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Sie halten uns für dumm


gbadmin

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Ach, ich weiss nicht.

Es wäre doch so einfach.

1,4 Millionen Waffenbesitzer. Jeder Zehnte davon stellt den korrekten Antrag, und fragt ab dem Ablauf von 4 Wochen im Wochenabstand mit einem Schreiben nach, um den Stand zu erfragen.

Das ist ein Deadlock, denn danach bekommt niemand mehr eine Antwort.

Ausser die Herren lenken ein, und man hört auf, nachzufragen....

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Ach, ich weiss nicht.

Es wäre doch so einfach.

1,4 Millionen Waffenbesitzer. Jeder Zehnte davon stellt den korrekten Antrag, und fragt ab dem Ablauf von 4 Wochen im Wochenabstand mit einem Schreiben nach, um den Stand zu erfragen.

Das ist ein Deadlock, denn danach bekommt niemand mehr eine Antwort.

Ausser die Herren lenken ein, und man hört auf, nachzufragen....

Von daher ist die einzig richtige Antwort auf den Threadtitel:

"Denn sie wissen, daß wir dumm sind"

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Ach, ich weiss nicht.

Es wäre doch so einfach.

1,4 Millionen Waffenbesitzer. Jeder Zehnte davon stellt den korrekten Antrag, und fragt ab dem Ablauf von 4 Wochen im Wochenabstand mit einem Schreiben nach, um den Stand zu erfragen.

Das ist ein Deadlock, denn danach bekommt niemand mehr eine Antwort.

Ausser die Herren lenken ein, und man hört auf, nachzufragen....

Meinst Du das in dieser Art?

[ATTACH=CONFIG]6849[/ATTACH]

Ist zwar schon etwas älter und stand mal in einen anderen Zusammenhang. Das Bild stammt aus der Visier Nr. 5/2002 und wurde von mir leicht bearbeitet.

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Meinst Du das in dieser Art?

[ATTACH=CONFIG]6849[/ATTACH]

Ist zwar schon etwas älter und stand mal in einen anderen Zusammenhang. Das Bild stammt aus der Visier Nr. 5/2002 und wurde von mir leicht bearbeitet.

Im Prinzip ja.

Allerdings beschriebt das Bild die wirkliche Situation nur unzureichen. Ihr könnts ja mal nachrechnen. Und gleich dazu, wieviele Personen es für die Beantwortung der Briefe braucht, wenn für jeden nur 3 Minuten aufgewendet werden.

(10 % der Belegschaft dort. Die haben dann auch keine Zeit, irgendwelchen anderen Unsinn zu verzapfen. Und die Dame von der Poststelle braucht ein Wägelchen, denn tragen kann sie die tägliche Post nicht mehr. Am besten etwas ein elektrisches, wie eine Ameise, sonst muss sie mehrfach fahren. Und in der Poststelle brauchts einen Stapler, um die Gitterboxen (Mehrzahl) aus dem LKW zu heben. Täglich. )

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Das BVA hat auf den eingereichten Widerspruch der Ablehnung des Auskunftersuchens reagiert, der die Klagewilligen vertretende Anwalt prüft gerade das Erwiderungsschreiben. Nach Prüfung gibt es entsprechende Infos.

Mit rechtsmittelfähigem Bescheid vom 24.10.2013 hat das BVA den Widerspruch abgelehnt und den Weg zur Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln freigemacht.

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  • 2 weeks later...

Urteil für Jägermeister:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Personalausweise-duerfen-nicht-eingescannt-und-gespeichert-werden-2057808.html

[h=1]Gericht: Personalausweise dürfen nicht eingescannt und gespeichert werden[/h]

Die auch heute immer noch an vielen Stellen übliche Praxis, Kopien von Personalausweisen zu Identifikationszwecken zu verlangen, verstößt im Regelfall gegen gesetzliche Vorgaben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover am gestrigen Donnerstag (Aktenzeichen: 10 A 5342/11). Das Gericht wies die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen einen Bescheid des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ab.

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Wir sagen im Namen der Klagewilligen herzlichen Dank! :bayer:

Mathias B., 10€

Martina T., 55€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

Stefan B., 200€

Dr. David S., 50€

Manfred E., 20€

Erik S., 20€ (für einen GunBoard.de Marktplatzartikel)

SLG Bundeswehr-Stuttgart, 500€

Und es geht weiter:

Frank W. sen., 50€

Frank W. jun., 50€

Lukas L., 50€

Nils S., 50€ (für zwei GunBoard.de Marktplatzartikel)

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Urteil für Jägermeister:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Personalausweise-duerfen-nicht-eingescannt-und-gespeichert-werden-2057808.html

Gericht: Personalausweise dürfen nicht eingescannt und gespeichert werden

Die auch heute immer noch an vielen Stellen übliche Praxis, Kopien von Personalausweisen zu Identifikationszwecken zu verlangen, verstößt im Regelfall gegen gesetzliche Vorgaben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover am gestrigen Donnerstag (Aktenzeichen: 10 A 5342/11). Das Gericht wies die Klage eines Automobillogistikunternehmens gegen einen Bescheid des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ab.

Schade das es keinen Live-Video-Stream in den Amtsstuben gibt.. die langen Gesichter im BVA möchte ich sehen.. :rofl2:

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Habe mal den terminlichen Ablauf der ganze Chose nachverfolgt und hier skizziert:

18.01.13 Antragstellung

22.01.13 Eingangsbestätigung BVA

Ablauf der dreimonatigen Frist zur Auskunftserteilung

04.06.13 Zusendung von Antragsformularen BVA

05.05.13 Schreiben des RA mit Aufforderung zur Erteilung der Auskunft mit Frist 12.06.13

06.06.13 Schreiben BVA mit Hinweis auf Formulare

06.08.13 Schreiben BVA mit Frist 30.08.13

30.08.13 Schreiben RA mit Ankündigung Klage

03.09.13 Ablehnung des Auskunftsersuchens seitens BVA

02.10.13 Widerspruch gegen Ablehnung seitens RA

24.10.13 Ablehnung des Widerspruchs seitens BVA

28.11.13 Einreichung Klage vor dem VG Köln

Hier mal ein Auszug des Ablehnungsschreibens:

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