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Kontrolle der Lagerung


Steven

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Hallo,

hier kommt mein Bericht von der Verhandlung:

Die Gegenseite waren der Sachbearbeiter, ein älterer Herr im Anzug (unmodern und passte nicht) sowie zwei jüngere Frauen. Die Mädels setzten sich auf die Besucherbänke. Die Richterin fragte kurz die Anwesenheit ab.

Sie erklärte dann ohne große Umschweife, dass der § 31.2 SprengG für die Kontrolle nicht herangezogen werden kann, sondern die Paragraphen 24 und 26 (ich nahm an aus dem SprengG, aber kann es nicht genau sagen). Sie las dann - ca. 5 Minuten lang - die verschiedenen Paragraphen vor und erklärte dabei, dass eine Kontrolle der Lagerung sowohl bei der Erstausstellung als auch bei der Verlängerung zwingend vorgeschrieben ist und das OA diese auch durchführen müsse, sonst dürfte die Behörde die Verlängerung nicht genehmigen (ich hatte sie so verstanden, dass ich Glück hatte, den 27er Schein lediglich ohne Lagerung verlängert zu bekommen). Während der Litanei sagte sie kurz, dass das OA mit der Nennung des § 31.2 einen Fehler begangen hat, der hiermit korrigiert ist.

Weiterhin erklärte sie mir, dass ich selbstverständlich das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung habe, eine Kontrolle auch nicht gegen meinen Willen durchgeführt werden kann, da ich aber eine Mitwirkungspflicht habe, kann bei einer Verweigerung der Kontrolle die Genehmigung nicht erteilt werden.

Mein Anwalt sagte nach der Litanei, dass er den § 31.2 als maßgeblich ansieht und die Kontrolle nur bei dringender Gefahr gestattet sieht. Frau Richterin erklärte ihm, dass der § 31.2 lediglich für Kontrollen zwischen Erstbeantragung und Verlängerung bzw. zwischen Verlängerung und Verlängerung maßgeblich sei. Und in diesem Falle wäre zu überprüfen, ob eine dringende Gefahr vorliegen muss.

Ich sagte daraufhin der Richterin, dass die beiden von ihr ins Feld geführten Paragraphen mir bisher unbekannt sind, dass sie bisher vom OA nicht erwähnt wurden und ich evtl. bei Kenntnis der Gesetzestexte anders gehandelt hätte. Sie sagte, sie unterbricht die Verhandlung für 5 Minuten, in dieser Zeit sollte ich den entsprechenden Gesetzestext durchlesen und mit meinem Anwalt besprechen. Ich sagte ihr, dass ich es als nicht möglich erachte, innerhalb von 5 Minuten den Text zu lesen, zu verstehen und auch eine Entscheidung zu fällen. Sie sagte: "Die Verhandlung ist für 5 Minuten unterbrochen." Nach den 5 Minuten sagte mein Anwalt, dass ich weiterhin keine Kontrolle gestatte.

Steven

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Es ist wirklich erbärmlich, was in den Gerichten der unteren Instanzen los ist.

Da herrscht in der Regel "Freistil-Justiz".

Auch die Ausbildung der Wald-und-Wiesen-Juristen scheint in den letzten paar Jahrzehnten stark gelitten zu haben - in allen Ebenen, egal, ob es sich um Rechtsanwälte, Staatsanwälte oder Richter handelt.

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Joah, Auskünfte sind für mich aber etwas anderes als "ich komme in dein Schlafzimmer" wann ich will.

Zweifelsohne, aber wer im "Schlafzimmer" lagert, macht ohnehin was falsch :rolleyes:

Also offen gesagt, ich sehe die ganze hier diskutierte Problematik als zwar formalrechtlich durchaus interessant, aber praktisch völlig übertrieben an.

Bereits beim Lehrgang wurde uns eindeutig gesagt, auch durch Unterlagen vermittelt, daß die Lagerung überprüft, das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung in soweit eingeschränkt werden kann.

Also wußte das jeder vorher und hat mit der Beantragung seines 27er diese nicht mal kleingedruckten "Geschäftsbedingungen" doch akzeptiert.

Ja, wo ist dann jetzt das Problem ?

