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Schießen im VdRBw


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Vergessen wir nicht den zweiten Teil meiner Frage:

Definition Ersthelfer:Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich

Frage: Darf ich dann, wenn ich den Auffrischungskurs nicht habe, keine Erste Hilfe mehr leisten?

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Wir schießen ausschließlich mit dem Standortverantwortlichen im Nacken. Der kommt jederzeit unangemeldet vorbei und untersagt beispielsweise die neue Pistolenübung mitten im Wettkampf, weil der Stand angeblich dafür nicht zugelassen ist.

Dazu hat er das Recht, weil er der "Hausherr" ist.

Und ich würde da schon ein wenig differenzieren wollen, ob der Hausherr kommt und nachschaut, ob die Sicherheit gewährleistet - also Übung und Stand kompatibel sind - ist oder ob ein irgendjemand (ein eingesetzter Beauftragter ääähhh....schulligung . . . "Verantwortlicher") nachschauen will, ob jemand, der sich Leitung nennt, ein in Deutschland so beliebtes "Diplompapierchen" in Händen hält und ein "zugelassener Ersthelfer" vor Ort ist. Irgendwann wird dieser Verband auf die Idee kommen, daß auch für VVag-Schießen ein SanHelfer alpha vorhanden sein müßte - dann wird es luschtich.

In der Zwischenzeit bin ich heilfroh, daß ich diese Pappe nie gemacht habe. Ich kann dann in der Zeit der Kontrollen meinen Kaffee (besser: Pharisäer :yahoo::beach: ) trinken.

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Frage: Darf ich dann, wenn ich den Auffrischungskurs nicht habe, keine Erste Hilfe mehr leisten?

Du darst soviel Erste Hilfe leisten wie Du willst oder meinst zu können. Du darfst aber wieder nach Hause fahren, wenn an Eurem Schießvorhaben KEIN Ersthelfer vor Ort ist. Wer das ist, ist pieps egal, nur da sein muss er. Wo kein Richter da kein Kläger, nur wenn etwas passiert kann der "Gesamtverantwortliche" sich ganz warm anziehen, da kann er schon mal falls vorhanden seine Hütte von einem Immohai "Wertchecken" lassen zwecks verkauf. Und nochmal das hat Alles NIX mit dem Verband zu tun, alter Hetzer...:rtfm:

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Heute kam die Neue Loyal, ich empfehle Seite 50:

Neue Schießsportordnung genehmigt

kleiner Auszug gefällig...Durfte bislang das optische Visier des G36 nicht genutzt werden, das ist nun möglich...

Viel Spass beim lesen und EL, BITTE nicht den Kaffe auf das Keyboard spucken... :rofl2:

Muß die Mitglied (ähhh Ohne-Glied)-Schaft in diesem Verein noch kündigen. Danke für die Erinnerung.

Kann mich mit der Richtung, in die dieser Staat abdriftet, überhaupt nicht mehr identifizieren.

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Mein abschließender Kommentar:

Wenn ich das richtig sehe, kommt in dem §§ 27 des WaffG, den §§ 10 und 11 der AWaffGV und in § 27 der AWaffGVwV das Thema Aufsicht vor. Es ist mir nicht gelungen, hier den Begriff „Schießleiter“ zu finden – ich könnte da schon Unterstützung gebrauchen.

Es ist demnach eine „Erfindung der Verbände“ Nun regen wir uns darüber auf, daß sich die Verbände mit der Bedürfnisbescheinigung ein „Machtinstrument“ geschaffen haben. Mit der „Institution Schießleiter“ wird das nächste „Machtinstrument“ implantiert. Und wenn auf jeder Bahn nur noch Schießleiter das Schießen leiten dürfen, wird es eng. Übersehen wird dabei auch, daß alle Mitglieder ja nicht mehr im Arbeitsleben stehen und daher nichts Besseres zu tun haben, als ihre Zeit zu opfern und auf eigene Kosten durch die Lande zu fahren um an einem Lehrgang teilzunehmen, der Anderen das Schießen ermöglicht und der u. U. dann dazu führt, daß man selbst kaum noch zum Schießen kommt.

Nun noch einmal zum Thema Erste Hilfe. Wir werden uns sicherlich sehr schnell darüber einig, daß a ) die E.-H. Lehrgänge sinnvoll sind und daß b ) regelmäßige Wiederholungen ebenfalls Sinn machen.

