Der Reservist Posted October 30, 2012 at 05:37 PM Share Posted October 30, 2012 at 05:37 PM Diese Kopie schickte mir heute mein RK-Leiter: Hallo Kameraden, wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist. Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage. (Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“) Mit kameradschaftlichem Gruß Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"? Und mit welcher Berechtigung will er den "Schießleiter" des Vereins kontrollieren, bei dem sich eine RK eingemietet hat? Wenn er sonst niggs besseres zu tun hat - - fehlt nur noch, daß die RK/RAG die Kosten für die Kontrolle bezahlen muß. Wir werden den Standbetreiber wohl bitten müssen, mehr auf sein Hausrecht zu achten und unliebsame Gäste zu entfernen Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 30, 2012 at 06:27 PM Share Posted October 30, 2012 at 06:27 PM Kommt das vom RK-Leiter oder RAG-Leiter ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 30, 2012 at 07:03 PM Share Posted October 30, 2012 at 07:03 PM Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"? Ersthelfer ist eine Person, die auf Grundlage des §10 ArbSchG und §21 SGB VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich. Der Kurs wird von der jew. Berufsgenossenschaft bezahlt. In deutschen Unternehmen :n12: muß pro 10 Mitarbeiter mind. 1 Ersthelfer ausgebildet sein (bei reinen Sesselpupserfirmen :n10: nur 5%). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 30, 2012 at 07:24 PM Share Posted October 30, 2012 at 07:24 PM D Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, der Rest nennt sich Dienstaufsicht.....:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 30, 2012 at 07:33 PM Share Posted October 30, 2012 at 07:33 PM Ich bin Ersthelfer und Schießleiter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 30, 2012 at 07:42 PM Share Posted October 30, 2012 at 07:42 PM Sorry fūr die Kürze, bin unterbrochen worden. Ersthelfer ist Lehrgang, den wir jedes Jahr im Verein durchführen und der nicht mit dem sogenannten "Erste Hilfe Lehrgang" verwechselt werden darf, der nutzt dir garnichts. Aufgrund meiner betrieblichen Position mache ich den Lehrgang ohnehin jhrlich (Auffrischung). Schießleiter ist ebenfalls ein Lehrgang, den du beim VdRBw machen kannst. In unserer RAGS haben den im letzten Jahr wohl sechs bis acht Mitglieder gemacht. Wir haben also keine Not. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 30, 2012 at 08:06 PM Share Posted October 30, 2012 at 08:06 PM Wir haben also keine Not. Brav, so soll es auch sein.Bei uns ähnlich gelagert, wobei mein Ersthelfer diese Jahr abgelaufen ist... Konnte den Termin meines Arbeitgebers wg.Dienstreise nicht wahrnehmen. Wer jemals in den Genuss eines Lehrganges der VBG kommen sollte, TEILNEHMEN!!! http://www.vbg.de/DE/Seminare/Neue_Suche/Seminarart/seminarart.html?nn=12876&gpdnri=00000068 Danach diskutieren wir weiter was muss & was nicht.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 30, 2012 at 08:11 PM Share Posted October 30, 2012 at 08:11 PM Unser Chef bucht freundlicherweise immer zwei Termine..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted October 30, 2012 at 08:17 PM Share Posted October 30, 2012 at 08:17 PM Kommt das vom RK-Leiter oder RAG-Leiter ? :gaga:hola amigo sailor, weder noch, sondern vom Lades-(S-H)/Bundesbeauftragter für dem Schießsport VdRBW, ist beides in Personalunion. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 30, 2012 at 10:05 PM Author Share Posted October 30, 2012 at 10:05 PM (edited) Ersthelfer ist eine Person, die auf Grundlage des §10 ArbSchG und §21 SGB VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich. Und wenn er die Wiederholungen nicht hat, dann ist er kein "zugelassener" Ersthelfer und darf keine Erste Hilfe leisten? Hat man Angst, daß er den Verband linksrum statt rechtsrum wickelt oder umgekehrt? In meiner Ausbildung hat man mir eingebläut, daß die schlechteste Erste Hilfe die ist, die nicht geleistet wird. Und das habe ich auch in der Zeit weitervermittelt, als ich noch E.