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Kontrolle der Lagerung


Steven

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Hallo

ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben.

Gebt mir Ideen.

Steven

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...die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft."

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es den zur Lagerstätte und dessen Zugang??

... und ich meine jetzt nicht die Vorgaben, die aus dem gewerblichen Bereich abgeleitet werden!!!

Wenn es diesen Prüfungszwang denn gäbe, warum wird im Kreis Wesel nicht die Örlichkeit begangen?

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Hallo

ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben.

Gebt mir Ideen.

Steven

Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann. Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Johann

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Der Knackpunkt ist "...zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen ..."

Die Frage ist, haben wir so einen Sachverhalt hier vorliegen, wenn die Lagerstätte ohnehin bei der ersten Erteilung geprüft wurde ?

http://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-dringende

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Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann.

Johann

Hallo Johann,

das ist einfach: im §31 Abs. 2, der für den privaten Bereich zuständig ist, steht, dass eine Kontrolle nur zur Verhütung einer dringenden Gefahr zulässig ist. Diese dringende Gefahr muss, meiner Meinung nach, aktuell bestehen, sonst könnte sie nicht verhütet werden. dieses Vorliegen einer dringenden Gefahr ist vom Gestz vorgeschrieben und hat mit dem zugemuteten nichts zu tun. Mir könnte auch eine Darmspiegelung vor der Erteilung der Lagerung zugemutet werden. Sie ist vom Gesetz aber ebensowenig gedeckt. Ich erwarte lediglich, dass sich das OA an gültige Gesetze hält.

Steven

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Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Johann

Hallo Johann,

selbstverständlich habe ich in der Verhandlung das Zepter in der Hand. Und selbstverständlich werde ich mich vor der Verhandlung mit meinem Anwalt absprechen und die Knackpunkte offenbaren.

Steven

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Diese dringende Gefahr muss, meiner Meinung nach, aktuell bestehen, sonst könnte sie nicht verhütet werden.

Das ist wohl das Problem. Sie muss nach Ansicht der Behörde nicht erst bestehen, sondern ihr Entstehen muss vorab verhütet werden. Also wird sich der gesamte Prozess an der Definition "Dringende Gefahr" aufhängen.

Aber dann müsste der Gesetzestext nicht "zur Verhütung einer dringenden Gefahr" sondern "zur Verhütung eines Entstehens einer dringenden Gefahr" lauten.

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Dabei rauskommen wird wahrscheinlich die Formulierung: ...zur Verhütung einer vermuteten dringenden Gefahr für Herrn Steven und die Öffentlichkeit... :nar:

Wenn Herr Steven denn derartige Gefahren darstellt für sich und andere, dann frage ich mich doch, warum Herr Steven noch zuverlässig ist? Wenn die Behörde der Meinung ist, er ist es nicht, muss sie sich eine andere rechtliche Grundlage für den Entzug der Sprengpappe suchen und nicht mit halbseidenen Interpretationen von scheinbar nicht verstandenen Gesetzesgrundlagen daherkommen. :jaja:

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Hallo El Marinero,

so sehe ich das auch.

Aaaber, wenn die Ansicht des OA bestätigt wird, wird jeder Polizist in jede Wohnung gehen können. Denn er geht dann dahinein, um Gefahr im Verzug abzuwehren, und das würde die Gefahr im Verzug nicht voraussetzen. Hatten wir so eine Rechtslage nicht schon mal?

Steven

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Du solltest auf jeden Fall auf die Erstbegehung hinweisen und das sich seitdem nichts baulich oder sonstwie verändert hat, was Du dem Amt (hoffentlich vorab) per Bilder aufgezeigt hast. Nimm auch aktuelle Bilder (Tageszeitung mit Datum mit ins Bild) mit zur Verhandlung, wenn der SB der die Erstabnahme bei Dir gemacht hat vor Ort ist. Schön den Safe, den Feuerlöscher ... fotografieren, dann kannst Du ja dahingehend argumentieren, das Du bei baulicher Veränderung jederzeit zu einer erneuten Begehung bereit bist, aber solange alles beim alten ist...

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ein Argument meiner SBiene zur Ortsbesichtigung war der Brandschutz.

Eine Anlegleiter zur Speicherluke wurde als Unzulässig erkannt, da der Feuerwehr ein dauerhafter Zugang zur Brandbekämpfung zum Lager zustände, die würden ja das Lager im Brandfalle kühlen müssen. :hysterical:

(Lösung dazu war ja vorhanden)

Nach Michel-Art habe ich dann Erwartet, das diese Info (eines Lagers) an die zuständige Adresse weitergeleitet würde.

Jetzt bin ich aber doch von der deutschen Gründlichkeit enttäuscht worden!

Auf Nachfrage bei der Feuerwehrleitstelle und einer weiteren Quelle wurde mir Heute Bestätigt, das zu meinem Lager keine Info vorliegt!

So wirklich Enttäuscht war ich nun doch nicht, als wenn eine Ordnungsbehörde freiwillig Informationen rausgibt. :unschuldig:

Tja, ich habe die Befürchtung, einen Drachen geweckt zu haben.

Jetzt will doch tatsächlich mein Ansprechpartner die Daten aller Lagerstätten abrufen.

Und das Ergebnis werde ich nachfragen!:cool1:

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ein Argument meiner SBiene zur Ortsbesichtigung war der Brandschutz.

Eine Anlegleiter zur Speicherluke wurde als Unzulässig erkannt, da der Feuerwehr ein dauerhafter Zugang zur Brandbekämpfung zum Lager zustände, die würden ja das Lager im Brandfalle kühlen müssen.

Das ist bisher der größte Bull Shit, den ich im Zusammenhang mit Waffen gehört habe!

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Das ist bisher der größte Bull Shit, ...!

ja klar, das Unverständnis runzelte meine Stirn und auf der Backe hatte ich das Grinsen bis zu den Ohren.

Die bemängelte Leiter war schon einmal abgenommen worden und ich habe immer noch Zweifel daran, das die Wehrleute die Dachlukenleiter runterziehen.

Zudem wissen die doch nichts von dem Lager!

Komisch finde ich es nur, das die Polizeileitstelle Kenntnis davon hat.

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Als jemand, der arbeitstäglich mit vorbeugendem Brandschutz zu tun hat, kannst Du Deiner SBine einen schönen Gruß ausrichten und ihr mitteilen, das sie sich um Kram kümmern soll, von dem sie einigermaßen Ahnung hat und der vor allem in dem für sie sachlich zuständigem Gebiet liegt. Die Aussagen sind von kompletter Merkbefreitheit und völliger Unkenntnis gepaart mit Latrinengerüchten gekennzeichnet.

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:nö:hola amigo Matthias,

in fast allen 5 L Reservekanister gehen bis zu 6 L Sprit rein...ergo hast Du ein Gaspolster auf der Flüssigkeit und das ist die Gefahr. Hast Du schon mal gesehen wie eine Flamme entlang einer Rinne 2 m HOCHWANDERT bei 45° Steigung bis zur brennbaren Flüssigkeit?, es ist schon beeindruckend.

saludos de pancho lobo:drinks::bayer:

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