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Jäger gibt gefundene Waffen bei Polizei ab, verliert WBK


Jägermeister

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ich habe mal bei WO/Elo geklaut:

Zitat

Wer den Beschluß mal selbst nachlesen will:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-3142?hl=true

Das ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des WBK-Inhabers.

Der macht beispielsweise geltend, daß die LW in Textilien eingewickelt waren und der Transport der KW in einer Kiste im Kofferraum erfolgte.

Die KW hätten sich in einem desolaten Zustand befunden, seien nicht funktionsfähig und wären auch nicht zu entladen gewesen.

Randziffer 28 der Entscheidung:

(Zitat)

Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht.

also das nächste Mal den Kampfmittelräumdienst rufen!

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Am 13.4.2022 at 20:14 , Jägermeister sagte:

Die müssen anzeigen, sofern Offizialdelikt. Was sollen sie machen? Rechtsbruch?

Recht spricht immer noch ein Richter, der hat ja wohl immer einen Ermessensspielraum von - bis.

Währ es Achmeds Abbruchunternehmen gewesen, hätte der lobend erwähnt im Anzeigerblättchen gestanden. :unschuldig:

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Am 13.4.2022 at 20:14 , Jägermeister sagte:

Die müssen anzeigen, sofern Offizialdelikt. Was sollen sie machen? Rechtsbruch?

Als meine Tante gestorben war, hat mein depperter Vetter zwei Pistolen (die nirgends eingetragen waren) im Nachlass vom meinem bereits 2 Jahre zuvor gestorbenen Onkel gefunden und flugs in der Plastiktüte zum Polizeirevier getragen.

Die Polizisten haben im dann eröffnet, dass dieser Transport so laut Waffengesetz nicht in Ordnung gewesen wäre.

Quasi: Du, du, du.... und damit wars erledigt.

Eine Anzeige gab es auch keine.

Edited by Elster1962
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