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Sportschütze erhält seine Waffen nicht zurück


Ausbilder Schmidt

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Was mich wundert ist, dass werder ProLegal noch FvLW irgetwas über dieses Thema auf ihren Seiten bringt.

Grundsätzlich bringt prolegal nur was auf die Webseite, wenn prolegal auch beteiligt ist bzw. ein Statement dazu hat, jedoch keine Zeitungsmeldungen.

Und für dieses Statement werden wir den Fall mal so richtig beleuchten und Auswerten. JHS steht in Kontakt, Lusumi ist Beobachter und ein im Waffenrecht sehr versierter Rechtsanwalt (forenbekannt) macht auch mit bei der Auswertung (hatte ihn sofort kontaktiert).

Für schnelle Informationen gibt es die prolegal unterstützende Webzeitung www.legalwaffenbesitzer.de , der ich auch ab und zu Themen zuschanze.

Der Bericht steht dort seit 13.09.2012:

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/438-rechtsstaat-sportsch%C3%BCtze-zu-unrecht-unter-amok-verdacht-mit-folgen

Schneller geht's ja nun wirklich nicht, oder?

Und da stehen seti heute auch schon zwei weitere Meldungen, die Aufmerksamkeit verdienen:

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/newsartikel/regionale-news/447-eisenacher-waffenprozess-angeklagte-weisen-vorw%C3%BCrfe-zur%C3%BCck

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/newsartikel/regionale-news/446-warum-165-patronen-einen-weilbacher-zum-straft%C3%A4ter-gemacht-haben

Wenn Ihr was wichtiges findet, einfach eine Mail an waffenrecht@email.de schicken.

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Kannst Du, wenn Du Zeit hast, mal einen kurzen Abriss geben?

Ja, gerne.

Also, ich war heute dort und will euch zunächst in Kurzform davon erzählen (natürlich rein subjektiv aus meiner Sicht):

Anwesend waren: Kläger (LWB), sein Anwalt, die Beklagten (der Bürgermeister Herr Karrer, die Sachbearbeiterin und der Amtsleiter Herr Baumer), die Vorsitzende Richterin, 2 Beisitzer, 2 Laienrichterinnen und etwa 10 Personen im Zuschauerraum.

Zur Erinnerung: Der LWB klagt auf Herausgabe seiner Waffen.

Die Vorsitzende erklärte um was es heute ging.

Danach kam es zu einem Monolog der Vorsitzenden. Sie stellte die Sachlage aus der Sicht des Gerichtes dar.

Ich will hier bemerken, dass ich noch nie einen Vorsitzenden Richter erlebt habe, der so deutlich eine Sachlage schilderte.

Man konnte erkennen, dass sie sich sehr genau in den Fall eingearbeitet hatte.

Auch der Berichterstatter (Beisitzer) war bestens informiert und vorbereitet.

Die Vorsitzende erläuterte auch einige Beweggründe, die die Stadt zur Nichtherausgabe der Waffen angegeben hatte.

Danach kam es zur Aussprache.

Insgesamt gewann ich den Eindruck, dass der Bürgermeister und der Amtsleiter völlig ignorant und ahnungslos waren und willkürlich gehandelt haben.

Es schien, als ob die Sache eigentlich klar zu Gunsten des LWB ausgehen würde.

Die Vorsitzende fragte nun, ob denn eine Einigung (Vergleich) vor einem Urteil möglich wäre.

Sichtlich nervös schlug der Bürgermeister nun die Herausgabe der Waffen gegen eine Kostenaufhebung vor.

Dies hatte der Anwalt jedoch verneint. Der LWB besteht auf ein Urteil.

Dann schaltete sich der Berichterstatter ein und wirkte massiv auf den LWB ein, dass er den Vergleich bitte annehmen sollte.

Er erwähnte, dass in anderen ihm bekannten Fällen beim Verwaltungsgericht die Kläger krank werden, bevor sie mehrere Instanzen durchlaufen haben.

Als Anreiz für die Annahme des Vergleichs wurde dem LWB versprochen, dass er seine Waffen schon heute Mittag im Rathaus abholen könne.

Der Amtsleiter erwähnte, dass er noch heute eine Zweitschrift der WBK ausfertigen würde.

(Nebenbei bemerkt halte ich die Erzeugung einer solchen Drucksituation auf den Kläger für äußerst grenzwertig.)

Der LWB blieb jedoch dabei und bestand auf ein Urteil, weil er seinen Namen wieder reinwaschen wolle. Ein Vergleich und ein Gewurstel (O-Ton des Anwalts) hinterließen immer einen Beigeschmack.

Danach wurde die Sitzung geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Ich habe mich hinterher noch mit dem LWB unterhalten, meine Hoffnung für ein positives Urteil geäußert und ihm für sein "Nichteinknicken" gedankt.

Er äußerte sich sehr angetan davon, dass ihn ProLegal kontaktiert hatte. Er hatte das Gefühl "jemand hinter sich zu haben".

Er hat zugesagt, das Urteil nach Erhalt ProLegal zur Verfügung zu stellen.

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Er äußerte sich sehr angetan davon, dass ihn ProLegal kontaktiert hatte. Er hatte das Gefühl "jemand hinter sich zu haben".

Er hat zugesagt, das Urteil nach Erhalt ProLegal zur Verfügung zu stellen.

