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Firmen-WBK / Waffenschein


Jägermeister

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Wenn es um deinen Brötchengeber geht, sollte das durchaus drin sein. Daimler und Siemens haben jAFAIK auch welche. Aber bei der zständigen Behörde weiß man nie.

Firmenwaffenscheine in dem Sinne gibt es nicht mehr. Die Erteilung der Berechtigung zum Führen von Schußwaffen ist an einen konkreten Autrag zur Bewachung einer Person, oder eines Objekts gebunden. (Geld- und Wertransport mal außer acht lassend)

Das heißt es muß glaubhaft gemacht werden, daß sowas gebraucht wird, und zwar alle drei Jahre. Es darf also keine abstrakte Gefährdungslage sein.

Das gilt dann für dezidiertes Personal welches einzureichen ist und natürlich die Sachkunde haben muß. D.h. die Leute müssen natürlich komplett sauber sein. Bei Objektschutzaufgaben wird dann meist der Geltungsbereich geographisch eingeschränkt. Unter Umständen könnte die Behörde argumentieren, daß ihr auf eingefriedetem Gelände keinen WS braucht und nur eine WBK rausrücken.

Auf jeden Fall braucht es einen, besser mehrere der Behörde zu nennende Personen, die sozusagen Rechtstitelträger sind. Dazu ist festzulegen wer die Waffen ausgeben darf, die Safeinventuren macht, etc.

Wenn ihr einen WS bekommt, müßt ihr regelmäßiges Training nachweisen.

Wie bei Herrn Mustermann ist natürlich der Nachweis der sicheren Lagerung zu erbringen. Das kann bei gewissen Stückzahlen schon zu heftigen Anforderungen führen. Es kann auch eine Lade/Entladestation gefordert werden. Ich weiß jetzt nicht wie es euer Landkreis/Bundesland handhabt, aber zB in Hessen ist es theoretisch laut Formular nur für Bewachungsunternehmen vorgesehen. Das ist dort das gleiche Formular wie auch für Gelb und Grün.

Eine große Firma ebendort hat dann der Legende nach ihr eigenes internes Sicherheitsunternehmen gegründet.

Ende meiner Weisheit. War nicht viel.

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Leider war es "meine" Waffenbehörde, die per diesbezüglicher Gerichtsentscheidung mit bundesweiter Auswirkung dafür gesorgt hat, daß für einen Waffenschein ein konkreter Bewachungsauftrag nachgewiesen werden muß.

Früher konnte man [jahrzehntelang] nachvollziehbar argumentieren, einen Bewachungsauftrag könne man nur erhalten, wenn man einen WS nachweisen kann. Darin liegt jetzt generell ein gewisses Dilemma.

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vor 3 Stunden, Gunfire sagte:

FRAGE: Könnte es sein, dass Deine Waffenbehörde Kriminelle bevorzugt?

Ich fürchte, das war ir - gend - was Persönliches.

Wie ich meinen SB die letzten 10, eher 15 Jahre erlebt habe, der hat eigentlich gepaßt. Deshalb sage ich leider hat er Ende August bei uns im Lkr. aufgehört.

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Soviel zum Firmenwaffenschein:

Zitat

Ein Bewachungsunternehmen und der Waffenschein

Für einen konkreten Bewachungsauftrag, der sich auf eine bestimmte gefährdete Person bezieht, kann einem Bewachungsunternehmen eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG erteilt werden.

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/jagdrecht-und-waffenrecht/ein-bewachungsunternehmen-und-der-waffenschein-3145061

Ggf. würde in meinem Fall aber auch die WBK ausreichend sein, da örtlich begrenzt wahrscheinlich in einem befriedeten Bezirk.

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Das ist nicht ganz vollständig. Objektschutz kann durchaus ein Grund sein.

BTW zur Gründung eines internen Sicherheitsunternehmens braucht es nicht viel. Die Unterrichtung nach §34a mit anschließender Sachkundeprüfung an der IHK berechtigt schon zur Gewerbeausübung. No Rocket Science.

Wenn dann eine konkrete Bedrohungslage vorgewiesen werden kann, müßte ein WS ausgestellt werden.

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