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Fast schon ein Gesetzeskommentar


rajede

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Fundstücke

Es geht ‚mal wieder um Schwarzarbeit und die damit häufig verbundenen Tatbestände

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel

Die Ermittlungen des Hauptzollamtes waren umfangreich, voller Wertungen und nicht immer ermüdungsfrei [1] zu lesen. An dieser Stelle habe ich dann doch gestutzt und staunte über das Weltbild der Ermittlerin:

Sozialversicherungsbeitragerklaererin.jp

Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber ein Recht verliehen? Was regelt § 28g SGB IV?

Der Arbeitgeber …  hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden.

Wie unterschiedlich doch die Anschauungen unserer Welt sind.

Ich lese:

  1. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seinen Anteil.
  2. Der Arbeitgeber darf sich nur durch Lohnabzug bedienen. Andere Möglichkeiten darf er nicht nutzen.

Die Ermittlerin liest:

  1. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und muß alles zahlen.
  2. Dem Arbeitgeber ist das Recht zum Lohnabzug verliehen worden. Daraus ergeben sich Pflichten.

Um das klar zu stellen: In der Sache besteht überhaupt keine unterschiedliche Meinung, es ist der gesellschaftliche Ansatz, der mich verwundert. Wir haben ein Sozialversicherungssystem, das im wesentlichen nur Pflichten für den Arbeitgeber normiert. Die zitierte Norm beschränkt den Arbeitgeber in seinen Möglichkeiten (m.E. politisch völlig richtig), sich den von ihm verauslagten Anteil vom Arbeitnehmer zurückzuholen, indem er auf den Lohnabzug beschränkt wird.

Dies wertet die Beamtin als verliehenes Recht.

Darf man ihr entgegenhalten, daß sie in besonderer Weise sozial abgesichert ist und ihre Alimentation gesichert ist, ggfl. sogar das Bundesverfassungsgericht die Höhe ihrer Bezüge auf Auskömmlichkeit überprüft, sie keine Lohnabzüge für Sozialversicherung und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. hinnehmen muß und daher vielleicht das Gespür für die Wirklichkeiten verloren hat? Oder ist das politisch nicht korrekt?

  1. [1]Ich gebe zu, unsere Schriftsätze sind auch ab und zu einschläfernd

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