichte IHR aus, um eine Vorhersehbarkeit der Tat festzustellen.

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Das eigentlich Bedenkliche für mich ist der Umstand, dass eine Krisenbetreuerin die der Familie des Täters zur Seite stehen soll, einfach so mir-nichts-dir-nichts als Zeugin vor Gericht gegen die von ihr betreuten Personen aussagen soll und auch darf, ohne das ein berufl. bedingtes Zeugnisverweigerungsrecht ( ähnlich wie bei Arzt ) greift. Krisenintervention ist eine Vertrauensfrage - wie soll das funktionieren wenn der Beauftragte dann vor Gericht gegen einen selber aussagt ohne das man das verhindern kann ?

Das mit dem Tod des Täters die Schweigepflicht des Arztes ihm ggü. erlischt ist klar, dass aber die Betreuerin als Zeugin gg. den Vater des Täters aussagen darf - und sich mit einer derart billigen Nummer ein Aussageverweigerungsrecht zusichern konnte, dass ist mehr als bedenklich!

Sorry wenn O.T.

DeSüWe

Lehre daraus: das KIT ablehnen & einen Pastor hinzuziehen !

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Schon diese unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition unter Verstoß gegen die spezifischen waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten kann den Vorwurf der Fahrlässigkeit für Straftaten begründen, die vorhersehbare Folge einer ungesicherten Verwahrung sind. Für die Vorhersehbarkeit könnte hier zudem die - für sich gesehen bislang rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung sprechen, dass der Angeklagte entgegen dem Rat des Klinikums nicht für eine Weiterbehandlung seines Sohnes sorgte, dies selbst dann noch nicht, als sich dessen psychischer Zustand wieder deutlich verschlechterte.

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Stattdessen ermöglichte der Angeklagte seinem, wie ihm jedenfalls bekannt war, psychisch sehr labilen Sohn, der seit Jahren in Computerspielen auf andere schoss, sich im Schützenverein im Umgang mit realen Schusswaffen zu üben.

Das sportliches Schießen aufgrund der Anforderung an hohe Konzentration usw. sogar hilft, das Kinder und Jugendliche ruhiger und ausgeglichener werden, hat man hier wohl total ausgeblendet und macht die Bemühungen des Vaters, seinem Sohn zu helfen, auch noch zum Vorwurf. Justiz pervers, sage ich nur...und alles nur deshalb, weil eine Schusswaffe im Spiel war.

Langsam habe ich das Gefühl, das alle Einwohner Deutschlands zwangsweise auf Hoplophobie untersucht werden sollten, und bei Feststellung dieser gleich eingewiesen werden sollten.

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hmm. Andererseits gebe ich niemandem, der von Tötungsphantasien faselt und manisch-depressiv ist, eine Knarre in die Hand. :drinks: Sorry, wenn die Therapeuten den Eltern davon berichtet hatten und vorher Tötungsphantasien im Raum standen, kann ich den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nachvollziehen.

das wegschauen und nichtstun,...wiegt für mich noch schwerer..

jetzt warte ich nur noch drauf,...was in t.k.s schulaltag wirklich geschah.

da herscht bis jetzt eisiges schweigen..

Edited by Jägermeister
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das genau ist ja der Vorwurf. Fahrlässige Tötung durch Unterlassung (einzuschreiten).

Und Mobbing ist kein Grund, andere Unbeteiligte einfach so umzulegen. (Auch für den Umgang mit dem Mobber gibt es andere zu präferierende Optionen ....)

Für den Massenmord von Winnenden gibt es keine Entschuldigung, die Tat ist einfach moralisch vollkommen verwerflich. Ebenso wie der in Aurora, Erfurt, ...

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Das zweifle ich auch keineswegs an und stimme Dir vollständig zu! Nur kann man meines Erachtens daraus dem Vater nur bedingt Vorwürfe machen. Sicherlich hat der Trottel die Waffe und Munition nicht ordnungsgemäß verwahrt, dafür soll er auch die volle Wucht der §§ spüren, aber ihn wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen und dann noch die wohl verzweifelten Versuche, seinen nicht ganz geradeaus laufenden Sohn einzunorden, ihm als Vorwurf zu machen, ist einfach nur krank!

