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Nach tödlichen Schüssen auf Räuber: Rentner muss nun doch vor Gericht


Jägermeister

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Auch wenn vorher Richter entschieden haben, einer gerichtlichen Klärung bedarf es nicht? Da wurde wie in einem anderen Fall von Medien so lange Druck gemacht, bis irgend ein Gericht einknickt und das Verfahren eröffnet. Das hat meiner Meinung nach mit Rechtastaat nichts mehr zu tun.

Zitat: "Die Familie des getöteten 16-Jährigen hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt"

Ist im sogenannten Rechtsstaat schlicht und einfach deren Recht.

Frank

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"Die Komplizen des Getöteten wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt"

Was halt (leider) bei uns nicht gilt:

Wären die Täter nicht in die Privatwohnung eingedrungen - hätte ihnen auch nichts passieren können"

Mal ehrlich:

Gleich 5 solcher üblen Subjekte in der Wohnung - wer von euch hätte in der Situation noch "den vollen Überblick über die Gesamtlage" und vor allem die Nerven behalten.

Der alte Herr kann einem schon irgendwie leid tun ....

... mehr +nochmehr +wie-immer

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Bleibt auf dem Teppich. Ein Mensch ist tot und der Schuß saß im Rücken. Da ist eine gerichtliche Klärung eigentlich ein Muß.

Genau so ist es !

Dennoch sind meine Sympathien eindeutig verteilt.

Vom Grundsatz her wird niemand, der sich in die Rolle des Überfallenen versetzt, da anders denken.

Allerdings haben wir auch als Waffenbesitzer in unserer Sachkunde alle das Thema Notwehr zu intensiv behandelt, um den Schuß in den Rücken eines bereits fliehenden Täters ohne weitere Prüfung sofort eindeutig als Notwehr zu erkennen.

In so weit und da wir uns eben nicht der Vorverurteilungen und einseitigen Schuldzuweisungen wie die Sippe des Verstorbenen bedienen wollen, ist eine gerichtliche Untersuchung sicherlich angemessen und richtig.

GP

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Vom Grundsatz her wird niemand, der sich in die Rolle des Überfallenen versetzt, da anders denken.

Allerdings haben wir auch als Waffenbesitzer in unserer Sachkunde alle das Thema Notwehr zu intensiv behandelt, um den Schuß in den Rücken eines bereits fliehenden Täters ohne weitere Prüfung sofort eindeutig als Notwehr zu erkennen.

Die wievielte Gerichtsverhandlung wird das jetzt?

Irgendwannn hat eine Sippe auch einmal ein Urteil zur Kenntnis zu nehmen - vor eigenen Rechtsbrüchen (Psychterror) ganz abgesehen.

Und wer sagt, daß bei 5 durch die Stube wieselnden Ganoven der Schuß gezielt abgegeben wurde?

Er hat m. E. in seiner Panik geschossen und irgendeinen der Ganoven getroffen - in den Rücken.

Ich würde das als "Berufsrisiko" ansehen.

So traurig es für die Eltern auch sein mag, aber die Schuld liegt nicht beim auch noch lkörperversehrten Rentner, sondern beim mißratenen Sprößling - so unbequem diese Erkenntnis auch sein mag.

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Die wievielte Gerichtsverhandlung wird das jetzt?

Irgendwannn hat eine Sippe auch einmal ein Urteil zur Kenntnis zu nehmen - vor eigenen Rechtsbrüchen (Psychterror) ganz abgesehen.

Und wer sagt, daß bei 5 durch die Stube wieselnden Ganoven der Schuß gezielt abgegeben wurde?

Er hat m. E. in seiner Panik geschossen und irgendeinen der Ganoven getroffen - in den Rücken.

Ich würde das als "Berufsrisiko" ansehen.

So traurig es für die Eltern auch sein mag, aber die Schuld liegt nicht beim auch noch lkörperversehrten Rentner, sondern beim mißratenen Sprößling - so unbequem diese Erkenntnis auch sein mag.

:appl: sehe ich ganz genauso! SUPER!

Gruß Thomas

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Hallo

nach 2 Stunden Wartezeit um auszudampfen:

In einer Kampfsituation schieße ich. Soll ich warten, bis die mir körperlich weit überlegenen Gegner sich neu formiert haben und mich dann ausschalten? Und ich warte nicht, bis mein Gegner mir das Gesicht zuwendet.

Aber die lieben Migranten erwarten für den Schützen lebenslänglich, weil der kleine 16jährige Berufsverbrecher bei einem brutalen Raubüberfall zu Tode kam.

Steven

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Aber einsehen, dass der Sprößling derjenige war, der den Mist gebaut hat, tun sie ja scheinbar auch nicht.

Deshalb muß ihnen ein Gericht der nächsten Instanz genau das bestätigen.

Dafür ist der Rechtsstaat da, ob es denen gefällt oder nicht.

Sollten sich aber doch Zweifel an der Notwehr als berechtigt herausstellen, dann ist auch das in einem neuen Urteil zu berücksichtigen.

Selbst dann, wenn es vielen Anderen nicht gefällt.

GP

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Man sollte auch nicht vergessen das wenige Wochen vor dieser Tat ein "altes Ehepaar" nicht mal 100km von Sittensen auch überfallen wurde in ihrem Haus wo einer der beiden Rentner ums Leben kam. Vielleicht war es ja überzogene Notwehr aus Angst!!???!! Ich glaube nicht das der alte Mann dafür in den Bau muß, wäre echt übel wenn doch.

Thomas

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Rechtswidrig und gegenwärtig sind die Kriterien. Also bitte nicht so besserwisserisch tun, wenn man selbst knapp daneben liegt ;)

"gegenwärtig" scheint der Aufhänger zu sein. Die Gegenwärtigkeit hatte ja nun - das wievielte Gericht? - bestätigt; aus welchen Sichtweisen auch immer abgeleitet.

Und noch einmal: Körperbehindert; alt; Einbrecher in der Überzahl; Tod einer überfallenen älteren Dame kurz vorher, weil sie durch die Einbrechergefoltert/mißhandelt wurde, in einem Nachbarort; 5 durch meine Wohnstube laufende junge agile Einbrecher. Wer maßt sich unter diesen Umständen an, zu sagen, der alte Herr hätte erkennen müssen, daß es kein gegenwärtiger Angriff mehr gewesen wäre sondern Flucht; hätte nicht schießen dürfen. Irgendwann muß ein Urteil bzw. ein weiterer Einspruch - der zudem noch unter dem Druck der Medien und pc gestellt wird - auch abgewiesen werden können, ohne in irgendeine Ecke gestellt zu werden.

Und irgendwann hat auch der alte Herr das Recht auf Ruhe

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