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Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen ab 2024


Jägermeister

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Mit einer am Dienstag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Verordnung wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen zum 01.01.2024 neu festgelegt. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Nach der bisherigen Regelung sind daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-zustandigkeiten-beim-waffenrecht-in-niedersachsen-ab-2024-220798.html

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