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Österreich: Magazinmeldung Altbesitz


Jägermeister

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+++ ERINNERUNG: MAGAZINE SIND BIS 13.12.2021 ZU MELDEN +++

Am 14.12.2021 ist die Übergangsfrist für das Melden großer Magazine vorbei. Das heißt bis zum 13.12.2021 muss dies erledigt sein.

Wichtig: die Rechte, die ihr vor dem 14.12.2019 hattet, müsst ihr auch nach der Meldung weiter haben.

Leider schreiben jedoch viele Behörden die großen Magazine NUR auf die WBK aber nicht auf den Waffenpass, was klar rechtswidrig ist. Aber auch andere Stolpersteine kann es geben.

Jedenfalls sollte man sich das neue Dokument sehr genau ansehen und überlegen, ob man damit die selben Rechte wie davor hatte.

Jeder kann die Meldung selber durchführen. Für jene, die lieber Unterstützung dabei wünschen, bietet der bekannte Waffenrechtsanwalt Dr. Raoul Wagner eine Gruppenaktion für die Meldung langer Magazine an.

Bei Interesse könnt ihr ein E-Mail an office@hopmeier.at schreiben. Betreff: „Bitte um Anbot für Magazinmeldung“. Weitere Informationen bekommt ihr dort.

https://t.me/FirearmsUnitedAT/85

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