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45 Neonazis mit Waffenschein - Ulbig will schärferes Waffengesetz


Jägermeister

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Öhöm..... was denn das jetzt?

Nicht das ich NPD-Sympatisant bin oder auch nur ansatzweise in diese Richtung tendiere,

aber das ist doch eine legale und nach dem Gesetz demokratische Partei. Oder habe ich was verpaßt?

Was man auch immer von der NPD halten mag, aber das widerspricht doch somit eindeutig geltendem Recht.....

[schlimm das man immer noch dazu schreiben muß das man mit der NPD nix am Hut hat..... :dumm:]

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aber das ist doch eine legale und nach dem Gesetz demokratische Partei. Oder habe ich was verpaßt?

Was man auch immer von der NPD halten mag, aber das widerspricht doch somit eindeutig geltendem Recht.....

Man hat anscheinend nicht nach Nr.2, sondern nach Nr.3 gehandelt. Ob das dann vorliegt klärt sich in der noch anstehenden Gerichtsverhandlung. Die Verfassungsmäßigkeit der Partei spielt dabei keine Rolle.

§5 (2)

2. Mitglied

a)in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

b)in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3.einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a)gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b)gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c)durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Gruß

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Eine NPD-Mitgliedschaft kann den Widerruf einer Waffenbesitzkarte rechtfertigen. Dies zeigt ein Beschluss des Weimarer Verwaltungsgerichts (VG).

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Beschwerde an das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 09.01.2013, 1 E 1194/12 We, noch nicht rechtskräftig

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Öhöm..... was denn das jetzt?

Nicht das ich NPD-Sympatisant bin oder auch nur ansatzweise in diese Richtung tendiere,

aber das ist doch eine legale und nach dem Gesetz demokratische Partei. Oder habe ich was verpaßt?

Was man auch immer von der NPD halten mag, aber das widerspricht doch somit eindeutig geltendem Recht.....

[schlimm das man immer noch dazu schreiben muß das man mit der NPD nix am Hut hat..... :dumm:]

Naja, dazu Distanz schaffen, schadet ja nicht.

Die ganze Diskussion ist ohnhin vollkommen obsolet. Wenn der Herr Landesinnenminister das WaffG mal lesen würde, könnte er seine Waffenbehörden kurz anweisen, in all diesen Fällen eine Extremistenprüfung vorzunehmen und bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse den Entzug der Erlaubnisse einzuleiten.

Alles andere ist überflüssige PR.

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Wie soll sie eben gehen ? Die untere Waffenbehörde fragt -ggf. über den Landesverfassungschutz- beim Bundesextremistenregister nach, ob, bzw. welche Erkenntnisse über den jeweiligen Erlaubnisinhaber vorliegen.

Und wenn es dort einen Eintrag gibt, dessen sachlicher Inhalt ein gewisses Schwellenmaß überschreitet, muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob die Eintragungen den Entzug der Erlaubnis rechtfertigen. Und gegen den Entzug ist wiederum der Rechtsweg eröffnet. Aber das ist in einem Rechtsstaat eben das normale Procedere ...

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Auch die Annahme der Behörde, dass es sich bei der NPD um eine Partei handele, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei nicht offensichtlich rechtswidrig.

Hört sich ziemlich willkürlich an. Kann die Behörde jetzt annehmen, wie sie lustig ist ?

Welche Annahmen der Behörde kommen als nächstes ? Mitgliedschaft bei prolegal ? User bei Gunboard ?

Das ist doch alles unausgegorener Schwachsinn. Wenn der Beschuldigte das jetzt weiter durchzieht, werden die Behörde und das Gericht in Bausch und Bogen verlieren.

Typische Aufzäumen des Gauls von achtern. Die sollen das endlich mal schaffen, dieser Partei wirklich Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen. Danach ist das alles kein Problem mehr. WBK einziehen und fertig.

Aber was hier abläuft, ist halbgarer Kram mit der Gefahr, damit gewaltig auf die Schnauze zu fallen. Und somit einen Präzedenzfall zu setzen.

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In Köln gab es vier Neonazis, die sogar den verbotenen Unterstützer-Gruppen angehörten. Wegen Jägers (IM NRW-SPD) Hetze gegen Rechts, wurden vier Unzuverlässigkeitsvermutungs-Prozesse angeleiert.

In einem waren sie sofort erfolgreich, in einem musste die Behörde zurückziehen und zwei waren noch anhängig. D.h. nicht mal die Mitgliedschaft einer verbotenen Randgruppe war Indiz genug für eine haltbare Unzuverlässigkeitsvermutung.

Wir sind (noch) kein Gesinnungsstaat, sondern ein Rechtsstaat. Solange die NPD nicht verboten ist, dürfen deren Mitglieder - ob wir das toll finden oder nicht - nicht als unzuverlässig gelten. Erst wenn ihnen gewalttätige oder volksfeindliche Bestrebungen nachgewiesen werden, sind sie - zu Recht - vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen. Dies ändert sich natürlich sofort, wenn die NPD verboten wird. Dann sind alle ehemaligen Mitglieder unzuverlässig per Gesetz.

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Nun, das wird wohl der Unterschied gewesen sein:

V-Leute sind Vertrauensleute, also Verbrecher, denen die (west)deutschen Behörden vertrauen. Schön doof von den Behörden.

IM waren Inoffizielle Mitarbeiter, d.h. i.d.R. fast unbescholtene Leute, denen ihr Stasi-Führungsoffizier auf keinen Fall vertraut hat, darum immer Double-check.

Wie Klaus so schön zusammenfaßt: Beides bezahlte Petzen, dreckiger, aber manchmal nützlicher Abschaum.

Also man merkt schon, dass viele von der Materie keine wirkliche Ahnung haben. Ein Verfassungsschutz hat keine V-Leute, V-Leute werden bei der Polizei eingesetzt, beim Verfassungsschutz gibt es Quellen, das führen von Quellen in solchen Bereichen ist der Polizei gesetzlich untersagt, weil eben kein Nachrichtendiesnt. Diese führen daher Gewährspersonen, oder etwas darunter die Informanten (eben die V-Leute). Das stimmt natürlich, dass diese quasi aus dem jeweiligen Milieu stammen.

Eine Verfassungssschutzbehörde führt im Bereich der Geheimen Mitarbeiter entweder CM oder VM (CM = Counter Men Quelle im Bereich Spionageabwehr; VM = Vetrauens Mann Quelle im bereich Extremismus).

Der Unterschied zu den V-Leuten ist nun der, dass eine "Quelle" eben nicht wie o.a. angesprochen ein "Verbrecher" sein muss (kann aber), sondern dass man Quellen auch an das Objekt heranspielt und dort einsetzen kann. Nicht zulässig ist es aber dafür "Hauptamtliche Mitarbeiter" zu verwenden, dass wäre nämlich dann der VE (Verdeckte Ermittler) im Bereich der Polizeien, eingesetzt meist im Bereich OK.

Es sei nur mal der Vollständigkeithalber erwähnt.

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Also man merkt schon, dass viele von der Materie keine wirkliche Ahnung haben.
dafür haben wir ja dich ...

Ein Verfassungsschutz hat keine V-Leute, V-Leute werden bei der Polizei eingesetzt,...

siehe Wikipedia ==> V-Perso/V-Mann/V-Leute ...

V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungsperson oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet.

......:schisser:

und in DE gibt es den BND, BfV und den MAD - und das sind Nachrichtendienste

zusätzlich gibt es in jedem Bundesland die Verfassungsschutzbehörde als lokalen Inlandsnachrichtendienst .

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