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Arzt in München hortete 700 Schusswaffen


Fr@nk

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Ich bin da zwar ganz in deiner Nähe, nichtsdestotrotz ist das nun mal ein Regelverstoß. Ich will auch viel und darf es nicht, daher lasse ich es eben einfach. Kreative Auslegung von persönlichen Rechten hat in einer Demokratie tatsächlich nichts verloren. Alles was nicht verboten ist bleibt erlaubt, Verbote bleiben Verbote. Ob hier eine tatsächliche Bedrohung vorliegt oder nicht spielt hierbei keine Rolle.

Aber das hier vorliegende Beispiel zeigt doch mal wieder, wie einfach es selbst für einen sozial einigermassen gefestigten Menschen sein muss, an illegale Waffen, selbst KWKG Material, zu kommen. Da fragt man sich dann schon, ob der gesetzeskonforme Weg der Weisheit letzter Schluß ist.

Was die "Gutmenschen" wollen oder nicht zählt für mich auch nicht. Wenn das Bewerfen von Polizisten irgendwann erlaubt wird, dann werde ich mir trotzdem die Freiheit nehmen dies nicht zu tun.

Ach Medizinmann - wat biste doch für ein braves Kerlche!

Siehste, Joschka Fischer ist mit und dank seiner Demo-Schläger-"Putztruppe" sogar zum deutschen Aussenminister avanciert und scheffelt heute Hunderttausende als Berater großer Konzerne. Steinbrück hat bis dato in seinem Leben nie große Erfolge in der Politik vorzuweisen, trotzdem zahlen ihm reiche Deppen Unsummen, um sich von ihm die Weltpolitik erklären zu lassen (das hat er übrigens mit anderen "Gewesenen" wie Clinton und Carter gemein, die sich zu Regierungszeiten zu Witzfiguren machten).

Dein obiger Exkurs zu Regelverstößen erinnerte mich an die sehr interessante Doktorarbeit eines jungen Juristen namens Ernst Ulrich Doblert von anno 1994 über "Schußwaffen und Schußwaffenkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland".

Dobler stellte schon damals fest, dass der durchschnittliche LWB hierzulande ein sehr "angepasster Bürger" sei, vulgo: gesetzestreu, gemäßigt in seinen Ansichten, eher unauffällig ...

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kommt mal von eurer Wolke wieder runter und hört auf zu rauchen :unschuldig: , das Wörtchen Abrechnungsbetrug steht da auch noch und wenn es dazu einen HDB gegeben haben sollte dann ging es nicht nur um die Portokasse ...

seltsamerweise wird dieser tatbestand nicht weiter erwähnt.

da sind die anschliesenden funde doch weitaus besser im sinne von gutmenschlichkeit auszuwerten..

frei nach dem motto.....

was kümmern uns betrüger,..wir haben was, da können wir wieder stimmung machen.

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Das hat sich nicht bis in die Schweiz rumgesprochen.

Und wenn er tatsächlich heimliche Fotos von Patientinnen machte, gehört er in seinem Beruf lebenslänglich gesperrt, und noch einige Zeit in die Kiste.

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jetzt aber mal locker bleiben...:wohow:

da dürfte das waffenrecht noch ganz harmloß sein.

nö, genau deswegen wird er angeklagt weil die anderen Straftatbestände zu beweisen wären und der des Verstosses gegen das Affengesetz eindeutig ist.

Den Abrechnungsbetrug müsste die KV bestätigen und mit den Bildchen ist das auch so eine Sache ... ???

also, selber locker bleiben und auf Erwachsene hören .. :!:

ein gutes Nächtle

Klaus

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