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Verdachtsunabhängige Kontrolle........


EagleTom04

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Jepp. Bei mir kann geklingelt werden so oft und sie lange gewollt wird. Eine Reaktion wird es von mir nicht geben. Das wird einsam da drausen am Zaun.

Eng wird es erst, wenn die Terminverhandlung anläuft. Zähneknirschend wird sich dann wohl über kurz oder lang ein Termin finden.

Das läuft wiederum dem Sinn der Kontrolle entgegen und dann dafür auch noch ne Rechnung bekommen.

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Denkt mal darüber nach, was wir beklagen.

Und hier fangen wir an, für jeden LWB "allgemeinverbindliche Verhaltensregeln" in Bezug auf die Waffenkontrolle einzufordern.

Noch darf in seinem privaten Bereich jeder für sich so handeln, wie er es für richtig hält.

Es gibt andere - gravierendere - Dinge, die die "heile Schützenwelt" ins Wanken bringen.

Das ist vor allem unsere unbändige Lust, mit uns selbst zu streiten, das ist die Unkenntnis, wo wir eigentlich hinwollen, was wir eigentlich machen wollen und es ist die Tatsache, daß Ideen, wenn sie nicht von einem selbst stammen, erst einmal scheiße sind und zerredet statt verfeinert werden.

Aber in meinem Haus, da bin ich der Held, da bin ich der Don Quichotte , der Kämpfer für die Grundrechte der Unterdrückten (LWB).

Manchmal geht einem das "verordnete Heldentum" auf die Nüsse.

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Vor kurzem sind sehr viele Wiederlader bei uns im Kreis angeschrieben worden bezüglich Kontrolle.

Zu beanstanden gab es wohl bei keinem was.

Hatte mich mit einem Schützenkollegen über das Thema Kontrolle unterhallten, er hatte eine interessante These, was wäre jetzt gewesen wenn "alle" die zu Kontrolierenden sich einig wären und jeder einzellne gegen diese Kontrolle geklagt hätte!?

Da müßte doch jeder Fall einzelln behandelt werden und das würde den Behörden ne menge Zeit und Arbeit kosten.

Ich selber bin bei dem Thema Kontrolle hin und hergerissen, einerseits habe ich nichts zu verbergen, Mun und Waffen sind immer verschlossen, andererseits fühle ich mich von den Behörden bedrängt Kontolloere in mein Haus zu lassen welches aber nach dem Grundgesetz §13 geschützt ist.

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Solls bei Euch Geld kosten? :arab:

75 € laut Landesgebührenordnung und OVG Bestätigung. Das ist das eigentliche Ärgernis. Ohne die Kohle hätte ich die sogar eingeladen. Da hab ich alles unter Kontrolle und für die nächsten Jahre Ruhe.

Mich juckt es nicht, wenn sie in meinen Keller gehen. Da gehen zahlreiche Handwerker/Schornsteinfeger bei mir ein und aus-nur eben nicht unangemeldet und ich bezahle dann eine erhaltene Leistung. Meine Privatssphäre ist da nicht tangiert.

Unaufgefordert bei mir vorbeikommen und dann noch abkassieren entspricht nicht meinen Vorstellungen.

Gruß

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aha, und wenn gerade kein Pulver da ist ???

Wegen der Wiederladerei werde ich bei jeder Verlängerung gefragt wo es gelagert wird und ein Bild dazu und den Standort beschreiben.

Steht nicht im Sprengstoffrecht schon drin ,daß die Lagerung kontrolliert werden kann und muß?

Da hat sich niemand aufgeregt.

Ich erlebe es,daß gerade die die am lautesten dagegen sind kleinlaut die Türe aufmachen.

Wenn man seine Sachen i.O. hat ist das wohl auch der zur Zeit vernünftigste Weg.Der Sachbearbeiter macht auch nur seinen Job und beim nächsten Besuch auf dem Amt hat er wieder den Längeren Hebel.

Edited by Jägermeister
Schriftgröße 2 Verdana ist das Übliche.
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Der große Unterschied ist die politische Nutzung dieses Textes.

Der Gesetzgeber hatte 2009 nicht vorgehabt, dass jeder Waffenbesitzer jährlich kontrolliert wird, sondern die verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeit ihn dazu veranlasst, immer und zu jeder Zeit gesetzeskonform die Waffen aufzubewahren.

Bremen plant jedoch , im Gegensatz zu Bremerhaven, jährliche, gebührenpflichtige Kontrollen bei den 4800 registrierten Waffenbesitzern.

In SW wollen dies die Grünen und Linken und der SSW.

In Niedersachsen wollen dies Grüne und Linke laut Wahlprogramm.

In einigen Städten und Bezirken machen dies einige Waffenbehörden.

Bei allen wird auf den Nebeneffekt gehofft: teure Kontrollen führen zur Aufgabe des Besitzes.

