CarlFriedrichvonBöttcher Posted March 29, 2014 at 06:25 AM Share Posted March 29, 2014 at 06:25 AM Hausbesuche gibt es erst, seit dieses Ordnungsamt für uns zuständig ist. Alle anderen vorher genügte eine Beschreibung der Aufbewahrung. Allerdings sind diese Hausbesuche in NRW von inzwischen fast allen Ordnungsämtern üblich geworden. Irgend etwas Neues? Bei mir sind noch ein paar Jahre bis zur nächsten Beantragung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2014 at 06:42 AM Share Posted March 29, 2014 at 06:42 AM ...tatsächlich hatte die Sekretärin meines Anwaltes in einem Schreiben statt Art. 13 GG Art. 14GG geschrieben. Bevor ich intervenieren konnte, war der Brief schon raus. Seitdem wird von uns immer wieder auf Art. 13GG hingewiesen. Auch in den ersten Gesprächen wurde nur Art. 13 Unverletzbarkeit der Wohnung benannt. Mal sehen, wann die Behörde ihren Fehler merkt. Das ist nicht kriegsentscheidend und kommt häufiger vor. Wegen solcher Banalitäten wird kein Richter das Pendel wider Erwarten in eine andere Richtung ausschlagen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2014 at 06:45 AM Share Posted March 29, 2014 at 06:45 AM Bei mir sind noch ein paar Jahre bis zur nächsten Beantragung. Ich muss nächstes Jahr verlängern. Das erste Mal, mal schauen, ob sich meine Behörde da neue Perversitäten hat einfallen lassen. Bei der jetzigen Jagdscheinverlängerung war ich erstaunt, wie schnell das ging. Obs bei der Sprengpappe auch so wird? Link to comment Share on other sites More sharing options...
luger Posted March 29, 2014 at 09:20 AM Share Posted March 29, 2014 at 09:20 AM Bei der jetzigen Jagdscheinverlängerung war ich erstaunt, wie schnell das ging. da ändern ???????????????? Gruß luger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted March 29, 2014 at 09:27 AM Share Posted March 29, 2014 at 09:27 AM Gibts Neuigkeiten von Steven und seiner Klage? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2014 at 09:51 AM Share Posted March 29, 2014 at 09:51 AM da ändern ???????????????? Gruß luger Wochenlanges rumgeprüfe auf Zuverlässigkeit? Alles schon mal angekündigt gehabt seitens der Behörde. 6 Wochen hatte man mir in Aussicht gestellt. Habe dann gesagt, sie sollen schon mal anfangen zu prüfen, ich schicke den JJS dann hin, wenn sie fertig sind, können sich ja vorher melden. Ging dann plötzlich auch innerhalb von 10 Tagen (waren es glaube ich damals). Allerdings muss man dazu sagen, das in den letzten 10 Jahren mindestens 5 bis 8 SB's gewechselt haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 29, 2014 at 10:02 AM Share Posted March 29, 2014 at 10:02 AM Wochenlanges rumgeprüfe auf Zuverlässigkeit? Alles schon mal angekündigt gehabt seitens der Behörde. 6 Wochen hatte man mir in Aussicht gestellt. Habe dann gesagt, sie sollen schon mal anfangen zu prüfen, ich schicke den JJS dann hin, wenn sie fertig sind, können sich ja vorher melden. Ging dann plötzlich auch innerhalb von 10 Tagen (waren es glaube ich damals). Allerdings muss man dazu sagen, das in den letzten 10 Jahren mindestens 5 bis 8 SB's gewechselt haben. Hast Du die verschlissen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 29, 2014 at 10:20 AM Share Posted March 29, 2014 at 10:20 AM Hast Du die verschlissen? Ja, die haben alle Rücken, weil sie so oft meine Akten schleppen mussten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 29, 2014 at 10:25 AM Share Posted March 29, 2014 at 10:25 AM Top. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted March 29, 2014 at 12:37 PM Share Posted March 29, 2014 at 12:37 PM Ich muss nächstes Jahr verlängern. Das erste Mal, mal schauen, ob sich meine Behörde da neue Perversitäten hat einfallen lassen. Bei der jetzigen Jagdscheinverlängerung war ich erstaunt, wie schnell das ging. Obs bei der Sprengpappe auch so wird? Denkt dran den Antrag für die Pappe rechtzeitig zu stellen, das heißt drei Monate vor Ablauf. Siehe letzte Seite letzter Punkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 11, 2014 at 06:30 AM Share Posted May 11, 2014 at 06:30 AM Wiederhol hoch:zwinker: Tut sich schon etwas bei Gericht oder ist absehbar, wann sich etws tut? Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted May 11, 2014 at 07:08 AM Share Posted May 11, 2014 at 07:08 AM Ich weiß nicht, was ihr immer für Probleme mit euren Behörden habt. In meiner Stadt gehe ich zwecks JS-Verlängerung ins Bürgerbüro. Da lege ich meinen JS und Versicherungsnachweis vor, der SB druckt das aktuelle Führungszeugnis aus, ich bezahle und gut is. Da wird vorher nichts beantragt, da gibts auch keine Wartezeiten. Ein guter Bekannter, der zu einem anderen Stadtkreis gehört, hatte es ein wenig schwerer. Der hat wegen der JS-Verlängerung telefonisch nach einem Termin gefragt, konnte sofort kommen, allerdings sollte er zur Kontrolle sein Original-Prüfungszeugnis mitbringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 11, 2014 at 10:44 AM Author Share Posted May 11, 2014 at 10:44 AM Hallo Wapi hier geht es um die Verlängerung nach §27 SprenG. Jagdschein ist etwas völlig anderes. