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Schießen im VdRBw


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Diese Kopie schickte mir heute mein RK-Leiter:

Hallo Kameraden,

wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist.

Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage.

(Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“)

Mit kameradschaftlichem Gruß

Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"?

Und mit welcher Berechtigung will er den "Schießleiter" des Vereins kontrollieren, bei dem sich eine RK eingemietet hat?

Wenn er sonst niggs besseres zu tun hat - - fehlt nur noch, daß die RK/RAG die Kosten für die Kontrolle bezahlen muß.

Wir werden den Standbetreiber wohl bitten müssen, mehr auf sein Hausrecht zu achten und unliebsame Gäste zu entfernen :ironie1:

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Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"?

Ersthelfer ist eine Person, die auf Grundlage des §10 ArbSchG und §21 SGB VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.

Der Kurs wird von der jew. Berufsgenossenschaft bezahlt. In deutschen Unternehmen :n12: muß pro 10 Mitarbeiter mind. 1 Ersthelfer ausgebildet sein (bei reinen Sesselpupserfirmen :n10: nur 5%).

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Sorry fūr die Kürze, bin unterbrochen worden.

Ersthelfer ist Lehrgang, den wir jedes Jahr im Verein durchführen und der nicht mit dem sogenannten "Erste Hilfe Lehrgang" verwechselt werden darf, der nutzt dir garnichts.

Aufgrund meiner betrieblichen Position mache ich den Lehrgang ohnehin jhrlich (Auffrischung).

Schießleiter ist ebenfalls ein Lehrgang, den du beim VdRBw machen kannst. In unserer RAGS haben den im letzten Jahr wohl sechs bis acht Mitglieder gemacht. Wir haben also keine Not.

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Wir haben also keine Not.

Brav, so soll es auch sein.Bei uns ähnlich gelagert, wobei mein Ersthelfer diese Jahr abgelaufen ist...:s84: Konnte den Termin meines Arbeitgebers wg.Dienstreise nicht wahrnehmen. Wer jemals in den Genuss eines Lehrganges der VBG kommen sollte, TEILNEHMEN!!!

http://www.vbg.de/DE/Seminare/Neue_Suche/Seminarart/seminarart.html?nn=12876&gpdnri=00000068

Danach diskutieren wir weiter was muss & was nicht....:ice:

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Ersthelfer ist eine Person, die auf Grundlage des §10 ArbSchG und §21 SGB VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.

Und wenn er die Wiederholungen nicht hat, dann ist er kein "zugelassener" Ersthelfer und darf keine Erste Hilfe leisten?

Hat man Angst, daß er den Verband linksrum statt rechtsrum wickelt oder umgekehrt?

In meiner Ausbildung hat man mir eingebläut, daß die schlechteste Erste Hilfe die ist, die nicht geleistet wird. Und das habe ich auch in der Zeit weitervermittelt, als ich noch E.-H. ausbilden durfte

Edited by Der Reservist
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Das ist gesetzlich vorgeschrieben,

über den Schießleiter müssen wir uns ja auch nicht unbedingt unterhalten - wobei m. E. ein Schießleiter nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern nur eine verantwortliche Aufsichtsperson - aber ich lasse mich gern belehren.

Denn wenn es einen gesetzlich geregelten "Schießleiter" geben würde, würde ja nichts gegen eine gegenseitige Anerkennung der Schießleiterlehrgänge sprechen und es würde sicherlich auch einen einheitlich geregelten Fragenkatalog wie für die Sachkunde geben. Dies scheitert m. E. daran, daß man den Schießleitern wohl nicht zutraut, die SchSpoO des anderen Verbandes lesen und umsetzen zu können - also kann es mit den erforderlichen Fähigkeiten der Schießleiter ja nicht so weit her sein.

Ich verzichte mal auf das Ironie-Schild.

, der Rest nennt sich Dienstaufsicht.....:cool:

nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten?

Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht?

Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders.

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nu sach bloß, du gehörst noch zu den aktiven Soldaten?