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hmm. Andererseits gebe ich niemandem, der von Tötungsphantasien faselt und manisch-depressiv ist, eine Knarre in die Hand.

Sorry, wenn die Therapeuten den Eltern davon berichtet hatten und vorher Tötungsphantasien im Raum standen, kann ich den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nachvollziehen.

Da gebe ich 100% Recht!:up:

Nur meiner Meinung nach hat da auch die Psychaterin nicht richtig gehandelt. Wenn schon jemand Tötungsphantasien äussert, sollte er, auch zu seinem eigenen Schutz, in eine stationäre Behandlung überführt werden. Was nicht heissen soll, dass er in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden soll.

Peter

p.s. wenn mir jemand sagt, dass er Heute Lust hat ein Haus anzustecken, gebe ich ihm ja auch keine Steichhölzer und Benzin.

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sorry, wenn dem Vater bekannt war, daß der Sohn von Tötungsabsichten redete und psychisch labil war und wenn er von der Klinik gewarnt worden war, kann ich den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung (zu intervenieren UND seinen Kram wegzuschließen), durchaus nachvollziehen. Anders sähe es aus, wenn es diese Vorgeschichte nicht gäbe.

Ich lass keine Knarre vor den Augen eines psychisch labilen mit Hass- und Mordphantasien liegen. Das geht gar nicht. Vor diesem Hintergrund kann ich die Argumentation des Gerichtes nachvollziehen.

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Da gebe ich 100% Recht!:up:

Nur meiner Meinung nach hat da auch die Psychaterin nicht richtig gehandelt. Wenn schon jemand Tötungsphantasien äussert, sollte er, auch zu seinem eigenen Schutz, in eine stationäre Behandlung überführt werden. Was nicht heissen soll, dass er in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden soll.

Peter

p.s. wenn mir jemand sagt, dass er Heute Lust hat ein Haus anzustecken, gebe ich ihm ja auch keine Steichhölzer und Benzin.

du nicht,...:drinks:

der tüv läßt sich bei gravierenden fällen wohl auch nicht bestechen...bis hierher,..und nicht weiter

in diesem falle aber haben wissende einfach nichts unternommen,...und das geht mir sehr gegen den strich,...

damit meine ich noch nicht mal den volltrottligen vater.

Edited by Jägermeister
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Ich lass keine Knarre vor den Augen eines psychisch labilen mit Hass- und Mordphantasien liegen. Das geht gar nicht. Vor diesem Hintergrund kann ich die Argumentation des Gerichtes nachvollziehen.

Okay, wo fangen wir an, wo hören wir auf? Ist der Vater, der den Autoschlüssel zwar etwas versteckt, aber eben doch im Zugriff seines alkoholkranken Sohnes aufbewahrt, obwohl dieser vorher geäußert hat, gerne mal fahren zu wollen, und dies ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und dann bei einem vorsätzlichen Verkehrsunfall unter Alkohol mehrere Menschen mit in den Tod reisst, auch zu bestrafen?

Ich denke, hier soll jemand für diesen "Amoklauf" büssen, um der Öffentlichkeit Stärke zu zeigen. Den eigentlichen Verbrecher kann man nicht mehr bestrafen, also stürzt man sich auf jemanden, dem man meint, eine reinwürgen zu können.

Warum wird die Mutter nicht auch noch angeklagt, schließlich hat sie den Satansbraten in die Welt gesetzt?

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......... dann noch die wohl verzweifelten Versuche, seinen nicht ganz geradeaus laufenden Sohn einzunorden, ihm als Vorwurf zu machen, ist einfach nur krank!

Was vollständig und zu hundertprozent auf die deutsche Justitz zutrifft.

