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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht weiter verschärfen


Jägermeister

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  • 2 weeks later...

Da kommen mir doch Fragen wie …. 

Könnten derartige Daten von zukünftigen Regierungen missbraucht werden? 

Für welche Felder können solche Daten außerdem benutzt werden? 

Fachliche Eignung der Datensammler?

Wer soll diese Tests begleiten und auswerten? Psychologen haben jetzt schon keine Zeit! Bzw. massiven Terminstau! 

Soll das auch für Waffenbesitzer gelten, die schon seit 20 Jahren zuverlässige LWB sind? 

Wie stellt man die Unbefangenheit der Prüfer sicher? 

Hypothetisch nicht umsetzbar! Punkt! 

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Am 15.6.2022 at 22:38 , earl66 sagte:

Da kommen mir doch Fragen wie ….

Könnten derartige Daten von zukünftigen Regierungen missbraucht werden? JA !

Für welche Felder können solche Daten außerdem benutzt werden? Gesinnungsschnüffellei alla Stasi...

Fachliche Eignung der Datensammler? Rot-Rot-Grüne Gesinnung langt.

Wer soll diese Tests begleiten und auswerten? Psychologen haben jetzt schon keine Zeit! Bzw. massiven Terminstau! 
Verdiente Parteigenossen aus dem Rot Rot Grünen Milliöh

Soll das auch für Waffenbesitzer gelten, die schon seit 20 Jahren zuverlässige LWB sind? Was den sonst, alte weise Rassisten...

Wie stellt man die Unbefangenheit der Prüfer sicher? Durch Parteimitgliedschaft...

Hypothetisch nicht umsetzbar! Punkt! Das denken Sie...:teufel84:
 

Hoffe die Fragen Fach & Sachgerecht beantwortet zu haben, mit Kommunistischem Gruß gez.

Feliks E. Dzierzynski Referatsleiter Neues Waffenrächt... :ph34r:

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Nun ja .... da sind wir „noch“ nicht! Und ich möchte das auch nicht gleich setzen! Aber! .... Ich bin schon immer ein glühender Befürworter von freiem Waffenbesitz gewesen ...., mit Befähigungsnachweisen! 

Das können in meinem Umfeld einige nicht verstehen ... ich persönlich halte ein solches Recht, für den ultimativen Beweis eines freien Staates!  Für die Freiheit! 

Und was in den USA gerade falsch transportiert wird ... der Waffenbesitz ist nicht dazu da, um sich gegen Indianer zur Wehr zu setzen oder Wild zu jagen, weil es nix zu fressen gibt .... der Waffenbesitz zielt darauf ab einen Machthaber in die Schranken zu weisen und die Demokratie wieder herzustellen! 

So wurde mir das von Amerikanern erklärt! 

Hier wird von Privileg gesprochen! Das mag sein, trotzdem geht es auch um Eigentum! Und zu rechtschaffenen, rechtstreuen Bürgern zu gehen und diese zu enteignen .... gibt es hoffentlich immer noch genug Hürden! 

Die Herrschaften sollten nicht vergessen auch ihre Polizei und die Armee durch derartige Tests zu schicken! 

Bin gespannt was überbleibt ..., aber ich denke, dass wird im Sande verlaufen!

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Am 15.6.2022 at 23:27 , Gunfire sagte:

Genauso hat das 33 funktioniert. Adölfchen lässt grüßen.

Grüße

Gunfire

SO funktioniert das nicht mehr, damals hatten quasi nur noch die Polizei, SS und die Wehrmacht die Waffen ihrer Wahl. Versuche mal, Duisburg-Marxloh, Essen, Neukölln undundund systematisch zu entwaffnen. Da benötigst Du die Bundeswehr und die schafften sich schon vor Jaaahren ab...

Edited by Immerbadisch
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Am 16.6.2022 at 11:47 , Jägermeister sagte:

Der Waffenbesitz ist Privileg, da nur unter Erlaubnisvorbehalt möglich.

...quasi  maximal eine  " befristete Leihgabe gegen Entgelt mit im Hintergrund laufenden regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen der richtigen Gesinnung in Verbindung mit  vorauseilendem Gehorsam und Akzeptanz jedweder zu Tage tretenden Form der Staatsallmacht  "...

ich hoffe doch , den richtigen Ton gegenüber der B IM getroffen zu haben und bitte hiermit in tiefster Inbrunst um weitere jederzeit widerrrufbare Verlängerung meiner vom Gott..., pardon vom Staat gegebenen Privilegien diesbezüglich.

gez. Tief Bück 

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Am 16.6.2022 at 11:47 , Jägermeister sagte:

Der Waffenbesitz ist Privileg, da nur unter Erlaubnisvorbehalt möglich.

Das ist aus heutiger Sicht eine Bewertung, die wahrscheinlich die Zustimmung der Allgemeinheit treffen würde ..., ich sehe es aber etwas mehr auf den Sach- Gegenstand bezogen! 

Gibt es eine Rechtsprechung, welche den Eigentumsanspruch zurücknimmt? Ich kann, bzw. konnte in den letzten Jahrzehnten meine Waffen noch vererben! Der Erbe musste nicht zwangsläufig Waffensachkundig sein. Dann wurden die Waffen von der Behörde gesperrt! Der Besitz aber blieb beim Erben .... mit den gesamten Anforderungen der sicheren Unterbringung, etc.! 

Hier wird die Waffe als Eigentum behandelt! 

