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Ist das meine Schuld?


hebu

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Hallo Ihr speziallisten , vielleicht kann mir einer helfen. Habe seit 1970 legal Waffen und bin Mitglied in verschiedenen Vereinen gewesen. 1992 bin ich aus diversen gründen aus meinem letzten Verein ausgetreten. Habe von diesem Verein keine Bestätigung oder sonstiges erhalten , und bin bis heute noch im Besitz des Ausweises vom Oldenburger Schützenbund ! Seit Januar 2012 bin ich wieder Mitglied in 2 Vereinen , und wollte im April bei meinem Ordnungsamt einen Erwerbsantrag für eine neue Waffe stellen. Alles ging nach Plan , bis die Frage kam Mitgliedschaft der letzten jahre ? Meine Antwort: keine ! was zur Folge hatte , dass mein Sachbearbeiter fast in Ohnmacht fiel , und mir dann mit einzug der Waffen und Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz drohte. Ich hatte von der entsprechenden Änderung des Waffengesetzes nichts mitgegriegt. Die Behörde hat zwar die vorgeschriebene Aufbewahrung meiner Waffen überprüft , aber nach Bedürfnis hat keiner gefragt und ich hatte keinerlei info , daß dies gegeben sein muß. Nun zur Strafanzeige ist es dann doch nicht gekommen , aber ich muß wie ein junger Anfänger 12 Monate Schießbucheinträge sammeln ( da habe ich aber schon reichlich ) und dann wieder beim Amt ankriechen . Ist das rechtlich tatsächlich OK ?????:

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... aber ich muß wie ein junger Anfänger 12 Monate Schießbucheinträge sammeln ( da habe ich aber schon reichlich ) und dann wieder beim Amt ankriechen . Ist das rechtlich tatsächlich OK ?????:
Der erste Punkt scheint ja erledigt zu sein.(?) Die Frage nach dem OK würde ich mit ja beanntworten, WENN Du mit Deinem "Altbesitz" über dem Regelbedürfnis für Sportschützen liegst.

P.S.: Wenn Du die 12 Monate und die 12/18 Termine für Deinen Bedürfnisantrag zusammen hast, gleich die neue gelbe WBK mit beantragen.

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"Beim Amt ankriechen" musst du nicht, die Bedürfnisbescheinigung kommt vom Landesverband und der wird dir das nur bestätigen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist nicht mehr wie vor 20 Jahren, dass es dem SB bzw. Verein oblag, neue Waffen zu genehmigen oder nicht.

Und damals musste der Verein auch nicht die ausgetretenen Mitglieder melden, das kam alles erst ab 2002.

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Wo ist das Problem des Amtmannes? Von 1992 bis 2012 hattest du das Bedürnis nach §8 WaffG - wenn die Behörde das nicht angezweifelt hat, ist das doch nicht dein Problem.

Allerdings das mit den 12 Monaten stimmt schon so: Bedürfnis als Sportschütze in einem anerkannten Verband erst nach Ableistung des vorgeschriebenen Trainingsumfanges.

Aber eine Sachkundeprüfung hat der SB nicht verlangt? (Ihn NICHT danach fragen!!!)

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Das ist unbestritten.

Mir geht es darum, seit wann formal die Waffensachkunde im Gesetz steht und damit zumindest die Sportschützen eine Schulung (egal wie gut oder schlecht) mit Formular für die Beghörde bescheinigt bekamen.

Was ich im Augenblick belegen kann ist 1986 und nach §31 des damaligen WaffG.

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Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG

Also stand die Sachkunde damals schon im Gesetz.

Kenntnisse über

1. die Handhabung der Schußwaffen und Munition

2. Die Reichweite und Wikrungsweise der Geschosse

3. die wichtigsten Vorschriften über den Umgnag mit waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstsand

4. die Disziplinen im Rahmen der Sportordnung

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Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG

So etwas habe ich auch, von 1984, meine erste "Sachunde".

Das ganze wurde an einem Freitagabend am Stammtisch im Schützenhaus durchgeführt, so etwa 1,5 Stunden lang.

Genauso viel ist dies auch Wert...

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Ich habe sie als langjähriger Waffenbesitzer 1987 zum Spaß mal mitgemacht. Da fing man an, darüber zu reden, sie zur Pflicht zu machen bzw. sollte eingeführt werden.

Vorher war es ausreichend Umgang mit Waffen bei der Bw (SaZ, selbst an Waffen ausgebildet), im Verein usw. gehabt zu haben.

1986 hat es definitiv in NRW nicht mehr gereicht.

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Was hat das jetzt mit der Eingangsfrage zu tun?

Das Bedürfnis muß auch rückwirkend bestanden haben..

Das ist falsch. Nachdem die zuständige Behörde kein Bedürfnis und auch keine Erlaubnis widerrufen hat ist alles korrekt. Der aktuelle Herzanfall des Sachbearbeiters ist der einzige Fehler im Eingangsposting. Der hätte ganz trocken und nüchtern einen Schießnachweis und ein Bedürfnis verlangen dürfen.

Die Drohung mit Anzeige ist ein wenig spaßig.

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Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG

ist zwar OT, aber ich habe diesen blauen Lappen hier liegen, ausgestellt im Dezember 1981 .

was mich nur wundert:

und wollte im April bei meinem Ordnungsamt einen Erwerbsantrag für eine neue Waffe stellen

Warum stellt hebu jetzt erst diese Frage?

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