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Schusswaffentransport


Krümelmonster

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Ich habe da mal was gefunden, kann das aber nicht mit dem den entsprechenden Paragraphen in Zusammenhang bringen.

http://www.bsv-stade.de/info/Transport-Schusswaffen-Munition.pdf

Könnte mir da mal jemand auf die Sprünge helfen? Interessant wäre auch ob das für Privatpersonen gilt, z.B. Lebensabschnittsgefährtin mit dem Eisen zum Büchser schicken.

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Nee nur für beautragte eines SV, Krümel!

Als Beauftragter eines SV gilt zum Beispiel ein Vater, der seine minderjährige Tochter zum Rundenwettkampf fährt und dabei eine Ihr vom Verein gestellte KK- Sportwaffe zur Schießstätte transportiert. Allerdings muss unbedingt eine Belehrung am Besten gegen Unterschrift erfolgen und die WBK eines Vereins als Kopie mitgeführt werden.

Vor 2003 durften Ehefrauen, erwachsene Kinder usw. mit Erlaubnis des WBK-Inhabers transportieren, bzw Munition vom Büchser abholen...

Heute geht das ohne Probleme wenn der Transportierende eine eigene WBK hat. (Leihschein..)

Hab ich Jahrzehnte so gemacht deswegen habe ich zu spät (Bestandsschutz) meine WBKs beantragt...

Erik

Edited by erik_fridjoffson
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Ich habe da mal was gefunden, kann das aber nicht mit dem den entsprechenden Paragraphen in Zusammenhang bringen.

§ 12 (1) 3b WaffG

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

Interessant wäre auch ob das für Privatpersonen gilt, z.B. Lebensabschnittsgefährtin mit dem Eisen zum Büchser schicken.

Nein, wurde aber schon richtig beantwortet.

(Andere haben schon darüber diskutiert, was wenn der Verein die Lebensabschnittsgefährdin beauftragt... Ist aber m.M. nach zu sehr konstruiert und nicht im Sinne des Gesetzgebers.)

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Wenn der Transportierende nicht sachkundig ist, dann sollte die Belehrung seeehr ausführlich sein. Denn der Belehrende übernimmt da ganz schön viel Verantwortung. In der Theorie müsste man den Transportierenden durch die Belehrung sachkundig machen.

Ist vermutlich so lange nix passiert kein Problem.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

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Welches Risiko?

Dass der Transportierende Dummheiten anstellt oder dass der Transportiernde kontrolliert wird?

Ersteres muss ich selbst abwägen und überlegen, wem ich den vertrauensvolle Umgang mit einer Waffe zutraue.

Wem ich nicht vertraue und die Überlasung als Risiko ansehe, gebe ich keine Waffe - dann ist es aber egal ob er eine WBK besitzt oder nicht.

Das zweite ist kein Risiko, da vom Gesetz gedeckt.

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Welches Risiko?

Dass der Transportierende Dummheiten anstellt oder dass der Transportiernde kontrolliert wird?

Das zweite ist kein Risiko, da vom Gesetz gedeckt.

Hallo Lusumi,

was das zweite Risiko betrifft bin ich bei dir!

Beim ersteren könnte es zu Problemen kommen vielleicht etwas zu konstruiert aber du wirst nachher nachweisen müssen dass du genau darüber belehrt hast. Was machst wen der Transportierende sich irgendeines Umstand nicht wirklich bewusst ist und sagt das hättest du ihm nicht gesagt...

Das muss jeder selbst wissen ich würds nicht tun. Wir raten den Eltern z.B. von unseren Jugendliche sich "sachkundig" zu machen in dem sie einen von uns angebotenen Waffensachkundekurs ganz offiziell mitmachen. Das hat auch verschiedene andere Vorteile den ein oder anderen konnte wir als Schützen gewinnen.

Gruß

KPOS

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Beim ersteren könnte es zu Problemen kommen vielleicht etwas zu konstruiert aber du wirst nachher nachweisen müssen dass du genau darüber belehrt hast. Was machst wen der Transportierende sich irgendeines Umstand nicht wirklich bewusst ist und sagt das hättest du ihm nicht gesagt...

KPOS

Was machst du, wenn du nicht alle Eventualitäten bedacht hast? Was machst du, wenn er nicht alle deine Erklärungen verstanden hat - soll ja bei der heutigen Schüler-/Kindergeneration nicht selten sein. Was machst du, wenn er es schlicht vergessen hat? Was machst du, wenn er gedacht hat, daß das gerade noch erlaubt sein könnte? usw.