Ich gebe zu ..., dass ist meine Sicht der Dinge und vielleicht hat sich inzwischen viel geändert, aber ich lasse dieses „Framing“ .... „Privileg“ nicht in meinen Kopf! 

Auch wenn man sich den Waffenbesitz hart erarbeiten muss und dieser natürlich an Genehmigungen hängt und insofern den Begriff „Privileg“ rechtfertigt. 

Ich sehe die Genehmigung auf den Menschen bezogen! Seine geistige und körperliche Eignung und seine Gesetzestreue! Und dementsprechend nicht auf einen Metallgegenstand! 

Das formulieren eines Bedürfnisses, um die Auflage für den Waffenerwerb zu begründen, deuten sicherlich auf ein Privileg hin ... nach dem Erwerb und Wechsel des Eigentümers (da ist das Wort wieder) ist meines Erachtens alles ergangen, um das Bedürfnis zu begründen und seine Unbedenklichkeit nachzuweisen! Dies heute zusätzlich verstärkt durch Überprüfungen, bis hin zum Verfassungsschutz! 

Eine unbegründete Enteignung ist schlichtweg Gesetz widrig!

Bei dem Verdacht von Straftaten, Fremd- oder Eigengefährdung sieht das natürlich anders aus! Hier entfaltet sich der Schutz gegenüber der Öffentlichkeit! 

Darum sehe ich weitere Waffenrechtsverschärfungen so kritisch (wie sicherlich alle hier)! Die Vorraussetzungen für den Besitz von Waffen sind gegeben und genehmigt (Genehmigung = Privileg ... ja stimmt .... ist schwierig...!)!

Auch wenn der Gesetzgeber jetzt anfängt die Anforderungen immer höher zu schrauben, wäre eher die Frage, ob sich diejenigen die dieses tun strafbar machen!

Warum? Weil sie immer tiefer in sensible, geschützte Bereiche der Privatsphäre eindringen und den Datenschutz immer weiter aushöhlen! 

Ich weiß .... ist alles eine knackige Arbeits- Hypothese ... aber ich bin kein Rechtsgelehrter, ... von daher ist dieser Text lediglich meine Meinung! 

Eventuell gibt es ja Rechtsprechungen oder Entscheidungen .... ich finde das ist eine elementare Geschichte! Wenn der Staat bestimmte Gegenstände an Privilegien knüpft kann theoretisch alles enteignet werden!

Siehe z.B. Autos oder Ölheizungen ...! Wenn hingegen die Gegenstände nur zeitlich genehmigt werden, bis der Staat sich per Wechsel der Regierenden von anderen Ideologien getrieben sieht ... dann soll er gefälligst auch dafür bezahlen! 

Herzliche Grüße, :bayer:

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…. P.S. …. Das mit den Vereinszugehörigkeiten hat ja auch einen regulativen Effekt! Tritt man aus … neuer Verein oder Waffen weg. Da geht es ja schon los … allerdings bin ich mit 22/23 Jahren Schießsport und Jagd ja noch ein junger Hüpfer … gab es mal Zeiten, wo das mit der Vereinsgeschichte egal war, wenn man ausgetreten ist? :unschuldig:

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Am 16.6.2022 at 11:47 , Jägermeister sagte:

Der Waffenbesitz ist Privileg, da nur unter Erlaubnisvorbehalt möglich.

Das ist eine m. E. sehr zweifelhafte Aussage und sollte von LWB nicht kommen.

Aus der Entwicklung des WaffG

>> Schon 1972 war man sich der Tatsache bewusst, dass man den illegalen Waffenbesitz nicht unter Kontrolle bringen kann und plante für diesen Bereich zusätzliche flankierende Maßnahmen (die bis heute allerdings fehlen). Trotz dieser „Erkenntnis“ meinte man, das Waffengesetz „verschärfen“ zu müssen; diese „Verschärfungen sollten sich allerdings nicht gegen gesetzestreue und zuverlässige Bürger richten“. Einige (mutige) Politiker wiesen zudem darauf hin, dass ein „ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze sei“; d. h. man sollte gegenüber gesetzestreuen und zuverlässigen Bürgern „großzügig“ verfahren. Der heute weit verbreiteten Meinung, dass Waffenbesitz ein „Privileg“ sei, wurde widersprochen Das neue Waffengesetz privilegiert niemanden“. <<

Da waren es noch Politiker, die dem Volk nahe standen.

Mit dem Bedürfnisprinzip hat man sogar jetzt das "Eigentumsrecht"  (das ja auch im GG verankert ist) ausgehebelt. Der Erlaubnisvorbehalt regelt genau das, was das Wort aussagt - die Erlaubnis eine Sache zu kaufen. Alles andere ist im nachhinein getätigte zusätzliche Interpretation, Auch wenn der Vergleich hinkt: Wenn ich das (persönliche und subjektive) Bedürfnis habe, mir ein Auto zu kaufen (kann ich ohne Erlaubnis und FS), dann kann ich das tun (nötiges Kleingeld vorausgesetzt). Dann kann ich mir das in die Garage stellen und mir ein ganzes Leben lang ansehen. Niemand käme auf die Idee, mir zu sagen, daß ich das Auto jetzt verkaufen müsse, weil ich kein Bedürfnis mehr habe oder - aus welchen Gründen auch immer - keinen FS gemacht habe.

Waffen sind die einzige Sache, die diesen m. E. widerrechtlichen Eigentumsvorbehalt haben, der an das Bedürfnis gebunden ist.. Auch das haben die LWB (Verbände u. a. so genannte Lobbyorganisationen) mehr oder weniger zugelassen.

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