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Unterschiede Waffenscheinerlangung DE/A


Klaus12

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Version 4: Es ist in Oe und ich trage meine Waffe am Koerper. (wenn Kurzwaffe):n11:

soso, in Oe darf also jedermann eine geladene/unterladene Kurzwaffe führen ... :gaga:

Zum Erwerb und Besitz wird eine Waffenbesitzkarte, zum Führen ein Waffenpass benötigt.
dazu :

Waffengesetz 1996 ( Artikel 1 des Bundesgesetzes)

Waffengesetz-Novelle 2010

1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 164/1997 i. d. G. F.

Der Erwerb eines Waffenpasses ist ähnlich geregelt wie bei der Waffenbesitzkarte, wenn der Betroffene einen Bedarf zum Führen einer Waffe nachweisen kann .

Der Bedarf ist laut Gesetz jedenfalls gegeben, wenn der Erwerber glaubhaft machen kann, dass er außerhalb seiner Wohn- oder Betriebsräumen besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er mit Waffengewalt wirksam begegnen kann.

und das dürfte - auch in Oe - nur bei einem relativ eingeschränkten Personenkreis gegeben sein

.

sorry, aber haut hier nich immer so auf die Kacke - das nervt mittlerweile

Gruß Klaus

PS: falls ich im Unrecht sein sollte - :bninja:

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Geh davon aus, dass ich diesem Personenkreis angehoere.

das glaube ich dir zweifellos, aber du bist eben nicht "jedermann" ...

Sooo beschraenkt ist der aber nicht.

ja klar, bei uns auch nicht ..

Voraussetzung in Deutschland !! ...

ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren

also nichts wesentlich anderes ...
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Beispiel Jaeger .......

24/7 auch fuer Sicherheitsleute.

Ja, da gibt es wesentliche Unterschiede.

zB das ein gezippter Gunrug bereits als verschlossenes Behaeltnis zaehlt, womit kein Fuehren mehr gegeben ist.

Deshalb gilt es dafuer zu kaempfen, dass solche Rechte erhalten, bzw erweitert werden. Es stinkt mir gewaltig, dass meine Kollegen und ich, in diesem Land mit Dienstende ploetzlich nicht mehr gefaehrdet oder vertrauenswuerdig sind. Natuerlich gibt es Substitute, wie die kalte Waffe, aber selbst da gibt es betraechtliche Einschraenkungen.

Und Teil des Problems sind weitere freiwillige Begrenzungen die sich Sicherheitsunternehmen, Verbaende etc. auferlegen um ja nicht anzuecken.

Solche Tendenzen neigen dazu nach Oesterreich ueberzuschwappen. Gluecklicherweise ist unsere Interessensvertretung etwas agressiver....

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Autsch.......den wunden Punkt gefunden.

Nur EIN Schuetzenbund, aber tut nicht viel. OK, Sportordnungen beduerfen keiner staatlichen Genehmigung nachdem der OeSB ja der Bundessportorganisation angehoerig ist. Was ausserhalb liegt, interessiert die Elfe. Wenigstens waere ein Gk Verbot nur schwer durchzukriegen. Als Interessenvertretung taugen die aber nur bedingt.

Die Landesjagdverbaende? Seufz!

Richtig aktiv ist nur die IWOe. Und aehnlich agressiv wie ProTell, aber was nutzt uns das wenn wir Dinge wie das ZWR aus Bruessel reingedrueckt kriegen?

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sorry, aber haut hier nich immer so auf die Kacke - das nervt mittlerweile

Immerhin gibt es in Österreich über 100.000 gültige Waffenpässe, d.h. jeder 80. Bürger darf legal eine Schußwaffe führen. Das ist nicht viel, aber sooo wenig auch wieder nicht.

Edit: Gemessen an der Bevölkerung >21 (Mindestalter für Ausstellug eines WP) ist es ca. jeder 65ste.

Edited by RITM
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