Ich habe ALLES abgegeben, unterliege wie jeder bis 65 der Wehrpflicht...

Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders.

Ich nicht...:bninja:

Ach komm, engagiere Dich im Verband und werde LaBea, dann darfst Du auch am WE 01.-03.03 2013 zur Tagung an die Sanitätsakademie nach München...

:drinks:.

Der Rest ist Mühseelig, das weist Du aber selber.

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Hallo,

nach meinem Kenntnisstand gilt folgendes:

Der Ersthelfer-Kurs (auch der für den Schießleiterlehrgang),

muss nach 2 Jahren aufgefrischt werden.

Nach Ablauf von 3 Jahren ist er ungültig und muss neu gemacht.

Meine Interpretation ist:

Wenn beim Training oder Wettkampf keiner der Anwesenden

eine dementsprechende Ausbildung und bei Bedarf eine Auffrischung hat,

kann kein Schießbetrieb erfolgen.

Außerdem ist der Ersthelfer sinnvollerweise allen Anwesenden auf der Schießstätte bekannt,

damit man sich im Notfall an ihn wenden kann.

Hier geht es ja nicht um Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Gilt meiner Meinung nach für alle Verbände.

Das bedeutet die RAG'n sollten regelmäßig ihren Bestand an Ersthelfern überprüfen und ggf. auffrischen.

Grüße

Brommy

Edited by Brommy
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Ich dachte immer, der VdRBw ist ein privater Verein. Wer führt eigentlich die diesbezügliche "Dienstaufsicht" beim DSB, beim BDMP, beim BDS, bei ......; kommt da auch so ein diensteifriger ....-Verantwortlicher vorbei und kontrolliert, ob alles mit rechten Dingen zugeht?

Es stimmt schon, die LWB sind Obrigkeitshörig und die Mitglieder des VdRBw insbesonders.

Halt, wir schießen auf einer Standortschießanlage......noch Fragen?

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Halt, wir schießen auf einer Standortschießanlage......noch Fragen?

Ich nicht....:beach:

Bei uns kam schon die Dienstaufsicht in Form des FwRes bzw. sogar einmal der stellv. StOffzRes. vom LKdo. Also was soll die "Aufregung" ? Im übrigen hat Brommy alles richtig dargestellt :up:

Wenn der "Flotte Apotheker" sich das ganze bei den RAGen mal anschauen will, wird er seine Gründe haben...:bninja:

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Wir schießen ausschließlich mit dem Standortverantwortlichen im Nacken. Der kommt jederzeit unangemeldet vorbei und untersagt beispielsweise die neue Pistolenübung mitten im Wettkampf, weil der Stand angeblich dafür nicht zugelassen ist.

Das ergibt sich aus den Nutzungsbestimungen der Standortschießanlage. Hier wurden die Deltastände umgebaut um dem Neuen Schießkonzept der Bw genüge zu tun.Sprich, auch Nachdistanz 5m ect. Aber die babbeln des öfteren Mist.....:rolleyes1:

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Was ist ein "zugelassener Ersthelfer"?

Diese Frage wurde noch nicht beantwortet.

Dazu habe ich diese Aussage gefunden:

Für die Durchführung von Schiess - DVag´s im nächsten Jahr brauchen wir Leute mit der Ersthelfer Alpha - Sanitätsausbildung der Bw, ehemals Helfer im SanDienst. Wir haben uns für diesen Lehrgang gemeldet waren bereit, Zeit und Urlaub dafür zu opfern. Die für diesen Herbst / Winter angesetzten Ausbildungstermine wurden gecancelt, es liegen bis jetzt keine neuen vor.

In wieweit die Stimmig ist, kann ich leider nicht sagen, habe aber diesen Tenor schon mehrfach gelesen.

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also reicht eine Person nach ziviler Definition:

Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich
.

und nicht diese:

Bei der Bundeswehr entspricht ein Ersthelfer dem Sanitätssoldaten oder dem Helfer im Sanitätsdienst (Hlf SanDst).

Zitate aus Wikipedia

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