Steven Posted July 30, 2014 at 01:16 PM Author Share Posted July 30, 2014 at 01:16 PM Hallo ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben. Gebt mir Ideen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 30, 2014 at 01:28 PM Share Posted July 30, 2014 at 01:28 PM ...die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft." Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es den zur Lagerstätte und dessen Zugang?? ... und ich meine jetzt nicht die Vorgaben, die aus dem gewerblichen Bereich abgeleitet werden!!! Wenn es diesen Prüfungszwang denn gäbe, warum wird im Kreis Wesel nicht die Örlichkeit begangen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock21 Posted July 30, 2014 at 01:52 PM Share Posted July 30, 2014 at 01:52 PM Bin aus dem Kreis Wesel und bei mir gab es eine Begehung bei der letzten Verlängerung. Gruß Glock Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted July 30, 2014 at 01:59 PM Share Posted July 30, 2014 at 01:59 PM Hallo ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben. Gebt mir Ideen. Steven Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann. Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted July 30, 2014 at 02:12 PM Share Posted July 30, 2014 at 02:12 PM Der Knackpunkt ist "...zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen ..." Die Frage ist, haben wir so einen Sachverhalt hier vorliegen, wenn die Lagerstätte ohnehin bei der ersten Erteilung geprüft wurde ? http://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-dringende Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 30, 2014 at 02:14 PM Author Share Posted July 30, 2014 at 02:14 PM Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann. Johann Hallo Johann, das ist einfach: im §31 Abs. 2, der für den privaten Bereich zuständig ist, steht, dass eine Kontrolle nur zur Verhütung einer dringenden Gefahr zulässig ist. Diese dringende Gefahr muss, meiner Meinung nach, aktuell bestehen, sonst könnte sie nicht verhütet werden. dieses Vorliegen einer dringenden Gefahr ist vom Gestz vorgeschrieben und hat mit dem zugemuteten nichts zu tun. Mir könnte auch eine Darmspiegelung vor der Erteilung der Lagerung zugemutet werden. Sie ist vom Gesetz aber ebensowenig gedeckt. Ich erwarte lediglich, dass sich das OA an gültige Gesetze hält. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 30, 2014 at 02:18 PM Author Share Posted July 30, 2014 at 02:18 PM Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Johann Hallo Johann, selbstverständlich habe ich in der Verhandlung das Zepter in der Hand. Und selbstverständlich werde ich mich vor der Verhandlung mit meinem Anwalt absprechen und die Knackpunkte offenbaren. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted July 30, 2014 at 02:33 PM Share Posted July 30, 2014 at 02:33 PM Diese dringende Gefahr muss, meiner Meinung nach, aktuell bestehen, sonst könnte sie nicht verhütet werden. Das ist wohl das Problem. Sie muss nach Ansicht der Behörde nicht erst bestehen, sondern ihr Entstehen muss vorab verhütet werden. Also wird sich der gesamte Prozess an der Definition "Dringende Gefahr" aufhängen. Aber dann müsste der Gesetzestext nicht "zur Verhütung einer dringenden Gefahr" sondern "zur Verhütung eines Entstehens einer dringenden Gefahr" lauten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 30, 2014 at 03:17 PM Share Posted July 30, 2014 at 03:17 PM Dabei rauskommen wird wahrscheinlich die Formulierung: ...zur Verhütung einer vermuteten dringenden Gefahr für Herrn Steven und die Öffentlichkeit... Wenn Herr Steven denn derartige Gefahren darstellt für sich und andere, dann frage ich mich doch, warum Herr Steven noch zuverlässig ist? Wenn die Behörde der Meinung ist, er ist es nicht, muss sie sich eine andere rechtliche Grundlage für den Entzug der Sprengpappe suchen und nicht mit halbseidenen Interpretationen von scheinbar nicht verstandenen Gesetzesgrundlagen daherkommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 30, 2014 at 03:19 PM Author Share Posted July 30, 2014 at 03:19 PM Hallo El Marinero, so sehe ich das auch. Aaaber, wenn die Ansicht des OA bestätigt wird, wird jeder Polizist in jede Wohnung gehen können. Denn er geht dann dahinein, um Gefahr im Verzug abzuwehren, und das würde die Gefahr im Verzug nicht voraussetzen. Hatten wir so eine Rechtslage nicht schon mal? Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted July 30, 2014 at 03:21 PM Share Posted July 30, 2014 at 03:21 PM Du solltest auf jeden Fall auf die Erstbegehung hinweisen und das sich seitdem nichts baulich oder sonstwie verändert hat, was Du dem Amt (hoffentlich vorab) per Bilder aufgezeigt hast. Nimm auch aktuelle Bilder (Tageszeitung mit Datum mit ins Bild) mit zur Verhandlung, wenn der SB der die Erstabnahme bei Dir gemacht hat vor Ort ist. Schön den Safe, den Feuerlöscher ... fotografieren, dann kannst Du ja dahingehend argumentieren, das Du bei baulicher Veränderung jederzeit zu einer erneuten Begehung bereit bist, aber solange alles beim alten ist... Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted July 30, 2014 at 03:40 PM Share Posted July 30, 2014 at 03:40 PM Hallo Johann, selbstverständlich habe ich in der Verhandlung das Zepter in der Hand..... das habe ich befürchtet, wünsche Dir trotzdem viel Erfolg. