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Spur nach Prügel-Angriffen in Budapest führt zur linksextremen Gruppe um Lina E.


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Geschrieben

Nancy Faeser: „In einem Rechtsstaat darf es keinen Raum für Selbstjustiz geben“

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Urteil vom 31.05.2023 – 4 St 2/21 – die Angeklagte Lina E. und drei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Daneben hat es mehreren Geschädigten Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zugesprochen. Einen Teil der Vorwürfe hat der Senat als nicht erwiesen angesehen.

Aus der Pressemitteilung des OLG v. 31.05.2023:

Die Angeklagte Lina E. wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Übrigen wurde die Angeklagte von dem Vorwurf der Beteiligung an zwei weiteren gefährlichen Körperverletzungen freigesprochen.

Und dann stellt sich diese Ministerin hin und behauptet, es handelte sich um Selbstjustiz. Ich bin fassungslos.

Wie so häufig, hilft ein Blick in den Duden oder Wikipedia: „Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.

Eine der Taten beschreibt der Senat des OLG wie folgt:

a) Am 8. Januar 2019, kurz nach 11.00 Uhr, griff die Vereinigung im Leipziger Stadtteil Connewitz einen mit Kanal- und Rohrreinigungsarbeiten beschäftigten Arbeiter an, der eine Strickmütze eines in »rechten Kreisen« beliebten Modelabels trug. Während die Angeklagte Lina E. einen Arbeitskollegen unter Vorhalt eines großen Reizstoffsprühgeräts davon abhielt, einzugreifen, schlugen mindestens vier Angreifer den Arbeiter so zusammen, dass dieser zeitweise das Bewusstsein verlor. Der Geschädigte erlitt durch die Misshandlungen Kopfplatzwunden, mehrfachfragmentierte Brüche des Jochbeins sowie weitere schwere Verletzungen. Knochenfragmente mussten mit einer Metallplatte fixiert werden. Von der grundsätzlich notwendigen Entfernung der Platte wurde abgesehen, weil der Geschädigte möglicherweise erblinden würde.

Selbstjustiz? Frau Faeser, Herr VorsRiOLG, wir sprechen nicht dieselbe Sprache. Das ist noch nicht einmal als Vigilantismus zu bezeichnen, denn auch dabei steht die Herstellung von Gerechtigkeit im Vordergrund. Schwere Körperverletzungen sind niemals gerecht, erst recht nicht als Sanktion.

 

 

 

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  • Danke 1
Geschrieben
Am 1.6.2023 at 11:16 , rajede sagte:

Während die Angeklagte Lina E. einen Arbeitskollegen unter Vorhalt eines großen Reizstoffsprühgeräts davon abhielt, einzugreifen, schlugen mindestens vier Angreifer den Arbeiter so zusammen, dass dieser zeitweise das Bewusstsein verlor. Der Geschädigte erlitt durch die Misshandlungen Kopfplatzwunden, mehrfachfragmentierte Brüche des Jochbeins sowie weitere schwere Verletzungen. Knochenfragmente mussten mit einer Metallplatte fixiert werden. Von der grundsätzlich notwendigen Entfernung der Platte wurde abgesehen, weil der Geschädigte möglicherweise erblinden würde.

Bei so einer hemmungslosen Gewaltanwendung muss doch die Frage nach versuchtem Totschlag zu klären sein. Oder bin ich da zu zartbesaitet?

  • Mag ich! 3
Geschrieben
Nach dem Urteil gegen Lina E. warnt Innenministerin Faeser (SPD) vor einer zunehmenden Gefahr durch Linksextremismus. Die Linkspartei kritisiert sie dafür harsch und verweist auf eine „fünfstellige Anzahl rechter Straftaten“. Von Faesers Versprechen „progressiver Innenpolitik“ sei nichts übrig.

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Geschrieben
Am 31.5.2023 at 21:23 , Jägermeister sagte:

Warum also 30% Strafrabatt für zwei lebensgefährlich verletzte Personen und diverse andere Schwerverletzte?

Weil man ihr die Rädelsführerschaft nicht nachweisen konnte. Somit blieb nur Mitglied....

DeSüWe

Geschrieben

5 Jahre und 3 Monate = 63 Monate. Davon hat sie 30 Monate bereits durch U- Haft abgesessen. Da sie nicht vorbestraft ist und keine Sicherheitsverwahrung im Raum steht, kommt für sie die 2/3 Regelung in Anwendung d.h. nach Verbüßung von 42 Monaten kommt sie frei, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Wenn sie jetzt bis zur Rechtskraft des Urteils raus darf hat sie noch ein Jahr in Aussicht. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wird kaum als Fluchtanreiz bei Gericht durchgehen. 

DeSüWe

  • Mag ich! 2
Geschrieben

Eine interessante Vita hat die Dame.

Würde ich besoffen autofahren, Hausfriedensbruch begehen und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, hätte man mir längst alle Waffen abgenommen, aber Politiker darf man trotzdem sein.

  • Mag ich! 2
Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.6.2023 at 11:04 , Hollowpoint sagte:

Gar schmerzvoll klatscht der Gummislug der Linkszeck auf den Hodensack. GRUẞ

Erst blu, dann grün, dann schwarz das Ei, mit pimpern ists vorerst vorbei...:icon_cool:

bearbeitet von Mike57
  • Haha 1
Geschrieben
Am 2.6.2023 at 15:01 , GunBoard.de sagte:

Ein Demo-Verbot wollen sie ignorieren. Die Wut der Szene ist nach dem Urteil gegen eine militante linke Gruppe groß.

Das bedingt, daß der Kampf gegen Rechts unbedingt verschärft werden muß - solche "Staatsfeinde" können wir uns einfach nicht leisten; die Gefahr hat man ja an der Rentnergang gesehen; wollten die doch glatt das Parlament mit ´nem Rollator stürmen.

Geschrieben
Am 2.6.2023 at 15:15 , GunBoard.de sagte:

Diese sei dafür bekannt, die Konfrontation mit der Polizei zu suchen,

Am 2.6.2023 at 15:15 , GunBoard.de sagte:

Leipzigs Polizeipräsident entschuldigte sich für die Festnahme der sächsischen Linke-Abgeordneten Juliane Nagel.

Und warum entschuldigt er sich bei der Nagel, statt sich hinter seine Polizisten zu stellen, bzw. erst einmal abzuwarten, was die Untersuchungen ergeben?

  • Mag ich! 2
Geschrieben
Am 2.6.2023 at 16:12 , GunBoard.de sagte:

Im Interview mit WELT-Korrespondent Lutz Stordel verurteilt er die Gewaltbereitschaft extremistischer Netzwerke.

Tja - Wie sagte es der alte Geheimrat?

"Ein Problem muß man bekämpfen/lösen, solange es noch klein ist".

Jetzt hat mana es großgezogen und wundert sich, daß es beißt.

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