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Maschinengewehr-Teile gefunden: 56-Jährigem droht Anklage


Jägermeister

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Zitat

Bei einem 56-Jährigen aus Bad Königshofen im Landkreis Rhön-Grabfeld sind Bauteile von Maschinengewehren gefunden worden. Damit hat er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Nun muss der Mann mit einer Anklage rechnen.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/maschinengewehr-teile-gefunden-56-jaehrigem-droht-anklage,SwBeeQn

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Was mich mal interessieren würde!

Jedenfalls bin ich noch nicht fündig geworden.

Welche und wie viele Waffen (LW u. KW)  laut Waffengesetz mit Gründung der Bundesrepublik pro gesetzestreuem Bürger frei und legal zu erwerben waren.

Und welche Verschärfungen mit jeder Waffenrechtsnovelle eingeführt worden sind.

Gibt es da eine Kurzübersicht, ohne dass man sich durch Meter schwer verständlicher Gesetzestexte durcharbeiten muss.

Wäre doch sehr interessant und Aufschlussreich! Hat sich da mal schon jemand diesbezüglich die Mühe gemacht?

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vor einer Stunde, Mike57 sagte:

In Bayern wa es imho so, das ein Jäger soviel KW kaufen konnte wie er lustig war.

Das wurde fast überall so gehandhabt, obwohl nicht niedergeschrieben. Vor 2003 war das in meinem Kreis nicht unüblich. Da war der Jagdschein auch gleich Waffenschein.

Kurzwaffen gab’s auch. Mein Opa hatte welche in Altbesitz. Leider großteils verkauft bevor ich durfte. Habe nur noch zwei Waffen übernehmen können.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)

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vor 1 Stunde, Mike57 sagte:

LW incl. HA bis 72 soviel wie Dein Geldbeutel hergab, ab 18. KW imho NEIN. Ausnahmen Vorderladerrevolver. Die VA gabs mit Ausnahmebewilligung des BKA, In Bayern wa es imho so, das ein Jäger soviel KW kaufen konnte wie er lustig war.

Es gab Mord und Totschlag damals. Wie im Wilden Westen. Oder nicht?

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vor 14 Stunden, Quigley sagte:

Es gab Mord und Totschlag damals. Wie im Wilden Westen. Oder nicht?

Wieder die grüne Farbe nicht gefunden  - ich kenn das

Man konnte damals (also > 72) sogar ohne ein Bedürfnis einen K 98 (Gewehr 98) auf eine grüne WBK eintragen lassen, sozusagen als Besitznachweis und natürlich als Bestandsnachweis für die Behörde; es gab nur keine Munitionserwerbsberechtigung fü das Gewehr.

So ein Gewehr hat mal den Weg zu mir gefunden und ich habe bis heute - trotz Involvierung der entsprechenden Fachleute (incl. D. Storz) nicht herausfinden können, wer den Lauf (37Ru19), der in eine alte Hülse aus der Gewehrfabrik Spandau 1916 eingesetzt wurde) - nicht herausfinden können, wer den Lauf hergestellt hat. Leider haben einige Firmen (MAN, Salzgitter AG) nicht auf die Anfragen geantwortet. Nach den Stempeln bin ich zunächst von Suhl ausgegangen; die haben aber nichts gefunden.

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Am 4.2.2022 at 22:13 , Jägermeister sagte:

...... Mein Opa hatte welche in Altbesitz.

Da hattest Du aber trotzdem noch Glück.

Ich habe als Kind im Nachlass von meinem Opa nur noch einen Abzugbügel von einem Gewehr und eine Schachtel .22lfB Patronen gefunden.

Ich vermute, dass er direkt nach dem Krieg, aus Angst vor den zuerst französischen und dann amerikanischen Besatzungstruppen, die Waffe zersägt (am Abzugsbügel waren Sägespuren) und entsorgt hat.

Die Schachtel Patronen hatte er dabei wohl übersehen.

Zu dieser Historie des Waffengesetzes.

Man sollte dann doch tatsächlich bei geeigneten Anlässen, oder bei diversen Elaboraten der schreibenden Zunft, auf den Umstand hinweisen, daß es eben bis 1972 auch in D. ein sehr liberales Waffenrecht gegeben hatte.

Und, dass dies keineswegs zu höheren Verbrechens- bzw. Tötungsdelikten geführt hatte, als heute!

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