Es gibt einige Waffenbehördler, die sich gerade zu rühmen, dass ihr Tun die Waffenbesitzer halbiert habe.

Solch einen Nebeneffekt habe ich noch von keinem Wiederlader und Waffenhändler gehört.

Stimmt: bei beiden steht das schon lange in der Lizenz; aber es wird nicht schikanös betrieben und die Presse fordert auch nicht, jeden einmal im Jahr aufzusuchen.

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Das Innenministerium NRW hat zumindest in seinem Hinweisvon Mai 2010 auf das geänderte WaffG keine zeitliche Regelmäßigkeit an die Waffenbehörden empfohlen.

http://www.bezirk01rsb.de/Waffengesetz/Hinweis%20zur%20Aenderung%20NRW.pdf

In der Regel sind häusliche Kontrollen bei den in Betracht kommenden Erlaubnisinhabern - schon aus verwaltungspraktischen Überlegungen - nur nach Terminabsprache durchzuführen. Verweigert der Erlaubnisin- haber unterhalb der Betretungsschwelle einen Einlass der Behörden- mitarbeiter können allein aus dieser Tatsache keine negativen Schlüsse auf seine Zuverlässigkeit gezogen werden. Das weitere Vorgehen wird von den Umständen des Einzelfalles abhängen.

Das Einzige mir nicht verständliche ist "unterhalb der Betretungsschwelle". Was bedeutet das auf Strassenslang?

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Ich zitier mal aus der WaffVwV (die NACH dem schreiben des IM NW erlassen wurde und deshalb in der Interpretation wohl Vorrang hat):

36.7 § 36 Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von ei-nem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweis-führung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

§ 36 Abs. 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunab-hängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaf-fen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand ab-zugleichen. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbe-wahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden im März 2009 erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe möglich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (allerdings nicht zur Un-zeit (21 bis 6 Uhr), vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmiss-brauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Ver-weigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.

Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Er-laubnis nach § 45 Abs. 2.

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

Durch die Übernahme von § 36 Absatz 3 Satz 3 der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

Die WaffVwV gibt da also auch nicht viel mehr her, aber sie widerspricht den Hinweisen aus NRW zumindest insoweit, als dass die Kontrollen durchaus unangemeldet (da sonst eher wirkungslos) sein sollen.

Im Hinblick auf die Annahme einer Unzuverlässigkeit benennt sie aber die beiden Termini "wiederholt" und "gröblich". Wenn man zweimal verweigert, wäre dies "wiederholt", aber die einmalige Verweigerung der anlasslosen Kontrolle bereits als "gröblichen" Verstoß gegen das WaffG zu interpretieren, dass sehe ich nicht. Man sollte dann aber vielleicht beser darauf verweisen können, dass zumindest die Möglichkeiten einer gesetzeskonformen Verwahrung bereits nachgewiesen wurden, sonst könnte es böse ausgehen. Denn der Waffenbesitzer hat seit 2009 eine Bringschuld, was den Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung angeht, dieser MUSS man jedenfalls nachkommen.

Edited by Coltfan
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Herumeiern in dem Bewußtsein, mit Verwaltungsrecht das Grundgesetz auszuhebeln und damit in der Nähe des §240 StGB von Seiten der Politik und waffenbehörden zu agieren.

Wäre dann im übrigen wegen Amtsinhaber, ein besonders schwerer Fall.

Aber das will Poliitk und Juistiz wohl anders sehen.

Bin dafür, dass jeder Bürger die Steuerabrechnungen aller Poliitker unangekündgit und vollständig prüfen darf.

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  • 3 months later...

Gestern war es nun bei mir soweit. Gegen 18:00 Uhr sah ich aus dem Küchenfenster meine SB mit dem "Stadtsheriff" und einer dritten Person auf meine Haustüre zukommen. Da wusste ich schon was sache ist. Zumal ich erst letzte Woche meine Mosquito eintragen lies.

Also ich die Tür öffnete folgte die Begrüssung und die Vorstellung der begeitenden Herren. Danach od es in Ordnug wäre, wenn der Herr soundso, Position Azubi, mit dabei sein würde. Ich hatte dagegen nichts einzuwenden.

Also wir in den Keller zu den Waffenschränken. Als wir unten vor den Schränken waren wurde der Ladezustand Kontrolliert sowie die Seriennummern abgeglichen. Beim Mosin-Nangat er wies es sich als schwierig, da er nicht Nummerngleich war. Aber nach etwas Suchen fand ich die eingetragene Nummer, die damals vom Verkäufer an meine SB übermittelt wurde.

Nach etwa einer viertel Stunde war der ganze Spuk vorbei, SB fragte ob ich noch eine Kopie des Protokolls möchte, was ich bejate und die Herrschaften verabschiedeten sich.

Kosten: verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandung sind gebührenfrei

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