Jump to content

Experten vermuten Millionen illegaler Waffen in NRW


Jägermeister

Recommended Posts

Das nationale Waffenregister kommt ab Januar 2013. Doch die zentrale Erfassung genehmigungspflichtiger Waffen dürfte nur einen winzigen Teil des Problems lösen. Denn allein in NRW existiert ein Arsenal von Millionen illegal erworbenen Pistolen und Gewehren. Die Polizei fordert eine „Abrüstung“.
Klick in den Westen
Link to comment
Share on other sites

Streckenweise sauber geschrieben,

Weit über 90 Prozent der Straftaten, in denen Schusswaffen eine Rolle spielen, werden mit illegalen Schießeisen verübt. Manche Experten vermuten sogar, dass es 97 Prozent sind.

aber die verinnerlichte Ideologie ist nur schwer abzulegen:

Auch eine beliebte Methode: Kunden erwerben auf legale Weise „entschärfte“ Waffen und machen sie anschließend ohne großen Aufwand wieder zu scharfen.
Link to comment
Share on other sites

Was mir auffällt:

Trotz der vom BMI gegebenen pressemeldungen, dass das NWR mit bezug auf die Amokläufe in Erfurt und Winnenden eingeführt werde (was Quatsch ist), wird die Sache in den Medien (von einigen Ausnahmen abgesehen) auffällig neutral berichtet und diskutiert.

Und dieser Artikel ist geradezu ein Musterbeispiel einer zutreffenden Berichterstattung. Ich wüsste kaum, wo ich da einhaken sollte ! Und wieder zeigt sich auch, dass die vernünftigen Polizisten in der GdP sind !

Link to comment
Share on other sites

Bleiben wir doch mal realistisch:

Bei LWB wissen die Behörden, dass die Waffen haben, ist ja klar.

Bei allen anderen Bürgern wissen sie es zunächst mal nicht, ist ja auch klar.

Bei einigen Bürgern vermuten sie es. Und wenn sie dann noch konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür haben, dass es irgendwo (illegale) Waffen gibt, dann können sie auch Durchsuchungen vornehmen, nicht aber auf blauen Dunst hin !

Manchmal sind diese konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden, dann besteht Strafverfolgungszwang, d.h. jeder Polizist und Staatsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, zu ermitteln, sonst macht er sich selbst strafbar, und zwar wg. Strafvereitelung im Amt, das ist kein leichtes Ding !

Link to comment
Share on other sites

Manchmal sind diese konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden, dann besteht Strafverfolgungszwang, d.h. jeder Polizist und Staatsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, zu ermitteln, sonst macht er sich selbst strafbar, und zwar wg. Strafvereitelung im Amt, das ist kein leichtes Ding !

Für bestimmte Ereignisse im Bildungsbereich gibt es auch. Es gibt dazu sogar einen gemeinsamen (nicht notwendigen) interministeriellen Erlass von fünf Ministerien. Da besteht Abgabezwang an die Staatsanwaltschaft.

Der wurde in 5 von 6 Fällen ignoriert, mit der Begründung aus :gänsef:pädagogischen:gänsef: Gründen. Den Dienststellenleiter darauf hinzuwesien mündete in der Bemerkung, den darauf Hinweisenden entlassen zu wollen. Der kann zusätzlich darauf verweisen, dass er nach §3 ADO verpflichtet ist, den Vorgesetzten zu beraten; insbesonders, wenn er begründet darauf hinweisen muss das der Vorgesetzte geltendes Recht nicht einhält.

Es geht dann um Sachlagen der Kategorie gestohlene Blankorezepte, Atteste bzw gleich komplett gefälschte Rezepte und Atteste. (Betäubungsmittel)

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)