-H. ausbilden durfte Edited October 30, 2012 at 10:19 PM by Der Reservist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 30, 2012 at 10:15 PM Author Share Posted October 30, 2012 at 10:15 PM Das ist gesetzlich vorgeschrieben, über den Schießleiter müssen wir uns ja auch nicht unbedingt unterhalten - wobei m. E. ein Schießleiter nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern nur eine verantwortliche Aufsichtsperson - aber ich lasse mich gern belehren. Denn wenn es einen gesetzlich geregelten "Schießleiter" geben würde, würde ja nichts gegen eine gegenseitige Anerkennung der Schießleiterlehrgänge sprechen und es würde sicherlich auch einen einheitlich geregelten Fragenkatalog wie für die Sachkunde geben. Dies scheitert m. E. daran, daß man den Schießleitern wohl nicht zutraut, die SchSpoO des anderen Verbandes lesen und umsetzen zu können - also kann es mit den erforderlichen Fähigkeiten der Schießleiter ja nicht so weit her sein. Ich verzichte mal auf das Ironie-Schild. , der Rest nennt sich Dienstaufsicht.....:cool: nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten? Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 30, 2012 at 10:49 PM Share Posted October 30, 2012 at 10:49 PM Wir haben auch so ein besonderes Exemplar der Gattung Landesschießsportleiter in Bayern. Der ist der Grund warum ich aus meiner RAG ausgetreten bin. Sonst hätte ich wahrscheinlich meine Papiere abgeben können.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 30, 2012 at 10:57 PM Share Posted October 30, 2012 at 10:57 PM nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten? Ich habe ALLES abgegeben, unterliege wie jeder bis 65 der Wehrpflicht... Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders. Ich nicht... Ach komm, engagiere Dich im Verband und werde LaBea, dann darfst Du auch am WE 01.-03.03 2013 zur Tagung an die Sanitätsakademie nach München... . Der Rest ist Mühseelig, das weist Du aber selber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brommy Posted October 31, 2012 at 06:54 AM Share Posted October 31, 2012 at 06:54 AM (edited) Hallo, nach meinem Kenntnisstand gilt folgendes: Der Ersthelfer-Kurs (auch der für den Schießleiterlehrgang), muss nach 2 Jahren aufgefrischt werden. Nach Ablauf von 3 Jahren ist er ungültig und muss neu gemacht. Meine Interpretation ist: Wenn beim Training oder Wettkampf keiner der Anwesenden eine dementsprechende Ausbildung und bei Bedarf eine Auffrischung hat, kann kein Schießbetrieb erfolgen. Außerdem ist der Ersthelfer sinnvollerweise allen Anwesenden auf der Schießstätte bekannt, damit man sich im Notfall an ihn wenden kann. Hier geht es ja nicht um Sofortmaßnahmen am Unfallort. Gilt meiner Meinung nach für alle Verbände. Das bedeutet die RAG'n sollten regelmäßig ihren Bestand an Ersthelfern überprüfen und ggf. auffrischen. Grüße Brommy Edited October 31, 2012 at 07:08 AM by Brommy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 31, 2012 at 07:25 AM Share Posted October 31, 2012 at 07:25 AM Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders. Halt, wir schießen auf einer Standortschießanlage......noch Fragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 31, 2012 at 09:24 AM Share Posted October 31, 2012 at 09:24 AM Halt, wir schießen auf einer Standortschießanlage......noch Fragen? Ich nicht.... Bei uns kam schon die Dienstaufsicht in Form des FwRes bzw. sogar einmal der stellv. StOffzRes. vom LKdo. Also was