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BDMP - 3 KWs sind genug!


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Der BDMP verschärft doch das Waffenrecht für seine Mitglieder künstlich.

Wenn ich das richtig gelesen habe, muß man für Befürwortungen über das Grundkontingent hinaus doch beim BDMP an Landesmeisterschaften teilnehmen.

Ich schieße derzeit als Gastschütze öfters beim BDMP (um Mitglied zu werden), aber mir gefällt dieser Verband immer weniger.

lg Rüdiger:-)

Ist beim BDMP nicht die LM die unterste Ebene?

Unerträglich, dass ein Verband wie der BDMP den Mitgliedern Steine in den Weg legt. :peinlich:

Ach so ja... ich vergass... statistischg gesehen ist es ja überdurchschnittlich oft die 4. und 5. Kw, welche zu Verbrechen genutzt wird. Da sollte man natürlich extrem aufpassen.

:wallb:

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Hallo,

hier kommt das Schreiben.

Nach dem Beschluss vom BdMP vom 09.06.2012 ist die Ablehnung zwangsläufig. Leider wieder mal ein Beispiel, dass ein Verband höhere Hürden aufbaut als vom Gesetzgeber gefordert.

Ich kann mich noch gut an ein Gespräch mit dem Vorgängerpräsidenten erinnern, in dem er mir sagte (frei übersetzt), du hast genug Waffen, ich habe genug Waffen. Aber bei meinen Mitgliedern kann ich das nicht so handhaben.

Steven

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Nach dem Beschluss vom BdMP vom 09.06.2012 ist die Ablehnung zwangsläufig. Leider wieder mal ein Beispiel, dass ein Verband höhere Hürden aufbaut als vom Gesetzgeber gefordert.

Das sehe ich nicht so.

Aus dem Schreiben geht hervor, dass er für die beantragte Disziplin schon Waffen besitzt.

Außerdem geht hervor, dass er nicht an regelmäßigen Schießwettkämpfen teilnimmt.

Sorry, so ist unser Waffengesetz.

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Das sehe ich nicht so.

Außerdem geht hervor, dass er nicht an regelmäßigen Schießwettkämpfen teilnimmt.

Sorry, so ist unser Waffengesetz.

Hallo Lusumi

falsch, er nahm regelmäßig (ich glaube 4 mal in einem Jahr) an Schießwettkämpfen teil. Aus mir bekannten Gründen kann er dafür aber keine größeren Anfahrten in Kauf nehmen und deswegen ist es ihm nicht möglich, oberhalb von Vereinsebene oder eine Landesmeisterschaft zu schießen. Und erkennt der Gesetzgeber nicht Wettkämpfe auf Vereinsebene ausdrücklich an?

steven

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Esliegt mir fern den BDMP zu verteidigen.

Aber:

Hallo Lusumi

falsch, er nahm regelmäßig (ich glaube 4 mal in einem Jahr) an Schießwettkämpfen teil.

"Glaube..." reicht nicht aus.

Offensichlich konnte er keine regelmäpigen Wettkämpfe als Sportschütze nachweisen.

Und erkennt der Gesetzgeber nicht Wettkämpfe auf Vereinsebene ausdrücklich an?

steven

Meines Wissens wohl nur, wenn diese Wettkämpfe überörtlich (überregional) ausgeschrieben sind.

Die geschlossenen VM, das Königsschießen oder das Stammtischschießen zählen wohl nicht dazu.

... außerdem zählt wohl mehr, dass er für die Disziplin schon Waffen hat.

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ja klar doch, aber eben nur für das Regelbedürfnis

in meiner SLG ist noch nie ein Antrag abgelehnt worden

Genauso ist es, Da sollten wir bei aller vielleicht auch berechtigten Kritik mal fair bleiben,

Die nächste Ebene beim BDMP nach dem Verein ist nicht Bezirk, Kreis etc. sondern bereits die LM. Wer also mehr Waffen wie das Grundbedürfnis haben will, sollte sich schon etwas engagieren. Von daher sehe ich nicht dass der Verband mehr fordert wie der Gesetzgeber.

Ob das Gesetz was taugt, dass ist aber eine andere Frage,

Gruß

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Hier einmal einmal einen Auszug aus der AWaffVwV:

§ 14 Absatz 3 Satz 1 billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen.

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, erweitert die Vorschrift die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Vereinsebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Wettkampfebene:

Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde.

Eine „regelmäßige“ Wettkampfteilnahme im Sinne des § 14 Absatz 3 verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, wie bei § 14 Absatz 2 eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

Es möge jeder das herauslesen, was ihm gefällt.

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Es möge jeder das herauslesen, was ihm gefällt.

Was mir gefällt wäre etwas anderes.

Es ist wohl so, wie ich oben geschrieben habe:

Die Wettkämpfe auf Vereinsebene zählen nur, wenn sie nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurden und vergleichenden Charakter haben.

Die geschlossenen VM, das Königsschießen oder das Stammtischschießen zählen wohl nicht dazu.

