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Dekoversionen verbieten - Monitor 18.10.2012


reini

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Ob sein Auftreten dadurch abgedeckt wird?

§ 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes

(1) Wer Kriegswaffen im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes befördern lassen will, bedarf der Genehmigung.

(2) Der Genehmigung bedarf ferner, wer Kriegswaffen, die er hergestellt oder über die er die tatsächliche Gewalt erworben hat, im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes selbst befördern will.

(3) Kriegswaffen dürfen nur eingeführt, ausgeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden, wenn die hierzu erforderliche Beförderung im Sinne des Absatzes 1 oder 2 genehmigt ist oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde.

(4) Unbeschadet der Regelung des § 27 kann eine Allgemeine Genehmigung erteilt werden

1.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Durchfuhr durch das Bundesgebiet,

2.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an die Bundeswehr,

3.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind,

4.für die Beförderung von Kriegswaffen zwischen im Bundesgebiet ansässigen Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind,

5.für die Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes von Unternehmen, die gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung zertifiziert sind, an die Bundeswehr sowie von der Bundeswehr durch diese Unternehmen an sich sowie

6.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Verbringung an Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und in diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1) zertifiziert sind.

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Also nochmal

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 15*Bundeswehr und andere Organe

(1) Die §§ 2 bis 4a und 12 gelten nicht für die Bundeswehr, die Polizeien des Bundes und die Zollverwaltung.

(2) Die übrigen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden oder Dienststellen, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, die Beschussämter sowie die Behörden des Strafvollzugs bedürfen keiner Genehmigung

1.

für den Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

2.

für die Überlassung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen an einen anderen zur Instandsetzung, zur Erprobung, nach Beschuss oder zur Beförderung und

3.

für die Beförderung von Kriegswaffen in den Fällen des § 3 Abs. 2.

§ 12 findet insoweit keine Anwendung.

(3) § 4a gilt nicht für Behörden oder Dienststellen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit.

Nirgendwo steht was von Herstellung

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Also nochmal

Nirgendwo steht was von Herstellung

Die "Herstellung" interessiert mich auch nicht.

Wenn, dann müßte diese "Herstellung ja in der Dienststelle des LKA erfolgt sein. Ansonsten hat er wesentliche Teile einer Kriegswaffe (die ja den Kriegswaffen gleichgestellt sind) transportiert.

Und die Gründe für eine Beförderung der Teile sind klar geregelt. Von "Schußfähigmachung" einer Deko-Waffe für einen Fersehbeitrag ist da nichts zu finden.

Wenn, dann wäre da ein Ansatz (§ 15.3 und § 3.2.)

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PROLEGAL wirft Monitor vor, rechtsradikale Verbrecher zu instrumentalisieren, um gegen die Interessen von unbescholtenen Deko-Waffen-Sammlern aufzuwiegeln.

PROLEGAL e.V. ist eine Interessengemeinschaft von z.Z. 5000 Mitgliedern, die die Waffenrechte aller gesetzestreuer Bürger schützt. Politisch motivierte oder kriminelle Gewalt lehnt PROLEGAL ab. Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung dieser Gewalt befürwortet PROLEGAL. Ideologische und manipulativen Berichte, die relevante Fakten unterdrücken und dadurch das Gesellschaftsbild, sowie die Gesetzgebung einseitig beeinflussen, werden von PROLEGAL aufgedeckt, untersucht und angeprangert.

PROLEGAL hat Kenntnis, dass die Macher des Monitor-Berichts vom 18. Oktober Fakten trotz Kenntnis unterdrückt haben. Durch diese Form der manipulativen Berichterstattung wird dem Zuschauer suggeriert, dass Dekowaffen ein großes Problem im Bereich des Waffenrechts und der Kriminalität, insbesondere der politisch motivierten Kriminalität sei.

Die gefühlte Bedrohung durch den illegalen Rückbau von Dekowaffen zu schussfähigen Waffen ist jedoch größer als die tatsächliche Bedrohung. Dies bestätigen auch die Landeskriminalämter.

Auch sind die meisten Besitzer solcher Dekowaffen – entgegen der Annahme von „Monitor“ – keine Kriminellen oder Rechtsradikale, sondern Waffensammler, welche die Auflagen für funktionierende Schusswaffen nicht erfüllen wollen oder können bzw. wegen des Kriegswaffenkontrollgesetz keine funktionierenden vollautomatischen Schusswaffen besitzen dürfen.

PROLEGAL hat Beschwerde zur Darstellung eingereicht und ruft dazu auf, sich ebenfalls bei der Redaktion von „Monitor“ sachlich zu beschweren und eine ausgewogene Berichterstattung einzufordern.

http://www.prolegal.org/index.php/archiv/topmeldungen/128-monitor-radikalisiert-dekowaffen

Dann kommen noch die Details

-------------------------------------------

Man, war das 'ne Arbeit. Ich hätte gerne einen hauptamtlichen Pressefuzzi. Deshalb müsst Ihr Werbung machen, damit noch mehr Leute bei uns eintreten.

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RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de:

PROLEGAL wirft Monitor vor, rechtsradikale Verbrecher zu instrumentalisieren, um gegen die Interessen von unbescholtenen Deko-Waffen-Sammlern aufzuwiegeln. PROLEGAL e.V. ist eine Interessengemeinschaft von z.Z. 5000 Mitgliedern, die die Waffenrechte aller gesetzestreuer Bürger schützt. Politisch motivierte...

Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de

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Die Redaktion hat sich in ihrem EIGENEN Forum bereits dreimal geäußert. Zum Schluss sogar der Redaktionsleiter: http://www.wdr.de/phorum/live/active/read.php?83,141604658,page=4

M.E. aber nicht ausreichend belegt.

Bei Redaktionsleiter Georg Restle liegen die Nerven jetzt blank:

"Mit Unbehagen nehme ich zur Kenntnis, dass einige hier im Forum das Tragen einer Waffe offenbar als demokratisches Grundrecht für jedermann begreifen. Andere empfehlen, die US-Gesetze zum privaten Waffengebrauch gleich für Deutschland zu übernehmen. Ganz ehrlich: Ich bin da entschieden anderer Meinung. Je mehr Waffen sich im Besitz von Privatpersonen (und ich rede hier nicht von Sportschützen und Jägern!) befinden, umso höher das Risiko, dass Menschen durch diese Waffen zu Schaden kommen. Die in den USA weit verbreitete Vorstellung von schusswaffenbewehrter Selbstjustiz ist mir jedenfalls zutiefst zuwider. "

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Bei Redaktionsleiter Georg Restle liegen die Nerven jetzt blank:

" Ganz ehrlich: Ich bin da entschieden anderer Meinung. Je mehr Waffen sich im Besitz von Privatpersonen (und ich rede hier nicht von Sportschützen und Jägern!) befinden, umso höher das Risiko, dass Menschen durch diese Waffen zu Schaden kommen. Die in den USA weit verbreitete Vorstellung von schusswaffenbewehrter Selbstjustiz ist mir jedenfalls zutiefst zuwider. "

Mit dieser seiner Meinung hat der Herr Redaktionsleiter sich doch selbst entlarvt!

ICH bin da entschieden anderer Meinung, was hat das mit Journalistischen Qualitäten und Fakten zu tun? Genau NIX. Wer Notwehrrecht mit schusswaffenbewehrter Selbstjustiz gleichsetzt, hat sowieso nicht mehr Alle Latten am Zaun.

Die in D mittlerweile Verbreitet Meinung / Haltung zu LWBs der linken Journaile ist mir jedenfalls zutiefst zuwider.

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Bei Redaktionsleiter Georg Restle liegen die Nerven jetzt blank:

Und es kommt noch besser:

Im Monitor-Beitrag wird bei Minute 3:25 ein wieder funktionstüchtig gemachtes MG das in diesem Jahr in Bad Oyenhausen gefunden worden sei erwähnt.

Füttert man nun den Gockel mit diesen Informationen stellt sich die Sache ganz anders dar

(wundert das irgendwen ?)

Nicht nur, daß der Fund mehr als zwei Jahre her ist, nein, der Angeklagte wurde sogar am 31.08.2012 freigesprochen.

Quelle:

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-09-01-gewehr-in-der-garage/704/

Das Ganze ist eine Posse in bester Verfassungschutzmanier die sich bereits mehrere Jahre hinzieht.

Auffällig ist auch, daß in dem verlinkten Zeitungsbericht die ominöse verschweisste Laufwechselklappe auftaucht,ganz so, wie bei Monitor gezeigt.

Als ob die das einzige "Unbrauchbarkeitmerkmal" wäre !