soll die "Aufregung" ? Im übrigen hat Brommy alles richtig dargestellt Wenn der "Flotte Apotheker" sich das ganze bei den RAGen mal anschauen will, wird er seine Gründe haben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 31, 2012 at 09:32 AM Share Posted October 31, 2012 at 09:32 AM Apotheker = Berufsdrogenabhängige Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 31, 2012 at 09:42 AM Share Posted October 31, 2012 at 09:42 AM Apotheker = Berufsdrogenabhängige Hi,Hi, Schießen kann sich zu einer Droge entwickeln, ebenso das sammeln der "Sportgeräte" da könnte ein Fünkchen Wahrheit drinnen stecken... p.s Ich vermute aber mal was anderes, Stichwort "Dienstaufsicht" ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 31, 2012 at 09:51 AM Share Posted October 31, 2012 at 09:51 AM Wir schießen ausschließlich mit dem Standortverantwortlichen im Nacken. Der kommt jederzeit unangemeldet vorbei und untersagt beispielsweise die neue Pistolenübung mitten im Wettkampf, weil der Stand angeblich dafür nicht zugelassen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 31, 2012 at 10:31 AM Share Posted October 31, 2012 at 10:31 AM Wir schießen ausschließlich mit dem Standortverantwortlichen im Nacken. Der kommt jederzeit unangemeldet vorbei und untersagt beispielsweise die neue Pistolenübung mitten im Wettkampf, weil der Stand angeblich dafür nicht zugelassen ist. Das ergibt sich aus den Nutzungsbestimungen der Standortschießanlage. Hier wurden die Deltastände umgebaut um dem Neuen Schießkonzept der Bw genüge zu tun.Sprich, auch Nachdistanz 5m ect. Aber die babbeln des öfteren Mist..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 31, 2012 at 10:50 AM Share Posted October 31, 2012 at 10:50 AM Nein er hatte einfach tatsächlich Recht. Dienstliches Schießen ist was anderes als sportliches. Und für sportlich war der Stand tatsächlich nicht für diese Diziplin freigegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted October 31, 2012 at 12:22 PM Share Posted October 31, 2012 at 12:22 PM Heute kam die Neue Loyal, ich empfehle Seite 50: Neue Schießsportordnung genehmigt kleiner Auszug gefällig...Durfte bislang das optische Visier des G36 nicht genutzt werden, das ist nun möglich... Viel Spass beim lesen und EL, BITTE nicht den Kaffe auf das Keyboard spucken... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 31, 2012 at 01:27 PM Share Posted October 31, 2012 at 01:27 PM Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"? Diese Frage wurde noch nicht beantwortet. Dazu habe ich diese Aussage gefunden: Für die Durchführung von Schiess - DVag´s im nächsten Jahr brauchen wir Leute mit der Ersthelfer Alpha - Sanitätsausbildung der Bw, ehemals Helfer im SanDienst. Wir haben uns für diesen Lehrgang gemeldet waren bereit, Zeit und Urlaub dafür zu opfern. Die für diesen Herbst / Winter angesetzten Ausbildungstermine wurden gecancelt, es liegen bis jetzt keine neuen vor. In wieweit die Stimmig ist, kann ich leider nicht sagen, habe aber diesen Tenor schon mehrfach gelesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 31, 2012 at 01:29 PM Share Posted October 31, 2012 at 01:29 PM Für die Durchführung von Schiess - DVag´s Das ist der Schlüssel. Reservist meint aber sportliches Schießen. Da reicht der Ersthelfer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 31, 2012 at 02:58 PM Share Posted October 31, 2012 at 02:58 PM also reicht eine Person nach ziviler Definition: Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich. und nicht diese: Bei der Bundeswehr entspricht ein Ersthelfer dem Sanitätssoldaten oder dem Helfer im Sanitätsdienst (Hlf SanDst). Zitate aus Wikipedia Link to comment Share on other sites More sharing options...
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