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Eisenacher Waffenprozess: Angeklagte weisen Vorwürfe zurück


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In einem Eisenacher Waffenprozess haben zwei der drei Angeklagten am Montag ihr Vorgehen verteidigt. Die beiden Mitglieder des Schützenvereins Vacha gaben vor dem Amtsgericht an, nach Gesprächen mit dem Ordnungsamt davon ausgegangen zu sein, dass sie trotz Fehlens

Quelle: Legalwaffenbesitzer.de

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Bin da anderer Meinung.

Gerade das Verleihen von Vereinswaffen sollte lt. WaffG gedeckt sein.

Ich kenne Fälle, wo dies praktiziert wurde - zur Sicherheit wurde vorher die Erlaubnis des SB eingeholt.

Siehe WaffG: § 12 (1) 3 b:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

3.

von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

B)

als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung,

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Auf den Ausgang bin ich gespannt - natürlich in Verbindung mit dem tatsächlichen Ablauf.

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