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JVA-Beamter darf nicht mit Waffen handeln


Dr. Zoidberg

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Unglaublich, der kann noch nicht mal in Berufung gehen, lässt das Gericht nicht zu!

Hab bei Ihm meine Benelli und zwei S&W 686 Revolver gekauft.

Hatte mich bei Ihm auch schon nach einen Repetier umgesehen,

das wird wohl nichts mehr :shock::schisser::cursing: :mad: :cuss: :censored:

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/verl/JVA-Beamter-darf-nicht-mit-Waffen-handeln-e7845ac6-b1fc-45da-8e0b-bf6dddfc19dd-ds

Vorallem die Begründung: Das Ansehen der öffentlichen Verwaltung würde geschädigt

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Da kann man mal sehen, wohin Hoplophobie hinführt. Dienstlich, also im Namen des Staates, darf der Mann Umgang mit Waffen haben, sobald er die Uniform auszieht und :gänsef:nur noch:gänsef: Bürger ist, gilt das alles nicht mehr und er wird zum potentiellen Staatsfeind...

Was leben wir doch in einem kranken System... :verwirrt:

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Ich bin als schreibendes Mitglied hier noch relativ neu, lese allerdings schon einige Zeit mit. Geschichten wie diese erschüttern immer wieder aufs Neue mein Vertrauen in den Deutschen Staat als Rechtsstaat, und meinen Glauben an eine objektive Justiz. Ich habe zwar einen Hintergrund im Juristischen und Politischen, kann aber solche Entscheidungen, und vor allem Begründungen immer weniger nachvollziehen. Dieserlei Vorgänge erinnern mich allerdings an ein Buch das ich Grade lese (Ich hoffe ich darf das hier nennen ohne das es schleich Werbung ist), die Autorin heißt Ayn Rand und der Titel ist auf Englisch "Atlas Shrugged". Hat zwar nichts mit Waffen zu tun, aber mit Gesellschaften im Allgemeinen. Wer die Zeit hat sich durch knapp 1200 Seiten zu arbeiten dem sei diese Buch ans Herz gelegt. Man sagt ihm nach das es nach der Bibel das zweit einflussreichste buch der USA sei.

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Dieserlei Vorgänge erinnern mich allerdings an ein Buch das ich Grade lese (Ich hoffe ich darf das hier nennen ohne das es schleich Werbung ist), die Autorin heißt Ayn Rand und der Titel ist auf Englisch "Atlas Shrugged". Hat zwar nichts mit Waffen zu tun, aber mit Gesellschaften im Allgemeinen. Wer die Zeit hat sich durch knapp 1200 Seiten zu arbeiten dem sei diese Buch ans Herz gelegt. Man sagt ihm nach das es nach der Bibel das zweit einflussreichste buch der USA sei.

Es gab in ef einmal einen Bericht über sie

http://ef-magazin.de/archiv/ef/102/inhalt.html

Kann ich mich irgendwie schwach daran erinnern; sie muß eine interessante Frau sein.

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RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de:

Was passiert, wenn ein Polizist, der tagsüber seinen Dienst versieht, am Abend die Uniformjacke an die Garderobe hängt? Ist er dann unzuverlässiger als er es einige Stunden zuvor war? Nein natürlich nicht! Wir wissen, daß es viele Polizisten...

Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de

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Sind Polizist und Justizvollzugsbeamter das Gleiche?

Nein, auch nicht in NRW. Ist auch nur ein reißerischer Aufmacher.

Und nebenbei bemerkt, wenn die verlinkte Quelle aus dem ersten Post die einzige Quelle ist, dann wäre ich sehr vorsichtig mit den Behauptungen.

Wie wir hinlänglich wissen, muss das was in der Zeitung steht nicht immer exakt die Wahrheit sein.

Es handelt sich hier um einen Landesbeamten und ich kenne das Landesbeamtengesetz aus NRW nicht.

Aber wenigstens 2 Stellen aus dem Bericht lassen mich nachdenklich werden.

1.

… Schädigung „ohne jeden Zweifel“ gegeben… Auch… der Bund der Strafvollzugsbeamten hatten im Vorfeld der Verhandlung so argumentiert.

Aha, also auch die Gewerkschaft des Beamten ist der gleichen Meinung.