Sollten mitlesende Richter, Staatsanwälte, Polizisten usw usw sich auf den Schlips getreten fühlen, so ist mit das

a.) egal

b.)sollten sie sicheinmal Gedanken darüber machen woher der Vertruss in Teilen deer Bevölkerung kommt

Mfg Weini

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das genau ist ja der Vorwurf. Fahrlässige Tötung durch Unterlassung (einzuschreiten).

Und Mobbing ist kein Grund, andere Unbeteiligte einfach so umzulegen. (Auch für den Umgang mit dem Mobber gibt es andere zu präferierende Optionen ....)

Für den Massenmord von Winnenden gibt es keine Entschuldigung, die Tat ist einfach moralisch vollkommen verwerflich. Ebenso wie der in Aurora, Erfurt, ...

vorsicht bei dieser sache,...da gab es schlafende mittäter.

Edited by Jägermeister
Alle hier im Forum können gut gucken, "schreien" ist nicht nötig.
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Was meinst du denn damit ?

ohne ein gewisses amt, das.....sagen wir mal recht arglos auf einen urkundenfällscher hereingefallen ist, hätte er keine pistole besessen.

auch der waffenhändler soll seine zweifel gehabt haben und vorsichtig da mal angeklopft haben.

reaktion 0..:donhuan:

Edited by Jägermeister
Alle hier im Forum können gut gucken, "schreien" ist nicht nötig.
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Jupp, so sieht es fast aus. Es gibt eine Zitatfunktion, die bitte auch benutzt werden kann. Will man in dem Zitat noch etwas ausdrücklich hervorheben, so hat man die Möglichkeit den entsprechenden Text entweder zu Unterstreichen (U-Funktion), kursiv zu stellen (I-Funktion) oder aber fett zu markieren (B-Funktion). Sog. "Schreien", also die Hervorhebung mittels Fettmarkierung und durch eine extreme Vergrößerung des Textes ist nicht nötig.

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Selbst das kann schiefgehen. Je nach Situation finden deutsche Juristen einen Weg.
Naja, im vorliegendem Fall hat der Seelsorger offensichtlich selbst ( auf Wunsch des Betreuten ) nach Internetadrsssen recherchiert. Und das gehört wohl eindeutig nicht zur seelsorgerischen Tätigkeit. Somit geht die Beugehaft i.O. und die Argumentation des BVerfG ist nachvollziehbar.

Okay, wo fangen wir an, wo hören wir auf? Ist der Vater, der den Autoschlüssel zwar etwas versteckt, aber eben doch im Zugriff seines alkoholkranken Sohnes aufbewahrt, obwohl dieser vorher geäußert hat, gerne mal fahren zu wollen, und dies ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und dann bei einem vorsätzlichen Verkehrsunfall unter Alkohol mehrere Menschen mit in den Tod reisst, auch zu bestrafen?
Nun, ein gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt hier wohl nicht in Frage, jedoch ist die Verantwortlichkeit des Vaters sehr wohl zu prüfen. Und das ist richtig so, schließlich sind Menschen dadurch zu Tode gekommen.

Der Vater von T.K. wusste um die "Verhaltensauffälligkeit" seines nicht volljährigen Sohnes. Trotzdem wirkte er nicht auf eine weitere Betreuung hin und obwohl er damit gegen geltendes Recht verstieß lagerte er seine Waffe im Zugriffsbereich seines Sohnes und ließ ihn auch noch trainieren! 16 Tote und 14 Verletzte, von den traumatisierten Schülern, Lehrern, Helfern ganz zu schweigen. Und da wird ernsthaft geschrieben, dass der Vater von T.K. als Sündenbock für den Amoklauf herhalten soll? Ich bin ( ganz persönlich ) der Meinung, dass er mit diesem Urteil von der Strafzumessung her gut bedient ist. Ob ein Schuldspruch in der strafrechtlichen Angelegenheit noch das Tor zu einem zivilrechtl. Nachspiel öffnet, mit erheblichen Schadensersatzforderung, bleibt abzuwarten. Allerdings sehe ich hier ganz klar die Motivation für den Instanzengang des Beklagten.

DeSüWe

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