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Dekoversionen verbieten - Monitor 18.10.2012


reini

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da braucht man nix lahmlegen.:lach:

morgen geht der run auf deko loß.:laugh::laugh::laugh:

die größte nummer,.....

die munition. da wird monitor wohl noch erklären, das es die in jedem supermarkt um die ecke giebt. natürlich wieder scharf gemachte.

ganz zu schweigen von gewissen vorschriften, die seit jahren gelten und anscheinend bei gewissen behörden, die sie einst erlassen haTTEN NOCH NICHT ANGEKOMMEN SIND::freu::freu::freu::freu:

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Habe mir fast in die Hose gemacht vor Lachen. Das MG "53". Ach ja, der "Eggsberde" war ja auch aus Bremen. "Fehlen nur noch zwei simple Ersatzteile und es schießt wieder"

Zwei simple Ersatzteile. Lauf und Verschluss. Hab ich mir doch gleich gedacht.

"Gebt mir zwei simple Ersatzteile und ich hebe die Welt aus den Angeln !"

Kein Wunder, dass der Tschöpe so am Rad dreht, wenn sein LKA solche "Eggsberden" beschäftigt.

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Es wird immer nur gesagt "man könnte....". Warum kann man solche Beiträge nicht nutzen und den Sender (Monitor) auffordern, unter Aufsicht eines Anwalts/Notars eine dieser Deko-Waffen scharf (schießfähig) zu machen und durch das Beschussamt beschießen zu lassen?

Sie müssten doch den Beweis für ihre öffentlichen Behauptungen antreten können.

Wer hätte die Möglichkeit, dies zu fordern?

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Bei den gültigen Abänderungen mit Abnahme durch ein Beschussanmt ist eine Reaktivierung schwer möglich.
Frage: Welche sind dies? Da die Ursprungswaffe dem KrWaffKontrG unterstand, müsste eine rechtliche einwandfreie Deaktivierung auch dort aufgeführt sein. Ist sie das?

Wir als LWB unterliegen zu 99,999% dem WaffG, dort sind die erforderlichen Deaktivierungsmaßnahmen festgehalten und umschrieben. Mit dem WaffG kann man also imho nicht argumentieren, da das WaffG dort nicht zuständig ist.

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Bitte großflächig verteilen:

Das Landeskriminalamt Bayern erklärte auf eine dpa-Anfrage, die Problematik sei nicht bekannt.

http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2896857/

Und ich kann anhand der Zahlen aus 2010 auch keine Gefahr sehen:

27 Fälle der Beschlagnahme von legalen Waffen (davon 1x Endler)

ca. 145 Fälle der Beschlagnahme von illegalen Waffen (inkl. aller möglichen Rückbauten)

ca. 380 Fälle der Beschlagnahme von freien Waffen (inkl. o.g. Deko-Waffen)

Bei ca. 20-30 Mio. freien Waffen (Deko, SRS, Luftdruck, Vorderlader) sind die Zahlen alles andere als erschreckend.

D.h. die große,große Mehrheit >99% werden halt einfach nur besessen, aber nicht missbraucht.

Was sicherlich polizeilich nötig ist, dass die Handelsströme von Deko-Waffen, die den Vorgaben NICHT entsprechen, international nachverfolgt werden, um dort einen Riegel vorzuschieben.

Edited by Katja Triebel
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Zitat: "...fehlten genaue Vorschriften, wie ehemalige Kriegswaffen schussunfähig gemacht werden müssten,..."

Das ist nach meiner Kenntnis eine Lüge. Es gibt für Dekowaffen ganz eindeutige Vorschriften, wie sie unwiderruflich funktionsunfähig zu machen sind, einschließlich eines Rautenstempel des BKA.

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Wenn sie demilitarisiert werden und keien Kriegswaffen mehr sind, fallen sie doch automatisch unter das Waffengesetz.

Außerdem enthält die Anlage 1, was für Dekowaffen, die einmal scharfe Schusswaffen waren, erforderlich ist. Läßt sich zumindest analog auch auf Kriegswaffen anwedne, da es sich ebenfalls um Schußwffen handelt, die heiße Gase zum Antrieb verwenden.

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Wenn sie demilitarisiert werden und keien Kriegswaffen mehr sind, fallen sie doch automatisch unter das Waffengesetz.

anscheinend nicht.

Zitat ist geklaut:

§ 13a Satz 2 KrWaffKontrG:

Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können.

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anscheinend nicht.

Zitat ist geklaut: § 13a Satz 2 KrWaffKontrG:

Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können.

Wobei sich "sind Kriegswaffen" imho nicht auf den ersten Halbsatz bezieht, sondern als Einleitung der weitergehenden Erläuterung in der zweiten Satzhälfte bezieht. Unbrauchbargemachte (ehemalige) Kriegswaffen sind also keine Kriegswaffen mehr, sondern ein Stahl und Werkstoffkombination = Schrott mit dem Aussehen von Kriegswaffen -> Anscheinsparagraph des WaffG.

Das ist dann imho die einzige Verbindung zwischen Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz in diesem Zusammenhang.

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