Kann PL ihm im gewissen Rahmen auch finanziell weiterhelfen, so der Bürgermeister die nächste Runde einläutet? Es gibt da ja auch eine andere potentielle Quelle, wo noch Geld liegt, das man dafür verwenden könnte. PDT_Armataz_02_32

Klärt mich auf, wer bitte ist besagter "Berichterstatter" und was hatte er bei der Verhandlung für eine Funktion ?
Das würde mich allerdings auch brennend interessieren!
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Man sei bedankt:

Im Bereich der Justiz ist der Berichterstatter der nach der internen Geschäftsverteilung eines Spruchkörpers für die Bearbeitung eines Falles zuständige Richter. Falls der Rechtsstreit durch einen einzelnen Richter entschieden wird (etwa am Amtsgericht oder unter bestimmten Voraussetzungen am Landgericht), gibt es naturgemäß keinen Berichterstatter.

Die Hauptaufgabe des Berichterstatters besteht darin, die Beratung und Entscheidung des Spruchkörpers, zum Beispiel der Kammer (am Landgericht) oder des Senats (am Oberlandesgericht) vorzubereiten. Dazu verfasst er in der Regel ein Votum. Dieses beginnt typischerweise mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gegliedert in unstreitige und streitige Tatsachen. Es folgt eine rechtliche Würdigung, aus der auch hervorgeht, welche streitigen Tatsachen entscheidungserheblich sind und über die daher noch Beweis zu erheben ist. Das Votum endet mit einem Entscheidungsvorschlag. Anhand des Votums leitet der Vorsitzende die mündliche Verhandlung, und anhand des Votums beraten die Mitglieder des Spruchkörpers das weitere Vorgehen und die Entscheidung. Das Votum bindet die übrigen an der Entscheidung beteiligten Kammer- oder Senatsmitglieder nicht. Nachdem der Spruchkörper ein Urteil gefällt hat, ist es Aufgabe des Berichterstatters, die schriftliche Begründung zu verfassen.

Daneben betreut der Berichterstatter in der Regel das Verfahren auch in der täglichen Gerichtsarbeit. So wickelt er zum Beispiel den Schriftverkehr mit den Parteien ab, beauftragt Sachverständige oder gibt den Parteien rechtliche Hinweise. Sogenannte prozessleitende Verfügungen, wie etwa die Terminierung zur mündlichen Verhandlung, Ladung von Zeugen oder Fristsetzung müssen grundsätzlich vom Vorsitzenden getroffen werden. Sind Vorsitzender und Berichterstatter nicht identisch, können diese Verfügungen vom Berichterstatter vorbereitet werden.

Welcher Richter eines Spruchkörpers zum Berichterstatter in einem Verfahren wird, ergibt sich aus der internen Geschäftsverteilung des Spruchkörpers. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, die Zuständigkeit durch die Anfangsbuchstaben der Verfahrensbeteiligten oder die Endziffer des Aktenzeichens zu bestimmen. Eine entsprechende Regelung im internen Geschäftsverteilungsplan einer aus drei Richtern („Dezernenten“) bestehenden Kammer lautet dann etwa: „Dezernent 2 ist zuständig für alle Verfahren, bei denen die Endziffer der laufenden Nummer des Aktenzeichens auf eine 1, 3 oder 9 fällt.“ Er ist dann zum Beispiel zuständig für das Verfahren 2 O 133/05, nicht aber für das Verfahren 2 O 134/05.

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Klärt mich auf, wer bitte ist besagter "Berichterstatter" und was hatte er bei der Verhandlung für eine Funktion ?

Die Kammer besteht aus einem Vorsitzenden Richter, zwei hauptamtlichen Richtern (Beisitzer) und zwei Laienrichter (Schöffen).

Einer der beiden Beisitzer ist der sog. Berichterstatter. Man erkennt ihn daran, dass vor ihm die Akten liegen.

Er ist i.d.R. derjenige Richter, der vorab den Schriftverkehr und die Kontakte, Termine usw. festlegt und mit den beiden Parteien korrespondiert, Gutachten einfordert usw.

Er unterstützt den Vorsitzenden während der Verhandlung, wenn dieser mal kurzfristig Erklärung bei Fachbegriffen oder Abläufen benötigt.

In Verwaltungsgerichtsprozessen (wie hier), ist das Urteil vor der mündlichen Verhandlung vom Berichterstatter schon in weiten Stücken vorgeschrieben. (Zumindest die ersten paar Seiten. Dies hatte er heute auch schon angedeutet.)

Der andere Beisitzer und die beiden Schöffinnen haben kein einziges Wort gesprochen.

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Lusumi, vielen lieben Dank auch hier nochmal für Deine Berichterstattung. Was Du an mich persönlich gesendet hast, ist ja wirklich unglaublich.

Bitte gebt uns etwas Zeit, wir möchten Dieses Verfahren gerne juristisch aufarbeiten und dann veröffentlichen. Die nötigen Unterlagen bekommen wir vom Kläger und ein im Waffenrecht sehr versierter Anwalt wird eine Beurteilung dieses Falles verfassen.

Grüße

Jan

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Der Wunsch nach dem Vergleich kommt wohl von der Arbeitsersparnis für die Kammer im Vergleich zum Urteil. (Das ist jetzt allerdings aus RA-Blogs kolportierte Internetweisheit und kein hartes Wissen.)

Unter den Zuschauern wurde vermutet, dass das Gericht vermeiden wollte ein LWB-angenehmes Urteil zu fällen, dazu noch mit der Sorge, dass es von der nächsten Instanz gekippt werden könnte.

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