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 11, 2014 at 10:44 AM Author Share Posted May 11, 2014 at 10:44 AM Wiederhol hoch:zwinker: Tut sich schon etwas bei Gericht oder ist absehbar, wann sich etws tut? Hallo nein, noch keine Reaktion. Mein Anwalt hat im Februar nachgefragt, kam auch noch keine Antwort. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 11, 2014 at 11:00 AM Share Posted May 11, 2014 at 11:00 AM Dann hast Du Glück, dass in Deinem PLZ Gebiet keine SB mit Polizeipräsidenten tätig sind, die von besonderer ideologischer Mentalität oder pc geprägter Beförderungsgeilheit sind. Köln, Duisburg, Mönchengladbach, Neuss, Kleve, Düsseldorf sind da schon bei den sehr Verbänden bekannt. Hochburg der Problem SB ist zur Zeit wohl Köln. In MG ist es etwas ruihger geworden, seit die Leiterin nach ich glaube Bochun strafversetzt wurde und ein SB als Beamter unter Wgfall der Pensionsansprüche entlassen werden muste. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 11, 2014 at 11:03 AM Share Posted May 11, 2014 at 11:03 AM Schade, wird bestimmt interessant, zumal der SB und dieses Odnungsamt ja für mehr als eine Kommune zuständig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted May 11, 2014 at 11:33 AM Share Posted May 11, 2014 at 11:33 AM Hallo Steven, beim Pulverschein läuft das aber im Prinzip auch so. Da werden wir 4 Wochen vorher angeschrieben und daran erinnert, dass der Pulverschein verlängert werden muss. Gruß Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 11, 2014 at 12:54 PM Author Share Posted May 11, 2014 at 12:54 PM Hallo Wapi bei uns ist es eher so, dass direkt nachdem der Pulverschein abgelaufen ist der zuständige SB dir schreibt, dass du kein Pulver mehr haben darfst und die Verlängerung des Scheines auch nicht mehr in Frage kommt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted May 11, 2014 at 02:13 PM Share Posted May 11, 2014 at 02:13 PM :rtfm:Hola amigo Steven, in meiner §27 SprG. Pappe steht folgendes: gültig bis 08.01.2013, und verlängert bis 08.01.2018 Datum der Eintragung 10.01.2013, der 08. war ein Dienstag und ich hatte den Termin verpennt...also am Donnerstag hin zu meiner Sbin Zettel ausgefüllt Pappe hingelegt und bezahlt, das ganze hat keine 15 Minuten gedauert incl. ein kleinen Schnack über das Wetter und das WaffG. Es geht auch easy wenn eine Beamtin auch noch Mensch ist. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 11, 2014 at 06:56 PM Author Share Posted May 11, 2014 at 06:56 PM Hallo Pancho Lobo wenn du hier den Termin versäumst, bekommst du die Höchststrafe. Die Pappe ist weg und du musst den Kurs neu machen und dann alles beantragen und richtig zahlen. Da freut sich das Beamtenherz. Die Jungs müssen nämlich beweisen, wie unentbehrlich sie sind. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 11, 2014 at 07:04 PM Share Posted May 11, 2014 at 07:04 PM Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das so gesetzlich verankert ist. Soweit ich weiß, müsste man 5 Jahre nach Absolvierung des Lehrganges und dem Bestehen der Prüfung die Sprengpappe beantragen, da man ansonsten davon ausgeht, das rechtliche Grundlagen nicht mehr bekannt sind. Gleiches kann man wohl annehmen, wenn die Pappe 5 Jahre nicht verlängert wurde. Alles andere ist imho nicht Rechtens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 11, 2014 at 08:11 PM Share Posted May 11, 2014 at 08:11 PM Bei dem Ordnungsamt hilft ziehen die das durch. Kriegts keinen netten Brief vorher und ein Tag zu spät selbst beantragt, keine Verlängerung und da Lehrgang mehr als fünf Jahre her wird auch nicht mehr anerkannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 29, 2014 at 04:23 PM Author Share Posted July 29, 2014 at 04:23 PM Hallo mündliche Verhandlung am Dienstag, 23. September, 10:00 Uhr. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 29, 2014 at 05:24 PM Share Posted July 29, 2014 at 05:24 PM Wir sind gespannt. Und behalte die nächste Instanz im Auge... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 30, 2014 at 07:17 AM Author Share Posted July 30, 2014 at 07:17 AM Hallo hier ein Absatz des letzten Schreibens vom Rhein-Kreis Neuss an das Verwaltungsgericht: "Die örtliche Kontrolle der Lagerung von Treibladungspulver ist kein Selbstzweck; sie ist eine Form der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr, da die ordnungsgemäße Lagerung des Treibladungspulvers dem Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens des Klägers sowie der Öffentlichkeit dient. Diese Kontrollen könnten auch nicht durch Fotos oder anderweitig ersetzt werden. Bei der örtlichen Kontrolle werden in einem Zeitrahmen von durchschnittlich 15 Minuten die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft." Ich lese daraus ein tiefes Misstrauen der Behörde gegenüber dem mündigen Bürger. Es wird grundsätzlich jedem unterstellt, die Unwahrheit zu sagen. Außerdem hält sich die Behörde für unglaublich fähig. In 15 Minuten wollen die durch Begehung mein Haus analysieren. Ich kenne die Schwachstellen, ich habe das Haus gebaut. Und, das ist sicherlich das Wichtigste,: das Gesetz, hier vertreten durch das SprenG §31 Abs. 2 (vorliegen einer dringenden Gefahr) juckt die nicht die Bohne. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
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