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Sportschütze erhält seine Waffen nicht zurück


Ausbilder Schmidt

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:up:hola amigos,

endlich mal etwas erfreuliches für uns LWB...die Story hier ist besser und spannender als ein

Roman von Viktor Hugo!

Bin schon sehr gespannt auf das schriftliche Urteil.

Vielleicht ??? hat der Bürgermeister die Waffen garnicht mehr (zB. verwertet oder vernichtet), das würde bedeuten er MUSS in die nächste Instanz gehen.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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Nach der Verhandlung beim Verwaltungsgericht in Freiburg sieht es so aus, als müsse die Stadt Rheinfelden Ralf Endler seine Waffen zurückgeben.

RHEINFELDEN/FREIBURG. Schon heute Nachmittag wird der Bundeswehrreservist und Sportschütze Ralf Endler erfahren, ob die Stadt Rheinfelden vom Verwaltungsgericht Freiburg dazu verurteilt worden ist, ihm seine im Oktober 2010 von der Polizei beschlagnahmten zehn Schusswaffen ohne das geforderte gesundheitliche Gutachten zurückzugeben. Nach vorläufiger Bewertung der gestrigen, mündlichen Verhandlung in Freiburg könnte die Stadt das Nachsehen haben.

Herzlich lachten die Richter der Dritten Kammer und die Prozessbeteiligten, als sich herausstellte, dass die Stadt mit ihrer Verfügung vom 11. September etwas Unmögliches vom Kläger Endler verlangt: die Herausgabe von drei Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Papiere befinden sich seit der Durchsuchung bei der Kripo.

:rofl2:

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Heute entscheidet das Verwaltungsgericht Freiburg, ob die Stadt Ralf Endler seine beschlagnahmten Waffen zurückgeben muss

Schon heute Nachmittag wird der Bundeswehrreservist und Sportschütze Ralf Endler erfahren, ob die Stadt Rheinfelden vom Verwaltungsgericht Freiburg dazu verurteilt worden ist, ihm seine im Oktober 2010 von der Polizei beschlagnahmten zehn Schusswaffen ohne das geforderte gesundheitliche Gutachten zurückzugeben. Nach vorläufiger Bewertung der gestrigen, mündlichen Verhandlung in Freiburg könnte die Stadt das Nachsehen haben. Herzlich lachten die Richter der Dritten Kammer und die Prozessbeteiligten, als sich herausstellte, dass die Stadt mit ihrer Verfügung vom 11. September etwas Unmögliches vom Kläger Endler verlangt: die Herausgabe von drei Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Papiere befinden sich seit der Durchsuchung bei der Kripo. Damit geht die Klage Endlers auf Herausgabe der Papiere gegen die Stadt ins Leere – denn sie hat die Papiere nicht.

Quelle: http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Sportschuetze-hoffte-auf-Rueckgabe-seiner-Waffen;art372615,5700092

Gibt es schon etwas Neues dazu? :hibbel:

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Oder stammt dies noch aus der gestrigen Sicht mit dem "Heute Nachmittag"?

Denn:

Ein Vergleichsvorschlag dahingehend, dass die Stadt ihre Verfügungen aufhebt und Endler seine Waffen und Zweitausfertigungen der Waffenbesitzkarten erhält, scheiterte. Karrer fiel seinem Ordnungsamtsleiter Bernd Baumer ins Wort, als dieser ihm vorschlug, die Verfügungen vom 6. Juni 2011 und 11. September 2012 aufzuheben. Karrer begründete das damit, dass er nicht wisse, welche Kosten bei einem Vergleich auf die Stadt zukämen. Das hatte zur Folge, dass Enderle und sein Anwalt Ludwig Limberger nach einer kurzen Besprechung ebenfalls auf einem Urteil bestanden. Endler erhofft sich damit seine volle Rehabilitation.
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Falls keine Revision beantragt wird.

Und wenn das Urteil so eindeutig ist, warum hat dann der Berichterstatter nach dem Bericht so auf die Annahme des Vergleichs gedrängt?

Folgen für den Bürgermeister und den SB?

Vergleich = deutlich geringere Belastung der Justiz, denn Vergleich

  1. vereinbaren die Streitparteien
  2. kennt keine Berufung

Urteil

  1. muss von der Kammer ausgearbeitet und geschrieben werden, mit Quellbelegen und allem drum und dran
  2. kennt die Berufung mit dem positivem Risiko, dass das Urteil gekippt wird, was in der Statistik der Kammer schlecht aussieht.

Ich tippe da also eher auf pragmatische und nicht auf ideologische Überlegungen.

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Gefühlt erscheint es aber in letzter Zeit so, das es schon an ein Wunder grenzt, das das untere Gericht gegen die Verwaltung entscheidet; also die Rechtsverstöße des Bürgermeisters und des Sachbearbeiters erheblich sein müssen, so das sie sogar an dieser Stelle nicht mehr lapidar zu negieren waren.

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Nun, eine Berufung müsste schon interessant begründet werden, wo das Urteil doch dem von der Behörde angebotenem Vergleich entspricht.

Darum geht es nicht. Nach der Behördendoktrin wird solange gekämpft bis es keine Möglichkeit mehr gibt zu klagen, zu beschränken etc.

Es geht darum zu sagen das man alles getan habe um die gerechte Sache, deren gewählte Vertreter sie ja sind, durch zu bringen. Einsicht, Verständnis und Gerechtigkeit steht nicht im Gesetz, es gibt nur das Recht. Dazu ist es noch egal was es kostet, denn es ist ja nicht deren Geld und nicht ihr Risiko es zu verlieren.

Manche Behörde interessiert ein gesprochenes (rechtskräftiges) Urteil übrigens nicht die Bohne.

Dagegen wird in einem Ablehnungsbescheid zu einer Waffe Bezug genommen auf ein nicht rechtskräftiges Urteil. Dürfen sie das ? Ja, sie dürfen, weil es ja deswegen (nicht rechtskräftig) nicht falsch sein muss (die Begründung am Schluss des Urteils).

Muss man (normaler Mensch) das verstehen ? Nein !

Verstehen das Juristen ? Ja klar, die verstehen das !

Sind Juristen eigentlich normale Menschen ? Nun ja....

Edited by coltdragoon
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