Nicht nachvollziehen kann ich die Vorstellung, daß jemand, der den Wiederholungslehrgang (aus welchen Gründen auch immer) nun nicht nach 2 Jahren, sondern erst nach 2 ½ oder gar 3 Jahren macht, kein „zugelassener Ersthelfer“ mehr sein soll

Und damit vielleicht einmal einen theoretischen Fall zur „Praktikabilität“:

Schießen auf einer Bw-Anlage (ich nehme da einmal „unsere“):

Es passiert auf der letzten (äußeren) 100m-Bahn (was Gott verhüten möge) ein „Ereignis“. Der „zugelassene Ersthelfer“ schießt gerade die 100 m-Disziplin auf der (mittleren) 300m-Bahn. Der E.-H. Kasten befindet sich am Pistolenstand (links außen). Also Info an „zugelassenen Ersthelfer“ ca. 300 m; der zum E.-H.-Kasten – noch einmal 300 m, dann damit zum re außen liegenden 100 m Stand – noch einmal ca. 300 m. Das ganze sollte „ziemlich zügig“ erfolgen. Und dann kann man dem „zugelassenen Ersthelfer“ nur eine gute Kondition wünschen, falls er dann auch noch beatmen muß.

Die Anwahl der 112 und das Eintreffen des Notarztes dürfte nicht wesentlich mehr Zeit beanspruchen und der kann dann auch gleich den „zugelassenen Ersthelfer“ mitversorgen.

Praktikabler und sinnvoller wäre es, auf jedem Stand ein Kfz-Verbandkasten hinzulegen (Sonderangebote bei ALDI und Co). Oder aber der Verband macht sich einmal ein paar Gedanken (da soll es doch tatsächlich auch Sanis - Doktoren und Rettunssanis und –assis geben), wie ein kleines Notfallpäckchen aussehen könnte; z. B. ein paar Verbandpäckchen, das Brandwundentuch Bw wäre nicht schlecht, eine Art Ambu LifeKey (o. ä.) wäre u. U. hilfreich, zusammen mit ein paar Pflasterchen in eine kleine Kiste gepackt – feddich. Und dazu vielleicht noch ein paar hilfreiche Handlungsanweisungen - fast perfekt. Das sind Dinge, mit denen fast jeder umgehen kann und mit denen sofort E.-H. geleistet werden kann – und darauf kommt es an.

Stattdessen werden „Hausmeister-Krause-Posten“ und Hausmeister-Krause-Diplome“ geschaffen, die letztendlich aber nichts bewirken, sondern nur zusätzliche Belastungen bedeuten, für die nur noch wenige bereit sind.

Realitätssinn und Praktikabilität fallen immer mehr der Bürokratie zum Opfer. Und die vorauseilende Schaffung von verbandseigenen Strukturen wird den Gesetzgeber freuen und animieren.

Hauptsache wir haben wieder ein weiteres Jodeldiplom.

Sorry – aber wir lernen es nimmer mehr

Edited by Der Reservist
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Mein abschließender Kommentar:

Es ist demnach eine „Erfindung der Verbände“ Nun regen wir uns darüber auf, daß sich die Verbände mit der Bedürfnisbescheinigung ein „Machtinstrument“ geschaffen haben. Mit der „Institution Schießleiter“ wird das nächste „Machtinstrument“ implantiert. Und wenn auf jeder Bahn nur noch Schießleiter das Schießen leiten dürfen, wird es eng.

Nun mein abschließender Kommentar:

Der "Schießleiter" ist eine Vorderung der BW auf Standortschießanlagen, der hält für ALLES den Kopf hin.Hierzu "Schießbefehl". Der Mist ist nicht auf unserem Haufen gewachsen.Dazu soll dejenige noch einen "Dienstgrad" besitzen, das führt dazu das unser LaBea seines Zeichens nur OG somit rausfällt...:gaga: Wir haben deshalb 3 Personen pro Schießen auf der Anmeldung stehen, fällt der erste aus bleiben noch zwei übrig, fallen die weg, können die Anwesenden nach Hause fahren. Und genau dieses Problem ist auch die gegenseitige Anerkennung der "Schießleiter" anderer Verbände!!

Wieso sollen sich die Verbände mit dem Bedürfnis ein Machtinstrument geschaffen haben? Das bescheuerte Bedürfnis kommt von der Regierung.

Wieso soll ein "Schießleiter" ein Machtinstrument dastellen, der ist der "Depp" & für Alles verantwortlich. Es braucht nur einen "Depp" auf der Anlage, dazu jedoch jeweils eine STANDAUFSICHT also z.b. 1 x für zwei Delta Stände falls nebeneinander und je 1 x pro Alpha oder Charlie Stand.

p.s Du glaubst doch nicht im Ernst, das der Notazt in 2 Min. vor Ort ist, Gelächter. Also leg je Stand einen San-Kasten hin. Und wenn etwas passiert ( Schusswaffenunfall) , dann hoffe das Alles gemäß Vorschrift abgelaufen ist...sonst ist nämlich der "Depp" dran.