Das bedeutet doch nicht, daß Kontrolletti beliebig durchs Haus marschiert um zu schauen, ob irgendwo Pulver liegt.

Er ist berechtigt, die direkte Lagerstätte zu überprüfen und fertig.

Diese darf gesetzlich gesehen nicht mal im engeren Wohnbereich sein, ist sinnvollerweise sogar im Nebengebäude !

Also mein Kaminkehrer hat durchaus mehr Einblick in meine Privatsphäre.

Aber so, wie ich auf die Heizung hätte verzichten können,

so hätte ich auch auf den 27er verzichten können.

Die Bedingungen sind vorher bekannt,

mir wäre Zeit, Aufwand, Geld und Nerven zu schade, mich darüber aufzuregen :whistling:

Übrigens, nächste Woche kommt ein Typ um die Wasseruhr auszutauschen.

Muß quer durchs Haus marschieren um in den betreffenden Keller zu kommen.

Soll ich dagegen klagen ? :beach:

GP

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Und meine Grundrechte sind mir sehr wichtig.

Ja, da wo es drauf ankommt.

Aber nicht um des Prinzips willen,

Das macht nur die Anwälte fett und überlastet die Gerichte.

Außerdem, wenn es vorher eindeutig gesagt wird, und das erwähnte ich oben, das es bei mir im Lehrgang so war,

dann ist es doch meine Sache, das zu akzeptieren oder nicht.

Ich glaube nicht, daß es da regionale Unterschiede gibt, diese allenfalls in der praktischen Durchführung, nicht aber in den gesetzlichen Regularien.

Ist doch dieselbe Streiterei mit der Aufbewahrungskontrolle der Waffen.

Wenn ich keinen Kontrolletti im Hause will, dann darf ich eben keine Waffen haben.

Btw. ich züchtete zu Zeiten auch schon Sittiche.

Da bin ich verpflichtet, dem Amtstierarzt Zutritt zu gewähren.

Wußte ich auch schon vorher.

Also was solls.

Wer damit nicht leben will, der darf eben diese Hobby nicht pflegen.

Die Regeln stehen vorher fest und sind bekannt.

Btw - auch das Abschneiden von Haaren ist strenggenommen Körperverletzung, also widerspricht es dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Wenn ich zum Friseur gehe, auch eine freiwillige Entscheidung, muß ich damit leben.

Klingt jetzt zwar absurd, ist aber genau der Punkt.

GP

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Es stellt sich halt die Frage wieso und wieoft das nötig ist.

Das generell einmal die Lagerung kontrolliert werden soll ist logisch und wohl auch nicht anzufechten bei der momentanen Gesetztgebung.

Aber wieso muss das immer wieder geschehen wenn nichts geändert wurde?

Genaugenommen könnte die Behörde jedes Jahr bei dir vorstellig werden wenn nichts dagegen unternommen wird.

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Bei mir ist noch nie kontrolliert worden, nicht mal bei der Ersterteilung. Ich habe alles dem Amt mittels Fotos nachgewiesen, das war es. Mittlerweile bin ich umgezogen vom Landkreis weg in die Stadt mit anderer Behörde, dito.

Bin nächstes Jahr gespannt was bei Verlängerung kommt, dann werde ich noch ein Außenlager dazu beantragen. 3kg Nitro im Haus und 3 KG SP im Gemauerten Gartenhaus 30m vom Haus entfernt.

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Das generell einmal die Lagerung kontrolliert werden soll ist logisch und wohl auch nicht anzufechten bei der momentanen Gesetztgebung.

Hallo

auch das bezweifle ich. Es gibt genaue Vorschriften, die ich einhalten muss, um NC zu lagern. Wieso muss kontrolliert werden, wenn ich dem Amt mitteile, dass die Lagerung nach der gesetzlichen Forderung geschieht? Evtl. etwas detaillierter. Der Staat sollte seinen mündigen Bürgern schon glauben. Wenn ich geflunkert habe und es kommt raus, wird es sanktioniert. Ist wie mit 50 durch die Stadt. Wenn ich schneller fahre und es kommt raus, bekomme ich ein Knöllchen.

Steven

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Das ist Ansichtssache....einer sieht es so, ein anderer anders.

