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Ist das meine Schuld?


hebu

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Seine Frage ist: "Ist es meine Schuld?"

Wenn er 10 Jahre Waffen hat und nicht schießt...

wessen Schuld ist es dann: meine? die des SB?

Eure?

Kindergarten..:n10:

Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, also wird es nicht seine Schuld und auch nicht sein Problem sein. Warum sollte man keine Waffen haben, wenn man nicht schiesst?

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Das Waffengesetz:

§ 14

...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

2.1 trifft zu, ist nur länger her. Allerdings ist keine Bescheinigung da.

2.2 trifft auch zu, ist allerdings ein anderer Verband jetzt

Die WaffVwV

zu § 4 ...Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses

nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. ...

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes

darüber, dass

– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt

über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr

nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

Passt doch. Jetzt kann sich der SB nicht mehr verweigern. Seit mindestens 12 Monaten ist längst erfüllt. Seit Jahren.

Daher kann er jetzt nicht mehr auf ein erneutes Jahr pochen, da die 18/12 Regelung auch schon wieder erfüllt ist. Und das regelmäßig und zwar bereits nach einem halben Jahr.

Der Zwang, jetzt ein ganzes Jahr zu warten, ist weder vom Gesetz, noch von der AWaffV noch von der WaffVwV gedeckt.

Das Problem, was ich jetzt sehe, ist die Beibringung von entsprechenden Bescheinigungen. Die frühere Ausübung des Schießsports müsste ja noch irgendwie nachweisbar sein. Aber viel problematischer dürfte die Bescheinigung durch den neuen Verband werden. Der wird garantiert auf seinem Jahr rumreiten.

Also Hebu, kopier das mal und sprich noch mal mit dem SB.

Edited by Jägermeister
Wegen Augenkrebsgefahr die Schriftgröße angepasst.
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:eusa_naughty:hola amigos,

aus dem Gedächtniss (hab keine Lust im WaffG den genauen Text zu suchen)...

falls Sachen bekannt werden nach denen die WBK hätte versagt werden müssen usw...

kann diese Widerrufen werden...und dazu gehört nun mal auch die VEREINSZUGEHÖRIGKEIT.

Alsö ganz unrecht hat der SB nicht.

Spätestens seit 2002 sind die WaffGänderungen/Verschärfungen oft genug in den

"Gutmenschen-Meinungsmachende-Medien" behandelt worden...ich vermute fast dass hebu

jahrelang im Ausland war oder des lesens nicht kundig ist.

saludos de pancho lobo:drinks::bayer:

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falls Sachen bekannt werden nach denen die WBK hätte versagt werden müssen usw...

kann diese Widerrufen werden...und dazu gehört nun mal auch die VEREINSZUGEHÖRIGKEIT.

Alsö ganz unrecht hat der SB nicht.

Saludos pancho,

er hat ja nun wieder eine Vereinszugehörigkeit, also fällt dieser Widerrufungsgrund weg. Und da der potentielle Widerrufungsgrund erst beim SB in dem Moment bekannt wurde, wo ein Bedürfnis beantragt wurde, kann man es dem Antragsteller (hebu) nicht vorwerfen. Denn es gilt wiederrum Satz 1.

Hier hat die Behörde einfach nicht recherchiert bzw. ist nicht tätig geworden -> kein Fehler seitens hebu.

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...

falls Sachen bekannt werden nach denen die WBK hätte versagt werden müssen usw...

Daraus lernen wir: In einer Umgebung, in der wir gegängelt werden sollen wo es nur geht, vermeiden wir den persönlichen Kontakt zu denen, die die Gängelung ausführen sollen. Wenn nicht vermeidbar, geben wir nur Informationen preis, die wir uns vorher zum Preisgeben ausgesucht haben. Kommen Nachfragen, so antworten wir ausweichend; wie das geht, dürften wir mittlerweile von der Gegenseite gelernt haben.

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Spätestens seit 2002 sind die WaffGänderungen/Verschärfungen oft genug in den

"Gutmenschen-Meinungsmachende-Medien" behandelt worden...ich vermute fast dass hebu

jahrelang im Ausland war oder des lesens nicht kundig ist.

saludos de pancho lobo:drinks::bayer:

Miau, das Ausstellen oder Widerrufen einer Erwerbserlaubnis ist Sache der Behörde, die muss "des Lesens kundig" sein.