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Es braucht nur einen "Depp" auf der Anlage, dazu jedoch jeweils eine STANDAUFSICHT also z.b. 1 x für zwei Delta Stände falls nebeneinander und je 1 x pro Alpha oder Charlie Stand.

Ohne Kommentar:

Hallo Kameraden,

wir werden im kommenden Jahr Kontrollen durchführen, ob bei allen Schießen im Rahmen von Vvag (auch auf zivilen Anlagen) ein Schießleiter und ein zugelassener Ersthelfer vor Ort ist.

Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage.(Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“)

Mit kameradschaftlichem Gruß

Mißverständlich formuliert oder hab ich da was falsch interpretiert?

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Nun, dann kann sich ja der Verband als anerkannter Schießsportverband doch gleich selbst auflösen, wenn es denn Schießleiter mit Dienstgrad und Ersthelfer nicht in ausreichender Menge gibt.

Da ich da kein Mitglied in diesem anscheinend lustigen Verband bin, sind die schießsportlichen Aktivitäten im Rahmen der verwaltungsrechtlich anerkannten Sportordnung den militärischen Regelungen unterworfen?

Kann ja irgenwie nicht sein. Denn dann würde man ja dienstlich schießen und da braucht es keiner anerkannten Schießsportordnung durch das BVA.

Hm, früher gab es ab und an schon mal einen Dienstgrad, der hatte eine private Waffe, die er dienstlich führte. War nur eigene Kurzwaffen, keien Geräte mit Friedensfunktion.

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[quote=Der Reservist;436137

Ein Schießleiter muß auf jedem Stand, auf dem geschossen wird anwesend sein und ein Ersthelfer auf der gesamten Anlage.(Das ist nicht auf meinem „Mist“ gewachsen, sondern eine Forderung von „Oben“)

Mit kameradschaftlichem Gruß

Mißverständlich formuliert oder hab ich da was falsch interpretiert?

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Das mit "Schießleiter" und "Standaufsicht" ist ja ein vieldiskutiertes Thema.

WOanders habe ich gelesen, daß der DSB sogar einen extra Lehrgang für Aufsichten anbieten würde (jaja, Jodeldiplom).

Meine beiden Schießleiterausbildungen beinhalteten hauptsächlich Teile der jeweiligen Sportordnung. Abgesehen davon fühlte ich mich nicht gerade intellektuell überfordert. Was das konkret für einen Vorteil beim Beaufsichtigen von Schießübungen (nicht von Wettkämpfen!) bringen soll, erschließt sich mir nicht.

Im BDS ist man als Schießleiter als Wettkampfaufsicht prädestiniert, im DSB dagegen braucht man dafür noch einen weiteren Schein, das Kampfrichter-Diplom.

Ist schon alles recht putzig.

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Ha hm, Kampfrichterdiplom, wüßte ich jetzt nur zwei und die waren nur immer gefragt bei internationalen Veranstaltungen. Bei Bundeswettbewerben wohl auch, aber darum habe ich mich nie gekümmert.

Verantwortliche Standaufsicht ist im DSB heute das, was früher imho unter Schießleiter lief.

Und bis Land wüßte ich jetzt erst mal nicht,das da die Ausrichter und Aufsichten mehr als den Schein für die verantwortliche Aufsicht haben. Im BDS dann Schießleiter. Die haben noch mehr Diplome = SuRT Sichehreits- und Regeltest für IPSC, Western.

Da es beim BDS Mehrdistanz-, Fallplatten- und Silhouettedisziplinen gibt, welche der DSB nicht kennt, ist an der Stelle mit Bezug auf die Sportordnung die Anerkennung nicht da. Bei den statischen Disziplinen ist das Regelwerk im BDS mit dem DSB kompatibel. Da gibt es dann auch kein Problem.

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Ich finde NIRGENDS einen Hinweis, das auf jedem Stand ein Schießleiter verantwortlich ist.Dieser bestimmt die STANDAUFSICHT, wenn der dann noch einen "Schießleiterausweiss" hat um so besser.

Da sind wir sofort beieinander.

In der uns zugegangenen Mail steht definitiv etwas anderes - und genau deswegen mein dicker Hals.

Wenn die Mail wortwörtlich umgesetzt werden soll, ist unser Schießen gestorben.

Ach ja, da wir für unsere Schießvorhaben Schießleiter benötigen, haben wir beantragt, die Schießleiterausbildung selbst durchführen zu "dürfen". Nachdem wir nach Inhalten gefragt wurden, haben wir die Angaben der SchSpO angeführt.

