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eGun Fundstücke


Nightingale

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vor 21 Minuten, Gunfire sagte:

Wenn es ein Büma macht und anschließend neu beschießen lässt, ja.

Das meinte ich. Ich bin ja mehr der Wald und Wiesen Schweißheini, aber ich kann das erstens besser und zweitens hätte ich nicht geschweißt sondern gelötet. Schweißen verzieht doch den Lauf, oder nicht?

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vor einer Stunde, Zylinderbohrung sagte:

Schweißen verzieht doch den Lauf, oder nicht?

Also ehrlich, auf einen UHR hätte ich so einen Schrott noch nicht mal angedacht. Auf einen normalen Lauf würde ich das mit 2K-Kleber kleben. Einen vergüteten Lauf löten oder gar schweißen verringert oder zerstört die Vergütung. Und Nachvergüten ist schwer. Das kennt jeder Büchser, der Laufbündel garniert. Ein Verziehen lässt sich noch relativ problemlos beheben, wenn man eine Richtpresse hat, WENN.

Grüße

Gunfire

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Am 5. September 2016 at 12:28 , Zylinderbohrung sagte:

Ich kaufe nur coole Sachen. