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Waffen im Zugewinnausgleich


Jägermeister

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Zitat

Ist der Ehepartner im Besitz von Waffen, fallen auch diese in den Zugewinnausgleich. Waffen sind jedoch keine Haushaltsgegenstände und unterliegen nicht der Verteilung des Hausrats. Um der Verantwortung für eine Waffe gerecht zu werden und diese bei der Vermögensauseinandersetzung mit dem Ehepartner richtig einzuordnen, sollten Sie nicht riskieren, dass der „Schuss nach hinten“ losgeht. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/waffen-im-zugewinnausgleich-205068.html

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