Ich bin mir sicher, dass uns da Hintergrundinformationen fehlen.

2.

Der 45-jährige Beamte, der seit zwei Jahren dienstunfähig ist…

Das könnte (auch) der Grund für das Versagen der Nebentätigkeit sein.

Kommt der Dienstherr zum Schluss dass der Nebenerwerb nicht der Gesundung dient oder der Gesundung gar hinterlich ist, kann er den Nebenerwerb versagen.

Einem Dauererkrankten kann der Dienstherr einen Nebenerwerb gegebenenfalls nur mit Auflagen erlauben oder ganz untersagen.

Dieser Artikel wäre mir zu dünn um mir über den Sachverhalt eine Meinung zu bilden.

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Das ist ja ein Ding. Ist das Urteil irgendwo öffentlich einsehbar ?

"Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Kläger und sein Anwalt hatten sich vor Gericht letztlich erhofft, wenigstens die Genehmigung zur Abwicklung des Geschäfts zu erhalten. Dazu musste sich der Justizbeamte jedoch vorhalten lassen, er habe seit einem Jahr die Möglichkeit gehabt, sein Waffenlager zu leeren. So hätte er die Waffen etwa bei einem Händler in Kommission geben können."

Was soll das denn ? Er hätte den Prozess ja schließlich auch gewinnen können.

Haben wir hier evtl. einen gepflegten Justizskandal, den man anprangern könnte ?

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Hier noch eine Quelle: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/verl/JVA-Beamter-darf-nicht-mit-Waffen-handeln-e7845ac6-b1fc-45da-8e0b-bf6dddfc19dd-ds

Hier auch: http://www.nw-news.de/top_news/7944109_Gefaengnisbeamter_aus_Verl_darf_nicht_mit_Waffen_handeln.html

Was mich an dem Urteil stört, ist die Begründung: Schadet dem Ansehen der Verwaltung und nicht Schadet der Gesundung des Beamten...

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Ich lese das zumindest so aus dem Welt-Artikel heraus...

Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage eines Beamten am Donnerstag ab (4 K 1627/12). Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts von Donnerstag beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Genehmigung dieser Nebentätigkeit gestellt, die das Land aber nicht erteilte. Der Handel mit Waffen könne dienstliche Interessen beeinträchtigen, begründeten die Richter die noch nicht rechtskräftige Entscheidung.

Der Handel mit und die Vermittlung von Schusswaffen und Munition könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung - auch nicht zur Abwicklung seines Geschäfts.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/nordrheinwestfalen/article113806432/JVA-Beamter-will-mit-Waffen-handeln.html

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Und hier noch mal auf juris.de

Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

Das VG Minden hat entschieden, dass einem Justizvollzugsbeamten eine Nebentätigkeit für das Gewerbe "Waffenhandel" nicht zu erteilen ist.

Ein Justizvollzugsbeamter hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geklagt.

Das VG Minden hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des VG Minden kann das vom Kläger zum Gegenstand seines Antrags gemachte Gewerbe dienstliche Interessen beeinträchtigen. Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung. Dass dem Kläger in der Vergangenheit eine entsprechende Genehmigung erteilt worden sei, führe nicht zu einem Anspruch auf Verlängerung. Ebenso wenig sei dem Kläger allein zum Zweck der Abwicklung seines Gewerbes die begehrte Genehmigung zu erteilen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA130200544

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Das Urteil empfinde ich als Lachnummer und Abgekartertes Spiel zwischen Justiz und Vollzug.

Teile des Hintergrunds sind mir bekannt.

Als weiteres empfinde ich es als Schlag ins Gesicht für jeden Waffenhändler, indirekt werden diese ja als nicht ehrenhaft bezeichnet oder wie soll man die Äußerung: Ansehens schädigend, sonst verstehen.

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Als weiteres empfinde ich es als Schlag ins Gesicht für jeden Waffenhändler, indirekt werden diese ja als nicht ehrenhaft bezeichnet oder wie soll man die Äußerung: Ansehens schädigend, sonst verstehen.

Die Frage ist, warum deren Verband solche Urteile kommentarlos zur Kenntnis nimmt - Ach ja, es traf je keinen Profi, sondern nur eine unliebsame Hobbykonkurrenz - oder wie soll man das sonst verstehen?

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