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Einholung notwendiger Erlaubnis verschnarcht


Jägermeister

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Ex-Polizist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz mit Geldauflage verwarnt – Verhängung einer Geldstrafe bleibt vorbehalten

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz brachte einen ehemaligen Polizeibeamten nun vor das Amtsgericht. Hier wurde er wegen der unerlaubten Einfuhr von zwei Schusswaffen sowie unerlaubten Waffenbesitzes verwarnt.

Mehr unter: http://www.bkz-online.de/node/463611

:n07:

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So kann man natürlich auch das Amok-Vermarktungs-Bündnis staatlich finanzieren... :gaga::puke:

Es sollte jedem LWB bewußt sein, daß jede seiner Verfehlungen die Amokvermarkter stärkt. Finanziell oder idell.

Aber mal ganz ehrlich: So ziemlich alle Profiteure der gerichtlich angeordneten Ablaßzahluingen fischen irgendwie im Trüben, selbst die Tierschutzvereine.

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