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 30, 2014 at 03:46 PM Share Posted July 30, 2014 at 03:46 PM ein Argument meiner SBiene zur Ortsbesichtigung war der Brandschutz. Eine Anlegleiter zur Speicherluke wurde als Unzulässig erkannt, da der Feuerwehr ein dauerhafter Zugang zur Brandbekämpfung zum Lager zustände, die würden ja das Lager im Brandfalle kühlen müssen. (Lösung dazu war ja vorhanden) Nach Michel-Art habe ich dann Erwartet, das diese Info (eines Lagers) an die zuständige Adresse weitergeleitet würde. Jetzt bin ich aber doch von der deutschen Gründlichkeit enttäuscht worden! Auf Nachfrage bei der Feuerwehrleitstelle und einer weiteren Quelle wurde mir Heute Bestätigt, das zu meinem Lager keine Info vorliegt! So wirklich Enttäuscht war ich nun doch nicht, als wenn eine Ordnungsbehörde freiwillig Informationen rausgibt. Tja, ich habe die Befürchtung, einen Drachen geweckt zu haben. Jetzt will doch tatsächlich mein Ansprechpartner die Daten aller Lagerstätten abrufen. Und das Ergebnis werde ich nachfragen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted July 30, 2014 at 04:13 PM Share Posted July 30, 2014 at 04:13 PM (für´s Amt)hola amigo Steven, Argumentationshilfe: jeder mit Benzin gefüllter Reservekanister in der Garage oder PKW ist gefährlicher als das Treibmittellager (wenn die Anforderungen erfüllt sind). saludos de pancho lobo:drinks: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 30, 2014 at 04:32 PM Author Share Posted July 30, 2014 at 04:32 PM das habe ich befürchtet, wünsche Dir trotzdem viel Erfolg. Johann Hallo Johann, danke für die Erfolgswünsche.:gamer:Ich werde lenkend eingreifen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 30, 2014 at 04:52 PM Share Posted July 30, 2014 at 04:52 PM ein Argument meiner SBiene zur Ortsbesichtigung war der Brandschutz. Eine Anlegleiter zur Speicherluke wurde als Unzulässig erkannt, da der Feuerwehr ein dauerhafter Zugang zur Brandbekämpfung zum Lager zustände, die würden ja das Lager im Brandfalle kühlen müssen. Das ist bisher der größte Bull Shit, den ich im Zusammenhang mit Waffen gehört habe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted July 30, 2014 at 05:32 PM Share Posted July 30, 2014 at 05:32 PM (für´s Amt)hola amigo Steven, Argumentationshilfe: jeder mit Benzin gefüllter Reservekanister in der Garage oder PKW ist gefährlicher als das Treibmittellager (wenn die Anforderungen erfüllt sind). saludos de pancho lobo:drinks: Der GEFÜLLTE Kanister ist relativ problemlos....der "leere":sir: die Gefahr! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted July 30, 2014 at 06:58 PM Share Posted July 30, 2014 at 06:58 PM Das ist bisher der größte Bull Shit, ...! ja klar, das Unverständnis runzelte meine Stirn und auf der Backe hatte ich das Grinsen bis zu den Ohren. Die bemängelte Leiter war schon einmal abgenommen worden und ich habe immer noch Zweifel daran, das die Wehrleute die Dachlukenleiter runterziehen. Zudem wissen die doch nichts von dem Lager! Komisch finde ich es nur, das die Polizeileitstelle Kenntnis davon hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 30, 2014 at 07:13 PM Share Posted July 30, 2014 at 07:13 PM Als jemand, der arbeitstäglich mit vorbeugendem Brandschutz zu tun hat, kannst Du Deiner SBine einen schönen Gruß ausrichten und ihr mitteilen, das sie sich um Kram kümmern soll, von dem sie einigermaßen Ahnung hat und der vor allem in dem für sie sachlich zuständigem Gebiet liegt. Die Aussagen sind von kompletter Merkbefreitheit und völliger Unkenntnis gepaart mit Latrinengerüchten gekennzeichnet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted July 30, 2014 at 08:45 PM Share Posted July 30, 2014 at 08:45 PM :nö:hola amigo Matthias, in fast allen 5 L Reservekanister gehen bis zu 6 L Sprit rein...ergo hast Du ein Gaspolster auf der Flüssigkeit und das ist die Gefahr. Hast Du schon mal gesehen wie eine Flamme entlang einer Rinne 2 m HOCHWANDERT bei 45° Steigung bis zur brennbaren Flüssigkeit?, es ist schon beeindruckend. saludos de pancho lobo:drinks: Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted July 30, 2014 at 08:50 PM Share Posted July 30, 2014 at 08:50 PM Nein....hab aber des öfteren gesehen, was ein quasi leerer mit ner Kleinen Anzündladung gezündet so vollbringt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 30, 2014 at 08:58 PM Share Posted July 30, 2014 at 08:58 PM Es braucht nur etwas Wärme und ca. 100ml verdunstetes Benzin im 5l-Kanister. Zündquelle und Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted July 31, 2014 at 05:16 AM Author Share Posted July 31, 2014 at 05:16 AM Hallo das mit dem Benzinkanister werde ich mal einbauen. Ist zwar nicht hart an der Sache, könnte die Richterin aber beeindrucken. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted September 22, 2014 at 06:52 PM Author Share Posted September 22, 2014 at 06:52 PM Hallo morgen ist die Verhandlung. Ich werde berichten. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 22, 2014 at 07:06 PM Share Posted September 22, 2014 at 07:06 PM Viel Erfolg. Können wir brauchen, in der Hofffnung, dass dann die Gebürhen von 180 € für eine Verlängerung nicht mehr zu begründen sind. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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