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Wegen Steuerhinterziehung nicht zuverlässig


Jägermeister

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Betrüger muss Gewehr abgeben

Steinfurt - Ein 59-jähriger Steinfurter muss seine Waffenbesitzkarte und sein Jagdgewehr abgeben, weil er Steuern hinterzogen hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschieden.

Quelle und mehr: http://www.mv-online.de/Muensterland/Wegen-Steuerhinterziehung-nicht-zuverlaessig-Betrueger-muss-Gewehr-abgeben
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Wie geht das denn?

Dass der Steinfurter gegen das Urteil zur Steuerhinterziehung noch in Revision gehen will, änderte an der Haltung des Verwaltungsgerichts nichts. Personen, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden sind, können laut Gesetz die Zuverlässigkeit für den Besitz einer nicht Waffe aufweisen.

Obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist, wird er schon als "nicht zuverlässig" gebranntmarkt?

Und wenn er dann in der Revision freigesprochen wird?

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Nö muss man nicht, man kann. Von einem bis 60 Tagessätzen ist der Ermessensspielraum des SB/ der Behörde.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b)wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c)wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

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zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind

So Einfach isses dann wohl doch nicht, in diesem Fall ist das Urteil in der Steuersache NICHT rechtskräftig, oder habe ich was falsches gelesen??

Grüsse,

Laloux

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WaffG §5.(2).1.a

wenn die Person verurteilt wird.

Nein, da er 2 Jahre und 8 Monate bekommen hat, greift hier § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG. Folglich ist er absolut unzuverlässig, ohne das irgendwelche Ausnahmegründe geprüft werden müssen.

Daraus ergäben sich dann auch Möglichkeiten für die Behörde, ohne rechtskräftige Verurteilung tätig zu werden.

Vielleicht ist ja das Urteil aber auch schon rechtskräftig, weil die letzte Instanz die Revision nicht zugelassen hat und der Betroffene überlegt jetzt lediglich, ob er gegen diese Nichtzulassung noch vorgeht.

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Egal wie - aber um sozusagen "aus dem Stand" erstinstanzlich 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muss man schon ein ganz "schlimmer Finger" sein.

Stellt das mal in Relation zum Strafmaß für "fahrlässige Tötung"

In keinem Fall kann man damit rechnen, das der Mann in der Revision zu einer eine Strafe unter 60 Tagessätzen verurteilt werden kann.

Ich denke auch das die Zuverlässigkeit in diesem Fall nicht mehr gegeben ist.

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Ach, bei unserm Steuerrecht ist auch ein Freispruch denkbar...

Wie kommst Du zu dieser Behauptung?

In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft!

Um als Ersttäter im Fall einer schweren Körperverletzung 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muß man ein Opfer schon in den Rollstuhl prügeln, oder besoffen totfahren.

Veruntreue/Unterschlage/Hinterziehe aber mal 1 Milliönchen an anderer Leute Geld/Steuern, dann gibt's aber Saures!

GRUß

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Im Steuerrecht gibt es allenfalls die "leichtfertige Steuerverkürzung".

Aber auch da setzt es schnell mal ein paar hundert bis etliche tausend Euro Bußgeld, wenn es sich nicht gerade um Lappalien handelt.

Und selbst bei Lappalien ergehen immer mehr sogenannte "Du-Du-Verfügungen" (Ermahnungsschreiben) an die "Sünder".

Und wenn dann noch ne Urkundenfälschung dazukommt (hat man gleich, wenn man z.B. aus einem Spendenbeleg über 50 € durch Hinzufügen einer Null einen 500 € Beleg macht), dann geht's mal locker ab 90 TS los.

GRUß

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Wie kommst Du zu dieser Behauptung?

In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft!

Um als Ersttäter im Fall einer schweren Körperverletzung 2 Jahre und 8 Monate aufgebrummt zu bekommen, muß man ein Opfer schon in den Rollstuhl prügeln, oder besoffen totfahren.

Veruntreue/Unterschlage/Hinterziehe aber mal 1 Milliönchen an anderer Leute Geld/Steuern, dann gibt's aber Saures!

GRUß

Na sowas hier zum Beispiel:

http://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige-body.php?zg=0&SID=573b066c2d04ed21154a9f0bc9c4a9b2?Zeitschr_Liste=IBR%202007%207&HTTP_DocType=News&NewsID=9181

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Wie kommst Du zu dieser Behauptung?

In D werden Steuervergehen überproportional hart betraft!

GRUß

Das hat sich aber erst seit ung. 2 Jahren geändert, früher galt je mehr Du hinterzogen hast, desto besser bist Du proportional davongekommen. Das führte soweit, das von Kohl für Graf La... sogar ein Gesetz gemacht wurde, das ein halbes Jahr lang Strafzahlungen steuerlich absetzbar waren.

Das heisst, er hatte Steuer hinterzogen, musste diese nachzahlen und konnte die Mille Strafe, die er zahlen musste gleich wieder absetzen

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