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Datenauskunftersuchen beim NRW


Katja Triebel

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Um ein Anschreiben bzw. eine Frageliste für ein Datenauskunftersuchen beim Nationalen Waffenregister und seiner federführenden Behörde entwerfen zu können, habe ich das Thema vom Fred:

Razzia: Behörden-Mitarbeiter unter Waffenhandels-Verdacht

abgespalten.

Gruß JM

Und Behördenmitarbeiter sind NIE kriminell.

Und weil das so ist, dürfen ja auch demnächst 350.000 Behördenmitarbeiter in unseren geheimsten Waffendetails rumstöbern. Und die GdP möchte das sogar auf Sozialarbeiter in Krisenstationen ausweiten.

Denn das NRW ist ja in Deutschland ein Präventions-Tool geworden und kein Nachverfolgungstool ala Feuerwaffen-Richtlinie der UN.

Ich kann die Sorgen der Sammler mehr als verstehen. Wenn ich eine unschätzbar wertvolle Sammlerwaffe hätte, würde ich mir auch keine 350.000 Reingucker wünschen.

Edited by Jägermeister
Thema aufgeteilt
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Das werden die politischen Behördenleiter und die darunter befindlichen Ebenen dann aber auf höchste Weisung der Innenminister leugnen, Statisitken fälschen und unter den Teppisch kehren.

Also ganz einfach zur Vderschlußsache oder so deklarieren und dann den BND mit einer Anfrage nutzen, um dann diesen Sachcverhalt auf ewig dem Souverän vorenthalten.

Alles :n01::n01::n01:

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Da bleibt nur ab dem Stapellauf des Proggis die Augen offen zu halten und "auffällige" Diebstähle zu erfassen soweit das möglich ist.

Sicher gibt es Wohnungseinbrüche zuhauf, eine Häufung bei LWB wie jüngst in Down Under sollte aber sofort ins Auge fallen.

Auf sowas warte ich schon, dann geht sofort mein Antrag auf Erteilung eines WS zwecks Eigensicherung raus, incl. Klagewegsbeschreitung.

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Rechtsanwalt Jede schlägt vor, im Januar folgende Anfrage zu stellen:

Bundesverwaltungsamt

50728 Köln

Auskunft gemäß § 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erteilung der Auskunft über die mich betreffenden

Daten im Nationalen Waffenregister zum Stichtag 31.12.2012

Meine Daten:

1. Familienname,

2. Vornamen,

3. Anschrift und

4. Tag, Ort und Staat der Geburt.

Mit freundlichen Grüßen

Nach seinen Erfahrungen wird da etliches im Argen liegen!

http://deutscheswaffenrecht.de/zentrales-waffenregister/

Also bitte Datum merken und dann in ALLEN Foren massiv verteilen !!!!

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...

Auskunft gemäß § 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage ...

... usw.

Mit freundlichen Grüßen

Zusatz:

... Vor Allem beantrage ich die Auskunft darüber, wer, wann und warum auf meine Daten zugegriffen hat. ...

Und das machen wir dann zukünftig einmal pro Monat. Antwort bitte schriftlich. E-Mail ist zu unsicher.

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Begründung:

durch vermehrte Überfälle, bzw Einbrüche bei Waffensammlern und Sachverständigen wird Aufgrund der Bedrohungslage ein WS zum Selbstschutz beantragt.

Angefügt sind ... Fälle, die sich in letzter Zeit zugetragen haben:

1. Einbruch und Raub bei...

2. Überfall mit schwerer KV und Raub...

so ung. stell ich mir das vor

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Ich kann die Sorgen der Sammler mehr als verstehen. Wenn ich eine unschätzbar wertvolle Sammlerwaffe hätte, würde ich mir auch keine 350.000 Reingucker wünschen.

Ich glaube, dass das bis zu einem gewissen Maße so gewollt ist, bzw sehr billigend in Kauf genommen wird. Wenn sich der Waffenbesitzer in einem permanenten Zustand der Angst um sein Eigentum oder um Leib und Leben befindet, ist er vielleicht eher geneigt, sich von seinen Schusswaffen zu trennen.

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Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft.

Dieser ist nicht weiter zu bgründen.

Da wird das BVA mit dem Vorwurf Blokadeversuch bei den Datenschutzbeauftragten und den Petitonsausschüssen sich keine Freunde machen, wenn dort Beschwerden wegen Verstoß gegen §19 NWR-Gesetz und §19 Datenschutzgesetz durch das BVA auflaufen und sich über die die Inneminister Ministerialbürokratie vermehrt mit beschwert wird.

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Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft.

Dieser ist nicht weiter zu begründen.

Da wird das BVA mit dem Vorwurf Blokadeversuch bei den Datenschutzbeauftragten und den Petitonsausschüssen sich keine Freunde machen, wenn dort Beschwerden wegen Verstoß gegen §19 NWR-Gesetz und §19 Datenschutzgesetz durch das BVA auflaufen und sich über die die Inneminister Ministerialbürokratie vermehrt mit beschwert wird.

Na wieviel Pozent oder soll ich besser sagen Promille der SpoSchü haben den "Arsch in der Hose" so ein Anschreiben zu starten? Da wird ein Schuh draus, wenn ich so an Gestern denke geht das imho in den 0,??? Promille Bereich...:teufel88:

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Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft.

Aber auch da gibt es noch Fussangeln:

§19 3(3)

Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig.

und:

§19 3 (4)

Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit:

1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde.

Liest sich für mich so:

SB: "Cheffe, die Dinger kommen zu Dutzenden rein"

Cheffe: "Schreib rein, der Verfassungsschutz hat nachgefragt und ohne deren Zustimmung gibts keine Auskunft :heuldoch:"

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Dann schreiben alle an

den Datenschutzbeauftragten des Bundes,

der jeweiligen Länder,

dem Parlamentarischen Kontrollausschuss

sowie dem Petitonsausschuss des Bundestages, der Landtage

und abschließend dem Bundespräsidenten.

Wenn das nur 100 Beschwerdeführer sind, wird der Cheffe vom BVA schon Probleme haben.

Denn dann muss dem Datenschutzbeauftragte bzw. der Parlamentarischen Kontrollkomisssion Auskunft gegeben werden, welche dann den Beschwerdeführer informiert.

Und da kann man auch kontrollieren, ob die PKK korrekt gehandelt hat oder nicht. Und die mag keine Beschwerde beim Petitiosnausschuss darüber, dass sie nicht korrekt gehandelt hat.

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Eigentlich sehr praktisch, daß wir hier im offenen Forum schon wieder eine mögliche Strategie posten.

Allein diese Beiträge würden m. E. schon ausreichen um das Ersuchen als "nicht persönlich motiviert" abzulehnen -"gezielte Sabotageaktion" :vschwoer:.

Das Auskunftsrecht ist so zunächst einmal aboslut.

Ich muss nur Wissen wollen. Es sind meien Daten und mir ist Auskunft zuerteilen.

Nicht persönlich motiviert ist keine nutzbare Begründung, da es keienr Begründung bedarf, um die Daten vom BVA zu fordern. Das BVA hat nach Aufforderung eine gesetzliche Bringschuld. Dazu habe ich das Recht, dem Chef des BVA bei versagen der Auskunft über die erwähnten Stellen neben dem Klageweg dafür zu sorgen, das er in interessanten Zeiten lebt.

Und wenn die Berufspolitiker auch nur in Begründungen öffenlich für rechtswidriges Verhalten dieses Beamten persönlich rechtfertigen müssen, möchte ich nicht der Beamte sein, der den Anlass gegeben hat.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
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