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Selbstverteidigung einer 12jährigen


Jägermeister

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Und ich darf als deutscher Staatsbürger darüber nicht diskutieren ?

Natürlich darf man darüber diskutieren, aber bevor ich hier wieder als Nazi hingestellt werde, es gibt Meinungen die so dermassen daneben sind das sie nicht in ein öffentliches Forum gehören und schon gar nicht als legaler Waffenbesitzer.

Schusswaffen gehören nicht (ohne Aufsicht) in Kinderhände und dürfen nicht frei zugänglich sein. Selbstjustiz ist verboten (übrigens auch in Amerika) Notwehr erlaubt. Da gibt es nicht mehr viel zu diskutieren.

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Nee, ist meine Meinung - mußt sie ja nicht teilen

Deine Meinung hört da auf wo sie beleidigend und herabsetzend ist und das ist sie. Ich muss eine Beleidigung auch nicht teilen. Da du das hier sogar öffentlich machst könnte ich den rechtlichen Weg beschreiten. Nur weil du hier unter einem Nickname agierst heisst das nicht das du im Internet alles darfst und unerkannt bist. Das kann sich schnell ändern.

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Da du das hier sogar öffentlich machst könnte ich den rechtlichen Weg beschreiten. Nur weil du hier unter einem Nickname agierst heisst das nicht das du im Internet alles darfst und unerkannt bist. Das kann sich schnell ändern.

nun lasst mal die Kirche im Dorf, diese rechtlichen Wege kenne ich nur von WO, wo ich zur Zeit auch Probleme mit einem User Namens Jaegerpeter alias Prodigalson u.ä. habe .

Auch wir haben/hatten Probleme miteinander coltdragoon, stimmt doch - oder ...

solch eine Drohung deinerseits halte ich für unwürdig, denk mal drüber nach

hier hat sich einiges aufgeschaukelt was wahrscheinlich so nicht beabsichtigt war .

Es wäre schön wenn - aus hoffentlich für die Beteiligten - nachvollziehbaren Gründen hier erstmal Schluß wäre.

ansonsten noch ein gutes Nächtle

Klaus

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Dazu hab ich auch was zu vermelden :klugopa::

1. Wenn Ihr was abzumachen oder auszutragen habt, bittschön per PN.

2. Haltet Euch ans Fredthema, das ist zu ernst, um durch Grabenkämpfe zerredet zu werden. Habt Ihr auch Kinder in dem Alter? Könnten die auch mal in so eine Situation kommen, obwohl für einige in D nicht denkbar? Denkt mal drüber nach!

3. Lest mal in den Forumsregeln dazu und stellt Euer Verhalten drauf ein.

Ansonsten: 24 h Denkpause!

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Wer unterstellt DIR konkret WAS?! Meine von Dir so bezeichnete "Phrase" war allgemein gehalten und sollte auch so aufgefaßt werden.

Handle Du bittschön erst mal nach Punkt 3 der von Dir so genannten "Phrasen", dann kannste den Kessel auch aufreißen. Bis dahin sei Dir bewußt, daß Du Dir mit Deinen Worten hier keine Freunde machst. :bayer:

Zum Thema: wenn hier in D etwas im Gesetz steht, bedutet das noch lange nicht, daß es auch logisch, zeitgemäß, erforderlich, gut und die Sicht der Mehrheit ist. Es bedutet nur, daß eine kleine Zahl von Volksvertretern das für gut befunden, für den Rest der Bevölkerung als Gesetz festgelegt und im Nichtbefolgungsfall mit Sanktionen belegt hat.

Was die Kehrseite davon aussagt, findet Du hier .

Ist deren Freilassung gut, logisch, erforderlich oder zeitgemäß? Wohl eher politisch korrekt!

Nun sag mir doch, in welchem deutschen Gesetz steht die politische Korrektheit, die Du hier so vehement vertrittst? Ist es politisch inkorrekt, daß sich in den Staaten ein 12-jähriges Mädel mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen einen rechtswidrigen Angriff wehrt?

[url="http://www.pi-news.net/2012/10/zwei-der-killer-von-jonny-k-schon-wieder-frei/"]

Edited by Swordsman
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To topic:

Da die Sache nunmal in anderen Ländern spielt, bliebe festzuhalten, dass es hierzulande ja nicht so einfach ist, einem Kind das Schiessen beizubringen.

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur schießsportlichen Kinder- und Jugendarbeit geeigneter Aufsichtspersonen darf1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht vierzehn Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruck- und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),2. Jugendlichen, die das vierzehnte Jahr vollendet haben und noch nicht sechzehn Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestatten werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen.Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Druckluft-, Federdruck- und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden,und nicht beim Schießen mit sonstigen Schußwaffen durch Jugendliche, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

5) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.

6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern ist sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

12.entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 einem Kind oder Jugendlichen das Schießen gestattet oder entgegen § 27 Abs. 6 Satz 2 nicht sicherstellt, dass die Aufsichtsperson nur einen Schützen bedient,

Das ist die Gesetzeslage.

Naja, und so weiter.

Man kann also mit Luftdruckwaffen, ab 14 mit Kleinkaliber und Kal. 12-Einzellader trainieren. Immerhin ja schon mal ...

Ich würde mir jedenfalls wünschen, meine Kinder so an der Waffe ausbilden zu können, wie ich es selber verantworten kann. Zuallererst gehört da die Entzauberung der Waffe hin und die Verantwortung im Umgang damit.Alles andere ist mE kein Problem, solange die Kinder so gestrickt sind, dass man ihnen etwas anvertrauen kann. Natürlich gint es auch Kasper, denen man keine Sicherheitsnadel geben kann, ohne dass die damit Unsinn treiben. ME sind Kinder aber eher potentiell vertrauenswürdiger als Erwachsene, wenn man sie auch so behandelt. Im Bereich der Ersten Hilfe z.B. würde ich mich zehnmal lieber auf einen kindlichen Erste-Hilfe-Trupp verlassen, als auf die üblichen non-helping-adult-bystanders, die das Opfer lieber verrecken lassen, als das Risiko einer Hilfeleistung einzugehen.

Gruß,

Michael

Edited by Coltfan
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Tja, und selbst wenn unsere Kinder die Waffe ausreichend gut beherrschen würden - sie kämen dank der hiesigen Vorschriften gar nicht an sie ran - oder du hast als Elternteil sofort ein Strafverfahren am Hals.

Bis ich meinem verängstigten Kind - "besser verurteilt als begraben" - am Telefon den Zahlencode verraten habe, es dann im kleinen Tresor die richtigen Schlüssel für den großen Waffenschrank und den Munitionsschrank gefunden hat, Pistole mit der richtigen Muni geladen hat - da dürfte es bereits viel zu spät sein.

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Gottseidank sind solche Situationen hierzulande ja eben doch die große Ausnahme.

Aber tatsächlich kannst Du das mit einem Kind trainieren, so lange es nicht weiss, wie die Kombination im normalen Verwahrensfall lautet. Du bist aber wahrscheinlich trotzdem angesch... , wenn Dein Kinds das in der Schule erzählt und dann die Maschine ins Rollen kommt ...

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