Wenn jeder gleich klein bei gibt, dann würden wir schon lange in der Horner-Welt leben ohne Waffen. Und Du müsstest Dir einen anderen Job suchen mangels Absatzmarkt. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

solange er es selber bezahlt, kann er machen was er will.

Kann er auch so, immerhin gibt es für solche Fälle u.a. RSVs. :münze:

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Ja, da wo es drauf ankommt.

Aber nicht um des Prinzips willen,

Das macht nur die Anwälte fett und überlastet die Gerichte.

Außerdem, wenn es vorher eindeutig gesagt wird, und das erwähnte ich oben, das es bei mir im Lehrgang so war,

dann ist es doch meine Sache, das zu akzeptieren oder nicht.

Ich glaube nicht, daß es da regionale Unterschiede gibt, diese allenfalls in der praktischen Durchführung, nicht aber in den gesetzlichen Regularien.

Ist doch dieselbe Streiterei mit der Aufbewahrungskontrolle der Waffen.

Wenn ich keinen Kontrolletti im Hause will, dann darf ich eben keine Waffen haben.

Btw. ich züchtete zu Zeiten auch schon Sittiche.

Da bin ich verpflichtet, dem Amtstierarzt Zutritt zu gewähren.

Wußte ich auch schon vorher.

Also was solls.

Wer damit nicht leben will, der darf eben diese Hobby nicht pflegen.

Die Regeln stehen vorher fest und sind bekannt.

Btw - auch das Abschneiden von Haaren ist strenggenommen Körperverletzung, also widerspricht es dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Wenn ich zum Friseur gehe, auch eine freiwillige Entscheidung, muß ich damit leben.

Klingt jetzt zwar absurd, ist aber genau der Punkt.

GP

nein, ist es nicht. das mit den Kontrollettis für die Waffenkontrolle kam erst nach der Änderung nach Winnenden. und nach dem Sprenggesetz musste ich damals Zutritt bei Gefahr im Verzug dulden.

Sonst nicht. Insofern kann ich den Protest sehr gut nachvollziehen

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Dafür gibt es die Versicherung und dieses Ordnungsamt hat schon mal sehr merkwürdige Anwandlugnen von Auflagen gehabt.

Offensichgtlich hat man nach der Interimszeit, wo der Dienststellenleiter das Sprengstoffrecht selbst als SB durchgeführt hat, einen "passenden" Nachfolger für den alten SB nach längerer Suche gefunden.

:00000792:

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Hallo

auch das bezweifle ich. Es gibt genaue Vorschriften, die ich einhalten muss, um NC zu lagern. Wieso muss kontrolliert werden, wenn ich dem Amt mitteile, dass die Lagerung nach der gesetzlichen Forderung geschieht? Evtl. etwas detaillierter. Der Staat sollte seinen mündigen Bürgern schon glauben. Wenn ich geflunkert habe und es kommt raus, wird es sanktioniert. Ist wie mit 50 durch die Stadt. Wenn ich schneller fahre und es kommt raus, bekomme ich ein Knöllchen.

Steven

Naja das Argument zieht leider nicht. Beim Auto gibt es ja schließlich auch einen Tüv. Nur das die keine Hausbesuche machen.

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Hallo

mein "privater Feldzug" der von mir eher als "stellvertretender Feldzug" gesehen wird, richtet sich ganz einfach gegen die Ordnungsmacht und ihrer abenteuerlichen, einseitigen Auslegung des Gesetzes. Mir sind meine Grundrechte sehr wichtig und nicht verhandelbar. Leider höre ich immer öfter, dass die Behörde sehr zickig werden kann, wenn trotz klarer Rechtslage (oder auch auslegbarer Rechtslage) das Begehren der Behörde mit einem NEIN beschieden wird. Und wegen dieser zickigkeit viele auf ihr Grundrecht kurz verzichten. Dazu bin ich nicht bereit. Das Urteil ist abzuwarten. Aber die bisherige Argumjentation der Behörde war: u. A. wie sollen wir wissen, dass das stimmt, was sie uns erzählen?".

Der Souverän sollte sich aneignen, dem Bürger seine Angaben zu glauben und nicht grunsätzlich anzuzweifeln. Falls bei den Angaben geschwindelt wurde, wird dieser Schwindel bestraft. Das genügt.

Steven

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