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1. Washington-Sniper zum Tode verurteilt


DirtyHarry

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http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/11/24/sniper__todesurteil/sniper__washington__todesurteil,templateId=renderKomplett.html

Auszug:

Zwei Tage berieten sich die Geschworenen in Virgina, dann stand ihr Urteil: John Allen Muhammad (42), der ältere der beiden Menschenjäger von Washington, muss sterben. Er wurde zum Tode verurteilt, wird auf dem Elektrischen Stuhl oder durch die Giftspritze hingerichtet.

...

Gegen John Lee Malvo wird vor einem anderen Gericht verhandelt. Auch ihm droht die Todesstrafe, obwohl er zum Zeitpunkt der abscheulichen Taten erst 17 Jahre alt war.

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Den grünen sollte man generell Absolutes Redeverbot immer und überall erteilen!

Ich finde der Typ hat die Todesstrafe durchaus verdient.

1. hach nee was bist du nur für ein kultivierter demokrat. :roll:

2. ich auch... sagt mein bauch. mein kopf sagt: todesstrafe ist falsch, denn sie geht von der unfehlbarkeit der judikative aus.

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2. ich auch... sagt mein bauch. mein kopf sagt: todesstrafe ist falsch, denn sie geht von der unfehlbarkeit der judikative aus.

Da ist was wahres dran.

Ich bin eigentlich gleicher Meinung wie Clifford (jaaaa, wirklich Cliffi! :love: )

Ich finde die Todesstrafe darüber hinaus auch zu kompliziert. Sie ist zum einen drei Mal Teurer als ein Lebenslänglicher und zum anderen besteht die hohe Gefahr des scheiterns eines Prozesses,zb wenn der Täter "nur" zu 99% überführt werden konnte oder Polizei u Justiz Verfahrensfehler einräumen mussten, mit dem Ergebnis: diese Leute waren in der Vergangenheit häufig, WEIL ihnen die Todestrafe drohte, schneller wieder auf freiem Fuss als die Opfer unter die Erde gebracht werden konnten. Was für die Angehörigen der Getöteten wohl auch nicht unbedingt mehr Befriedigung brachte.

Viele Bundesstaaten haben die Todesstrafe daher auch abgeschafft oder ausser Vollzug gesetzt.

Im Fall Malvo hätte dies also auch bedeuten können, dass er, wenn auch nur ein Geschworener zweifel bezüglich der Schuld gehabt hätte und die Todestrafe nicht hätte verantworten können, er bereits in der nächsten Woche ein freier Mann hätte sein können ( und dank des US Systems, das ein Urteil nur einmal pro Fall erlaubt, auch ohne jede Chance auf eine 2. Neueröffnung des Verfahrens).

Man sieht also, das die Todesstrafe in jeder Hinsicht eine sehr risikoreiche Angelegenheit sein kann.:alien:

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Genau deiner Meinung. Als erstes sollten die Verbrecher der sogenannten "Religionspolizei" umgelegt werden. Vielleicht sollte man mal einen Bettelbrief an Bush schreiben, dass Widerstandsgruppen in Ländern die Staatsterrorismus betreiben - so wie die Saudis - unterstützt werden ...

Todesstrafe ist was für Saudis.
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In Deutschland sind Strafdtaten billiger !

Einer der Peiniger des vierjährigen Pascal, hat 8 Jahre bekommen. Für jede Vergewaltigung des Kindes hat er 25,- Euro gezahlt.

Er ist also unterm Strich "günstig" wegekommen.

Das Kind ist tot und verscharrt, er kann sich darauf freuen in ca. 6 Jahren sein "Hobby" wieder aufzunehmen.

Dieses Rechtssystem verstehe ich auch nicht mehr...

Gruß Bruce

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Richtig, Batman, er hat mit dem Mord nichts zu tun gehabt. Höchststrafe beim sexuellen Mißbrauch von Kindern ist zehn Jahre. Er hat sieben bekommen, weil er als etwas geistesschwach gilt, sonst hätte er zehn gefangen. Wenn jeder Vergewaltiger mit der Todesstrafe oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe rechnen müßte, welchen Grund hätte er dann noch, sein Opfer laufen zu lassen? Im Zweifel wäre ein wichtiger Zeuge weniger da. Das Strafbedürfnis der Gesellschaft sollte zumindest die Überlebenschancen des Opfers nicht mindern oder? Ich gebe zu, daß diese Argumentation im vorliegenden Fall etwas makaber ist, da das Opfer tot ist, aber das ändert nichts am Prinzip.

Und dann gibt es neben der Strafe immer noch die Sicherungsverwahrung. Heißt zwar nicht mehr Strafe, der Täter ist aber trotzdem weggesperrt.

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Und dann gibt es neben der Strafe immer noch die Sicherungsverwahrung. Heißt zwar nicht mehr Strafe, der Täter ist aber trotzdem weggesperrt.

wenn er es bleibt ist es ok - bekommt er freigang oder hafturlaub (auch während der strafe) kommt mein rechtsempfinden ins wanken - speziell wenn ich an die herrschaften in a. denke.

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Richtig, Batman, er hat mit dem Mord nichts zu tun gehabt. Höchststrafe beim sexuellen Mißbrauch von Kindern ist zehn Jahre. Er hat sieben bekommen, weil er als etwas geistesschwach gilt, sonst hätte er zehn gefangen. Wenn jeder Vergewaltiger mit der Todesstrafe oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe rechnen müßte, welchen Grund hätte er dann noch, sein Opfer laufen zu lassen? Im Zweifel wäre ein wichtiger Zeuge weniger da. Das Strafbedürfnis der Gesellschaft sollte zumindest die Überlebenschancen des Opfers nicht mindern oder? Ich gebe zu, daß diese Argumentation im vorliegenden Fall etwas makaber ist, da das Opfer tot ist, aber das ändert nichts am Prinzip.

Und dann gibt es neben der Strafe immer noch die Sicherungsverwahrung. Heißt zwar nicht mehr Strafe, der Täter ist aber trotzdem weggesperrt.

Jeder der "Kunden" in der Tosa Klause hat das Kind auf dem Gewissen !

Sorry von der Todesstrafe habe ich nichts gesagt, obwohl ich weder Gegner noch Befürworter bin. Wenn es mein Kind wäre, bin ich dafür, bei den anderen Kinder bin ich dagegen.

Gruß Bruce

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  • 3 years later...

Heute habe ich mir die Arbeit gemacht und alle Inaktiven Accounts vom Forum entfernt.

Es wurden allerdings nur " Inaktive " gelöscht, alle 0 Poster oder stille Mitleser wurden nicht gelöscht.

Als Inaktiv bezeichnen wir User die sich zwar angemeldet haben aber keinen Seitenaufruf vorweisen, bei unseren stillen Mitlesern sieht man allerdings das sie sich rege im Forum bewegen, solche Accounts bleiben von Löschungen unberührt.

Sollte ein Account versehentlich gelöscht worden sein entschuldige ich mich dafür.

Greetz 357.mag

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