Mehr zum lachen hier: http://www.salzekurier.de/Berichte_12/120904_Peter_Schulz.html

Ich schlage vor einen Karl Eduard von Schnitzler Gedächtnis Preis zu stiften und den monatlich für die beste investigative (das bedeutet doch Propaganda, oder) Leistung zu verleihen.

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Danke Picket.

Dann wurde vielleicht 1x1 gemacht?

Ich dachte, dieser Artikel hier sei der Anlass gewesen, da dort ein Bremer LKA Waffenexperte folgendes sagte laut TAZ: http://www.taz.de/!102456/

„Hier war eine Schweißstelle“, sagt der Fachmann, „das ist die Rohrwechselklappe, dort, die Bodenstücksperre.“ Plombiert geblieben ist nur die Zuführung, die Patronen in die Kammer transportiert. Es sei also „noch nicht schießfähig“ gewesen, informiert der Waffenexperte das Gericht. „Es hätte aber mit wenigen Handgriffen schießfähig gemacht werden können.“

Und vorher heißt es noch:

Der Prozess ist kurz und er endet mit Freispruch. Das gewichtigere Urteil hat Richterin Ellen Best, Vizepräsidentin des Bremer Amtsgerichts, aber schon während der Verhandlung gesprochen: „Das ist eine echte Gesetzeslücke“, hat sie gesagt, „eine fast beängstigende Gesetzeslücke.“ Aufgetan hat sie sich im Kriegswaffenkontrollgesetz.

Denn das Strafverfahren gegen Michail W. hatte nicht nur in Erinnerung gerufen, dass im Internet unbrauchbar gemachtes Kriegsgerät legal vertickt wird. Vor allem hat der Prozess gezeigt: Eine verbindliche Regelung, wie diese Kriegswaffen unbrauchbar zu machen sind, fehlt. Auch gibt es keine Auflagen für die Käufer – außer, dass sie volljährig sein müssen.

Aber eigentlich ist es ja egal, was der Anlass war.

Ich hatte heut mit zwei "im Waffenrecht SEHR versierten" Rechtsanwälten Kontakt, die beide im Vorfeld interviewt wurden und beide ungefähr das Gleiche wie VISIER mitteilten. An einem Interview hatte Monitor plötzlich kein Interesse mehr.

D.h. UNTERDRÜCKUNG von Fakten, falsche Mutmaßungen und falsche Annahmen: Setzen, 6!!

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Nicht nur, daß der Fund mehr als zwei Jahre her ist, nein, der Angeklagte wurde sogar am 31.08.2012 freigesprochen.

Quelle:

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-09-01-gewehr-in-der-garage/704/

Das Ganze ist eine Posse in bester Verfassungschutzmanier die sich bereits mehrere Jahre hinzieht.

Auffällig ist auch, daß in dem verlinkten Zeitungsbericht die ominöse verschweisste Laufwechselklappe auftaucht,ganz so, wie bei Monitor gezeigt.

Als ob die das einzige "Unbrauchbarkeitmerkmal" wäre !

Man hat also die verschweißte Laufwechselklappe wieder geöffnet - was ein Verstoß gegen das angeblich nicht vorhandene Gesetz wäre. Jetzt braucht man nur noch ein "simples Ersatzteil", nämlich einen unter das KWKG fallenden MG-Lauf und die Waffe wäre beinahe wieder schussfähig.

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Ich dachte, dieser Artikel hier sei der Anlass gewesen, ...

Ja, die Parellelen sind nicht zu übersehen.....aber:

Das dort erwähnte (und abgebildete) M249 ist nicht jugoslawisch und schon garnicht seit 1956 im Einsatz.

Wenn es denn in dem Verfahren überhaupt um das M249 ging, das hat auch so eine Art Wechselklappe.

Äh, da lese ich gerade Plombierung, noch ein Unbrauchbarkeitsmerkmal ?

Na ja, Hilfsjournalisten eben.

Mir reichts für heute, so ein Schwachsinn macht müde.

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hier,...

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-09-01-gewehr-in-der-garage/704/

gehts wohl zur wunschtatwaffe von monitor...

hier gehts weiter.

http://www.salzekurier.de/Berichte_12/120904_Peter_Schulz.html

monitor,.schnell und aktuell....

der staatsanwalt tobt,...alle lügen.

bisher konnte er es nicht beweisen......

Edited by Ausbilder Schmidt
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