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Kontrolle der Lagerung


Steven

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Hausbesuche gibt es erst, seit dieses Ordnungsamt für uns zuständig ist. Alle anderen vorher genügte eine Beschreibung der Aufbewahrung.

Allerdings sind diese Hausbesuche in NRW von inzwischen fast allen Ordnungsämtern üblich geworden.

Irgend etwas Neues?

Bei mir sind noch ein paar Jahre bis zur nächsten Beantragung.

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...tatsächlich hatte die Sekretärin meines Anwaltes in einem Schreiben statt Art. 13 GG Art. 14GG geschrieben. Bevor ich intervenieren konnte, war der Brief schon raus. Seitdem wird von uns immer wieder auf Art. 13GG hingewiesen. Auch in den ersten Gesprächen wurde nur Art. 13 Unverletzbarkeit der Wohnung benannt. Mal sehen, wann die Behörde ihren Fehler merkt.

Das ist nicht kriegsentscheidend und kommt häufiger vor. Wegen solcher Banalitäten wird kein Richter das Pendel wider Erwarten in eine andere Richtung ausschlagen lassen.

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da ändern ????????????????

Gruß

luger

Wochenlanges rumgeprüfe auf Zuverlässigkeit? Alles schon mal angekündigt gehabt seitens der Behörde. 6 Wochen hatte man mir in Aussicht gestellt. Habe dann gesagt, sie sollen schon mal anfangen zu prüfen, ich schicke den JJS dann hin, wenn sie fertig sind, können sich ja vorher melden. Ging dann plötzlich auch innerhalb von 10 Tagen (waren es glaube ich damals). Allerdings muss man dazu sagen, das in den letzten 10 Jahren mindestens 5 bis 8 SB's gewechselt haben.

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Wochenlanges rumgeprüfe auf Zuverlässigkeit? Alles schon mal angekündigt gehabt seitens der Behörde. 6 Wochen hatte man mir in Aussicht gestellt. Habe dann gesagt, sie sollen schon mal anfangen zu prüfen, ich schicke den JJS dann hin, wenn sie fertig sind, können sich ja vorher melden. Ging dann plötzlich auch innerhalb von 10 Tagen (waren es glaube ich damals). Allerdings muss man dazu sagen, das in den letzten 10 Jahren mindestens 5 bis 8 SB's gewechselt haben.

Hast Du die verschlissen? :teufel::brille:

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Ich muss nächstes Jahr verlängern. Das erste Mal, mal schauen, ob sich meine Behörde da neue Perversitäten hat einfallen lassen. Bei der jetzigen Jagdscheinverlängerung war ich erstaunt, wie schnell das ging. :up:

Obs bei der Sprengpappe auch so wird? :icon_confused:

Denkt dran den Antrag für die Pappe rechtzeitig zu stellen, das heißt drei Monate vor Ablauf. Siehe letzte Seite letzter Punkt.

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  • 1 month later...

Ich weiß nicht, was ihr immer für Probleme mit euren Behörden habt.

In meiner Stadt gehe ich zwecks JS-Verlängerung ins Bürgerbüro. Da lege ich meinen JS und Versicherungsnachweis vor, der SB druckt das aktuelle Führungszeugnis aus, ich bezahle und gut is.

Da wird vorher nichts beantragt, da gibts auch keine Wartezeiten.

Ein guter Bekannter, der zu einem anderen Stadtkreis gehört, hatte es ein wenig schwerer. Der hat wegen der JS-Verlängerung telefonisch nach einem Termin gefragt, konnte sofort kommen, allerdings sollte er zur Kontrolle sein Original-Prüfungszeugnis mitbringen.

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Dann hast Du Glück, dass in Deinem PLZ Gebiet keine SB mit Polizeipräsidenten tätig sind, die von besonderer ideologischer Mentalität oder pc geprägter Beförderungsgeilheit sind.

Köln, Duisburg, Mönchengladbach, Neuss, Kleve, Düsseldorf sind da schon bei den sehr Verbänden bekannt. Hochburg der Problem SB ist zur Zeit wohl Köln.

In MG ist es etwas ruihger geworden, seit die Leiterin nach ich glaube Bochun strafversetzt wurde und ein SB als Beamter unter Wgfall der Pensionsansprüche entlassen werden muste.

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:rtfm:Hola amigo Steven,

in meiner §27 SprG. Pappe steht folgendes: gültig bis 08.01.2013, und verlängert bis 08.01.2018 Datum der Eintragung 10.01.2013, der 08. war ein Dienstag und ich hatte den Termin verpennt...also am Donnerstag hin zu meiner Sbin Zettel ausgefüllt Pappe hingelegt und bezahlt, das ganze hat keine 15 Minuten gedauert incl. ein kleinen Schnack über das Wetter und das WaffG. Es geht auch easy wenn eine Beamtin auch noch Mensch ist.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das so gesetzlich verankert ist. Soweit ich weiß, müsste man 5 Jahre nach Absolvierung des Lehrganges und dem Bestehen der Prüfung die Sprengpappe beantragen, da man ansonsten davon ausgeht, das rechtliche Grundlagen nicht mehr bekannt sind.

Gleiches kann man wohl annehmen, wenn die Pappe 5 Jahre nicht verlängert wurde. Alles andere ist imho nicht Rechtens.

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  • 2 months later...

Hallo

hier ein Absatz des letzten Schreibens vom Rhein-Kreis Neuss an das Verwaltungsgericht:

"Die örtliche Kontrolle der Lagerung von Treibladungspulver ist kein Selbstzweck; sie ist eine Form der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr, da die ordnungsgemäße Lagerung des Treibladungspulvers dem Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens des Klägers sowie der Öffentlichkeit dient. Diese Kontrollen könnten auch nicht durch Fotos oder anderweitig ersetzt werden. Bei der örtlichen Kontrolle werden in einem Zeitrahmen von durchschnittlich 15 Minuten die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft."

Ich lese daraus ein tiefes Misstrauen der Behörde gegenüber dem mündigen Bürger. Es wird grundsätzlich jedem unterstellt, die Unwahrheit zu sagen. Außerdem hält sich die Behörde für unglaublich fähig. In 15 Minuten wollen die durch Begehung mein Haus analysieren. Ich kenne die Schwachstellen, ich habe das Haus gebaut.

Und, das ist sicherlich das Wichtigste,: das Gesetz, hier vertreten durch das SprenG §31 Abs. 2 (vorliegen einer dringenden Gefahr) juckt die nicht die Bohne.

Steven

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