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Rheinland-Pfalz: Polizisten bei Verkehrskontrolle erschossen


gbadmin

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vor 8 Minuten, Elster1962 sagte:

Möchte nicht wissen, wie ich da als Polizist reagieren würde, wenn mir so eine Ratte so was vorhalten würde.

Ich hab bei einer Fahrt nach Österreich erlebt, wie ein Autofahrer einen Zöllner beleidigt hat. Die haben ihm das Auto richtig zerlegt. Begründung: Verdacht auf Drogen. Hätte ich bei der Type entsprechend gemacht.

Grüße

Gunfire

Damals wurde an den Grenzen noch kontrolliert.

Edited by Gunfire
Ergänzung
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Zitat

Waffenbesitz, aber kein Waffenschein

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 38-jährige Tatverdächtige Zugang zu Waffen hatte. Wie er an sie gelangte, sei Teil der Ermittlungen. Bei dem Verdächtigen wurde ein großes Waffenarsenal sichergestellt. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im saarländichen Spiesen-Elversberg fünf Kurzwaffen, ein Repetiergewehr, zehn weitere Langwaffen, eine Armbrust sowie einen Schalldämpfer und Munition sicherstellen konnte. Im Haus des zweiten Tatverdächtigen seien zwei Langwaffen entdeckt worden.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kusel-sulzbach-schuesse-polizisten-wissen-ueber-taeter-100.html

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Immerhin mal mit einer Herausarbeitung der Unterschiede zw. Waffenbesitzkarte und Waffenschein, sowie dem Jagdschein.

Wenn auch noch unvollständig und mit Fehlern zum Inhalt behaftet. So ist das für unsere schreibende Zunft doch schon mal ein Lichtblick!

Anders als wie heute beim focusonline, wo wieder die alte Waffenscheinkarte gespielt wurde.

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vor einer Stunde, edegrei sagte:

Als Nichtjäger würde mich mal interessieren, wie hoch eigentlich die Strafe für Wilderei Ist?

Ich kann Dir nur in Sachen Fischwilderei eine Auskunft dazu geben.

Sämtliche mir bekannt und auch der von mir zur Anzeige gebrachte Fall, wurden alle eingestellt.

Deshalb mache ich mir bei meinen Kontrollgängen gar nicht mehr die Mühe, die Polizei zu verständigen, sondern melde es nur noch meinem Verein (Pächter).

Was ich jedoch so gehört habe, scheint es bei Wilderei auch kein großes Interesse zu geben, die Delinquenten der Gerechtigkeit zuzuführen (Bis jetzt, jedenfalls...).

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vor 19 Minuten, Ausbilder Schmidt sagte:

Wenn man schon bei mir telefonisch nachfragen muß, was denn das auf dem Amt eingetragene 54 Anschütz Match bedeutet hat Deine Feststellung schon einen gewissen Wahrheitsgehalt.

Ich habe am Anfang meiner damaligen Sachbearbeiterin erklären müssen, dass die Winchester Modell 1866 heißt, die CAT.NR. die Uberti-interne Modellnummer und die Nummer auf dem Lower tang die Seriennummer ist. Seither werde ich auf dem Amt mit Handschlag begrüßt. Auf Behörden in LRA-Tübingen, Ordnungsamt Tübingen, Balingen, Böblingen/Sindelfingen, Villingen/Schwenningen, Singen usw. sieht das ähnlich aus, wie ich von Gastschützen weiß. Auf Karabinern, Typ weiß ich nicht mehr, war 1944 eingeschlagen. Diese Zahl wurde als Waffennummer in der WBK eingetragen.

Grüße

Gunfire

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vor 13 Minuten, edegrei sagte:

Als Nichtjäger würde mich mal interessieren, wie hoch eigentlich die Strafe für Wilderei Ist? Ich denke mal nur Geldstrafe, Gefängnis wohl nur im Wiederholungsfall? Erschießt man deshalb jemanden?

Googel ist Dein Freund:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 292 Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder

2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1.gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,

2.zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder

3.von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

zur letzen Frage NEIN & ich kapier das auch nicht wegen der Lapalie.

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Wenn ein Bäcker nebenher einen Wildhandel laufen hat, spricht einiges für gewerbsmäßiges Handeln. Warum die (noch) Waffen hatten - ???

Was mich umtreibt: wenn ich ein Schwein haben will, gehe ich zum Jäger. Ein netter Überläufer kostet nicht die Welt. In welchem Maß muss man wildern und auch Käufer haben, damit das lohnend ist ? 

DeSüWe

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vor 3 Minuten, earl66 sagte:

Ich glaube Trychinen gehen kaputt im Kochtopf … aber lecker ist das nicht … 

Dann magst du dein Steak aber nicht mehr

Wenn sie allerdings zerkocht/zerbraten sind, dann spielt es keine Rolle ob lecker oder nicht, der Geschmack verändert sich nicht - nur zusätzliche Eiweißquelle

schlecht sind eben rohe Fleischwaren wie Hack oder eben nicht durchgegart

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