Hast du eine belehrungsformular in doppelter/dreifacher Ausfertigung, das er unterschreiben muß und das zu den Akten kommt?

Wir raten den Eltern z.B. von unseren Jugendliche sich "sachkundig" zu machen in dem sie einen von uns angebotenen Waffensachkundekurs ganz offiziell mitmachen. Das hat auch verschiedene andere Vorteile den ein oder anderen konnte wir als Schützen gewinnen.

Gruß

KPOS

Das ist keine schlechte Idee.

Aber wenn ich höre, was "Sachkundige" so manchmal von sich geben, würde ich das nicht als Garantie für "gesetzeskonformes Handeln ansehen.

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Hallo Lusumi,

... Wir raten den Eltern z.B. von unseren Jugendliche sich "sachkundig" zu machen in dem sie einen von uns angebotenen Waffensachkundekurs ganz offiziell mitmachen. Das hat auch verschiedene andere Vorteile den ein oder anderen konnte wir als Schützen gewinnen.

Gruß

KPOS

Da bin ich natürlich voll bei dir.

Du kannst das "Risiko" einer missbräuchlichen Verwendung damit zwar auch nicht ausschließen, hast aber im Fall der Fälle ein Argumet mehr.

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  • 1 month later...

was ist das denn jetzt....

transportschein..:shock:

oder wieder mal ein paar übereifrige.:think:

http://www.rotenburger-rundschau.de/redaktion/redaktion/aktuell/data_anzeigen.php?dataid=97934

Ich denke, daß es dabei um den Transport von Vereinswaffen zu irgendwelchen Meisterschaften geht und da hilft bei einer Kontrolle manchmal ein "kleiner Transportschein", der aufzeigt, daß ich im Auftrag des Vereins unterwegs bin und nicht gerade dabei bin, die Ware aus einem Bruch verschwinden zu lassen.

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was ist das denn jetzt....

transportschein..:shock:

oder wieder mal ein paar übereifrige.:think:

Das Waffenrecht ist in einigen Bereichen so schlecht formuliert, dass es sowohl Behörden als auch Waffenbesitzer in den vorauseilenden Gehorsam zwingt.

"Transportschein" dürfte die übliche Überlassung sein, ohne irgend einen Wisch sollte man Waffen nicht durch die Gegend fahren.

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Hallo,

ich habe mir mal die Seite des genannten Verbandes angeschaut.

So wie das aussieht,

handelt es sich um eine Überlassung und damit auch Transport.

Grüße

Brommy

ich habe mir das formular auf der entsprechenden seite angeschaut.

brommy du hast recht.

die haben aus der überlassung im kopf nen transportschein gemacht.

also entwarnung.:laugh1:

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Hallo,

ich habe mir mal die Seite des genannten Verbandes angeschaut.

So wie das aussieht,

handelt es sich um eine Überlassung und damit auch Transport.

Grüße

Brommy

Yupp:

http://www.ksvrw.de/2012waffentransportschein.pdf

Nur sollte man dies auch so kommunizieren können, und der Satz im Artikel:

"Die Mitgliedschaft im Verein reicht nicht mehr aus, um ein Bedürfnis nachzuweisen“ ist ja wohl auch ein Witz...

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mike,...vor allem ist das alles so neu...:lach::lach::lach:

zumal mich das Foto an dem El sein Heimatverein erinnert...:up:

http://www.lügenberg-gansviel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=76&Itemid=84

@Nachtigall vor ca. 30 Jahren wurde vom RSB schon ein Leistungsnachweis in Form von mindestens 225 Ringe von 300 bei SpoPi benötigt!

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zumal mich das Foto an dem El sein Heimatverein erinnert...:up:

http://www.lügenberg-gansviel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=76&Itemid=84

@Nachtigall vor ca. 30 Jahren wurde vom RSB schon ein Leistungsnachweis in Form von mindestens 225 Ringe von 300 bei SpoPi benötigt!

mike,...ich habe vom verantwortlichem schreiberling eine nette aufklährungsmail bekommen.

es handelt sich tatsächlich um ein überlassungsformular wie schon angedacht.

die dortigen...oberen....haben aber das rad neu erfunden.

auch er,...als vereinsvorsitzender eines dortigen schützenvereines hatte da nur mit den kopf geschüttelt. er mußte also das wort... transportschein...verwenden.:drinks:

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