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Was mir gefällt wäre etwas anderes.

Es ist wohl so, wie ich oben geschrieben habe:

Die Wettkämpfe auf Vereinsebene zählen nur, wenn sie nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurden und vergleichenden Charakter haben.

Die geschlossenen VM, das Königsschießen oder das Stammtischschießen zählen wohl nicht dazu.

Sofern sie nach den Verbandsregeln durchgeführt wurde, zählt sie laut den Verwaltungsvorschriften eben sehr wohl dazu.

Nur ist das nicht relevant, da der BDMP Richtlinien erlassen hat die Anforderungen stellen (was die Qualität der Veranstaltung angeht, sowie die Waffen die dort verwendet werden müssen) die über das hinaus gehen. Steht ja oben auf der 2. Seite des eingestellten Schreibens.

Nur macht das eben nicht nur der BDMP so.

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  • 2 weeks later...

ausserdem geht es ganz einfach darum, dass die Teilnehmerzahlen bei unseren LM`s rückläufig sind

woran das liegt weiss ich nicht trotzdem - oder gerade deshalb - bin ich dafür dass die LM eine Voraussetzung für über das Grundkontingent beantragte Waffen ist

es ist immer wieder traurig dass sich Leute das Wochenende für die Durchführung eines Wettkampfes um die Ohren schlagen und dann kommen grade mal 15 oder 20 Schützen und meckern auch noch rum ...

Gruß Klaus

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ganz einfach, wenn keine Wettkämpfe (überregional = LM ) dann kein Bedürfnis über dem Grundkontingent ...

andere Wettkampfmöglichkeiten in andren Verbänden gibt es selbstverständlich auch aber am einfachsten ist es eben im eigenen Verein

ich schiesse auch im BDS Landesmeisterschaften (stimmts HP ...:laugh1:), da bin ich aber der einzige in meiner Truppe - leider ...

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Das ein vereinsinterner Wettkampf ausreicht, hatten wir doch aber schon festgestellt, oder?

nein, da bin ich anderer Meinung

wir brauchen uns aber nicht streiten, wenn einer von meinen Jungs sich für eine Disziplin resp. die dafür benötigte Waffe/Waffen interessiert dann wird der vorh. Bestand mit dem neuen Bedürfnis abgeglichen und die dementsprechende Begründung geschrieben

und wenn da kein Spielraum mehr ist dann wird im kommenden Jahr an der dementsprechenden LM teilgenommen und gut is

wie ich schon geschrieben hatte, bis jetzt ist bei uns noch kein Antrag abgelehnt worden und uns gibt es schon seit 18 Jahren als SLG

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Hm...

Das ist aber eigentlich keine Frage der Meinung.

Es ist ganz einfach. Die gesetzliche Regelung schreibt ausdrücklich vor, das ein Vereinswettkampf ausreicht.

Der BDMP schreibt verbandsintern eine höhere Wettkampfebene vor.

Das kann man nun gut oder schlecht finden. Aber es ist halt dennoch eindeutig was gefordert wird, und lässt daher eben keinen Spielraum für eine Interpretation.

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Der BDMP schreibt verbandsintern eine höhere Wettkampfebene vor.

Hallo

die höher als vom Gesetz geforderten Voraussetzungen werden hier zwar diskutiert, sind aber nicht der Ablehnungsgrund. Der ist, wie eindeutig aus dem Ablehnungsschreiben hervorgeht, der Besitz einer Waffe, die scheinbar alle Schießen gemäß Sportordnung BDMP abdeckt. Ist es denn nicht denkbar, daß es trotz dieser Vorraussetzung noch eine zusätzliche (die 4.) KW benötigt wird? Da sollte der BDMP nochmal nachlegen. Der Gesetzgeber gestattet es.

Steven

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Der ist, wie eindeutig aus dem Ablehnungsschreiben hervorgeht, der Besitz einer Waffe, die scheinbar alle Schießen gemäß Sportordnung BDMP abdeckt.

die gibt es gar nicht, mal aus´m Stehgreif den Mindestbedarf an KW´s für einen aktiven Schützen :

1. KW DP1 - feste Visierung (C.3)

2. KW DP2 - verstellb. Visierung (C.4)

3. KW SM - E2 über 1200 J ( .44 oder .50 AE ) (C.6C)

4. KW DR - Dienstrev. ab .38 spez. (C.12)

5. KW KK - ..... ( C.16)

6. KW SAR 1 oder 2 - (C.10 oder C.11)

und in den 1500´er Disziplinen (C.9) ist auch noch was zusätzlich über die Lauflänge möglich u.a. Rev. 4" und 2,75" Lauflänge

Ist es denn nicht denkbar, daß es trotz dieser Vorraussetzung noch eine zusätzliche (die 4.) KW benötigt wird? Da sollte der BDMP nochmal nachlegen.

das streichen wir aber dann aus dem Protokoll , anscheinend kennt ihr beide nicht unsere Sportordnung ...:wohow:

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