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Waffen- und Widerstandsrecht


Jägermeister

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Münchner Freiheit: Der Einzelne hat auch aufgrund des Widerstandsrechts ein Recht auf effektive Verteidigung

Als 1968 die Notstandsgesetze eingeführt wurden, gelangte mit Art. 20 Absatz 4 des Grundgesetzes auch das Widerstandsrecht in die deutsche Verfassung. Der Angst des übermächtig werdenden Staates wollte die Politik den Trost des Widerstandsrechtes entgegen setzen.

Doch wirkungsvoller Widerstand gegen eine Diktatur wird mit der angespitzten Salzstange nicht möglich sein. Die Frage ist daher, wie der Bürger seine Rechte, seine Freiheit, sein Leben gegen eine Diktatur verteidigen soll, wenn nicht mit Waffen.

Mehr unter: Blu-News.org
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Dieses Widerstandsrecht, auch das bewaffnete, ist der Politbürokratie ein Dorn im Auge. Deshalb wurde jetzt auch der Inneneinsatz der Bundeswehr bei Aufständen gesetzlich erlaubt:

http://www.deutschland.net/comment/5078

Weiterhin ist der Einsatz ausländischer Einheiten, beispielsweise der Eurogendfor, zur Niederschlagung von Aufständen möglich, wenn eine Regierung darum bittet.

http://uhupardo.wordpress.com/2012/03/16/eurogendfor-die-privatarmee-der-eu-bereit-zum-abmarsch-nach-griechenland/

Im Anhang zu der von Deutschland beschlossenen aber nicht ratifizierten EU-Verfassung wird zudem die Wiedereinführung der Todesstrafe sowie der Waffeneinsatz gegen die Zivilbevölkerung bei Aufständen erlaubt.

Ob das von Belang ist? 10 von 27 EU-Kommissaren haben vor dem sogenannten "EU-Parlament" erklärt, dass sie nach der EU-Verfassung handeln wollen, soviel zur Demokratie.

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Welche waren dies? Aus welchen Ländern?

Die Information habe ich aus einem Redebeitrag des britischen EU-Abgeordneten Nigel Farage. Ich muss mich auch korrigieren, es waren nicht 10 sondern 20 Kommisare die vorhaben, die "EU-Verfassung" anzuwenden, noch bevor sie von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.

Es wurde in den Medien verheimlicht, Deutschland hat die "EU-Verfassung" im Bundestag zwar beschlossen, sie wurde aber nicht vom Bundespräsidenten ratifiziert, weil das Verfassungsgericht diesen Vertrag als verfassungswidrig erklärt hat.

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