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Das ist Mumpitz. Wenn die Behörde Deine Erwerbserlaubnis von 1970 nicht widerrufen hat, hast Du die Waffen zu jeder Zeit legal besessen.

Genau so ist es !

Zitat von pancho lobo viewpost.gif

falls Sachen bekannt werden nach denen die WBK hätte versagt werden müssen usw...

kann diese Widerrufen werden...und dazu gehört nun mal auch die VEREINSZUGEHÖRIGKEIT.

Alsö ganz unrecht hat der SB nicht.

Gefühlsmäßig vielleicht nicht, aber sachlich hat er durchaus unrecht.

"... kann diese widerrufen werden". Tscha, hat er aber nicht, somit waren die affen in Legalbesitz !

Und der hebu hätte es auch nicht von sich aus mitteilen müssen, solange er nicht gefragt wurde ... da steht nämlich nicht von im WaffG, das kennt da nur Mitwirkungspflichten.

Und der Verein musste es damals auch noch nicht mitteilen.

Also kann der SB seinen langen Gesichtsausdruck gleich wieder einpacken. Und der hebu geht zu seinem Verband und holt sich die Bedürfnisbescheinigung nach Maßgabe dessen, was DIE von ihm sehen wollen.

Edited by Coltfan
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:eusa_naughty:hola amigos,

aus dem Gedächtniss (hab keine Lust im WaffG den genauen Text zu suchen)...

falls Sachen bekannt werden nach denen die WBK hätte versagt werden müssen usw...

kann diese Widerrufen werden...und dazu gehört nun mal auch die VEREINSZUGEHÖRIGKEIT.

Alsö ganz unrecht hat der SB nicht.

Spätestens seit 2002 sind die WaffGänderungen/Verschärfungen oft genug in den

"Gutmenschen-Meinungsmachende-Medien" behandelt worden...ich vermute fast dass hebu

jahrelang im Ausland war oder des lesens nicht kundig ist.

saludos de pancho lobo:drinks::bayer:

:drinks:

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Ich plädiere mal dafür, jetzt nicht auf dem Fragesteller rumzuprügeln. Ich habe keine Lust, dass das wie WOanders ausartet und keiner mehr wagt, eine Frage zu stellen, weil er dann nur Sprüche bekommt. Ausserdem ist das nicht zielführend.

Sicher kann man sich einiges fragen, auch, warum das alles an dem Threadstarter vorbeigegangen ist. Aber im Leben jeden Waffenbesitzers gibt es Phasen, wo der Sport mal ruht und in diesem Jahr hat er ihn wiederaufgenommen. Also was solls ?

Freuen wir uns lieber mit ihm, dass ihm zwischenzeitlich keiner auf die Pelle rückte und er jetzt sein Bedürfnis erneuert hat, so dass man ihm nichts mehr kann.

Also willkommen im Club und es gibt KEINE dummen Fragen !!

:drinks:

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Die "Karteileichen " wachen auf und suchen Ausreden..

Vielleicht nicht alle, aber...:bayer:

Der ist garantiert keine Karteileiche. Er war lediglich jahrelang an der Ausübung gehindert.

Der Mann hat im letzten halben Jahr mehr geschossen, als mache in drei Jahren zusammen kriegen. Inklusive mehrerer Wettkämpfe. Ich wage mal zu behaupten, dass er seine regelmäßige Teilnahme schon fast alleine durch Wettkämpfe belegen kann. (O.K., fast)

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Wenn jede Disziplin ein Wettkampf und für ein Trainig zählt, ist das mit einer Bezirksmeisterschaft beim BDS zu schaffen.

Und zwar so, das auch dem SB aus, ich meine Hofheim, seine Forderung um die Ohren gehauen werden kann.

Und es wäre mehr, als im Sinne von Breitensport mit Sportautonomie gefordert werden darf.

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Wenn jede Disziplin ein Wettkampf und für ein Trainig zählt, ist das mit einer Bezirksmeisterschaft beim BDS zu schaffen.

So ist es. Aber wer geht schon nur zu einer Meisterschaft und klappert alle nur möglichen Disziplinen (Wertungsklassen) durch?

Abgesehen davon, wer zu Meisterschaften geht, übt normalerweise auch minimal vorher.

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