Antwort: Na ja, für eine Schießleiterausbildung würde schon etwas mehr erforderlich sein.

Es ist schon lustig, hier im Norden; na ja, dafür habt ihr ja auch den Karneval.

Ich werde in meinem Alter kein Schießleiter mehr und in diesem Verband schon gar nicht.

Edited by Der Reservist
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Ist schon alles recht putzig.

Das "putzig" wird dann nur anstrengend, wenn immer neue Wortschöpfungen, Definitionen, Erklärungen, Interpretationen und andere lustige Variationen auftauchen und jeder lustig aneinandervorbeiredet.

Was wäre eigentlich so katastrophal, wenn sich die Verbände auf einen "Basislehrgang Schießleiter" einigen würden (da hat der DSB einige nicht schlechte Vorstellungen). Und für spezielle Bedürfnisse (IPSC, Fallplatten, Wettkampf usw.) Zusatzmodule der jeweiligen Organisation draufgesattelt werden.

Vermutlich ist aber soviel "Gemeinsamkeit" von unseren Verbänden nicht zu erwarten.

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Ha hm, Kampfrichterdiplom, wüßte ich jetzt nur zwei und die waren nur immer gefragt bei internationalen Veranstaltungen. Bei Bundeswettbewerben wohl auch, aber darum habe ich mich nie gekümmert.

Verantwortliche Standaufsicht ist im DSB heute das, was früher imho unter Schießleiter lief.

Und bis Land wüßte ich jetzt erst mal nicht,das da die Ausrichter und Aufsichten mehr als den Schein für die verantwortliche Aufsicht haben.

Ab z.B Rheinlandliega ist der Kampfrichter Pflicht.

Standaufsicht steht unter dem Schießleiter, die Arbeit ist im Wort schon definiert.

Und bis zum Land kannst du ja die Mitarbeiter fragen, welche Scheine sie haben. Ich kenn da so den Ein oder Anderen, der mehr als den Schein für die verantwortliche Aufsicht hat.:spiteful:

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Was wäre eigentlich so katastrophal, wenn sich die Verbände auf einen "Basislehrgang Schießleiter" einigen würden (da hat der DSB einige nicht schlechte Vorstellungen). Und für spezielle Bedürfnisse (IPSC, Fallplatten, Wettkampf usw.) Zusatzmodule der jeweiligen Organisation draufgesattelt werden.

NIX

Vermutlich ist aber soviel "Gemeinsamkeit" von unseren Verbänden nicht zu erwarten.

Logische Vorschläge werden immer mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten abgebügelt, Du hast ne PN sozusagen als Schmankerl wie es läuft...

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Ab z.B Rheinlandliega ist der Kampfrichter Pflicht.

Standaufsicht steht unter dem Schießleiter, die Arbeit ist im Wort schon definiert.

Und bis zum Land kannst du ja die Mitarbeiter fragen, welche Scheine sie haben. Ich kenn da so den Ein oder Anderen, der mehr als den Schein für die verantwortliche Aufsicht hat.:spiteful:

Schießt bei uns im Kreis doch seit Jahren kein Verein (mehr). Meiner hat bei den RWK in LP, LG, KK, LG AG und KK AG nie teilgenommen. So watt schießen wir nicht, weißt Du doch.

Ja es gibt den oder anderen mit JuBaLi und Trainerlizent C. Und beim Land dürften auch welche mit B-Lizenz und A-Lizenz anwesend sein; je nach Disziplin mehr oder auch weniger.

Wenn ich mir angucke, was der Schießleier so beinhaltet, dann kann ich auch gut ohne den das Programm abspulen.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
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Du hast ne PN sozusagen als Schmankerl wie es läuft...

???:3???:

Du hast bezüglich der SchSpoO 2 schöne Fragen gestellt

1. Wer hat dies so veranlasst und warum?

2. Wurde der Verband vom BVA aufgefordert, die gewünschte Neue Disziplin herauszunehmen? Wenn ja mit welcher Begründung?

Sind diese Fragen denn auch auf den "Dienstweg" gebracht worden, damit Antworten darauf kommen?

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???:3???:

Du hast bezüglich der SchSpoO 2 schöne Fragen gestellt

1. Wer hat dies so veranlasst und warum?

2. Wurde der Verband vom BVA aufgefordert, die gewünschte Neue Disziplin herauszunehmen? Wenn ja mit welcher Begründung?

Sind diese Fragen denn auch auf den "Dienstweg" gebracht worden, damit Antworten darauf kommen?

Wie Du hast die PN mit meiner damaligen Mail an den BuBea vom Okt,2009 nicht erhalten?

Du liest heimlich bei WO mit:bninja: Du bist ein Spion!! :00000792:

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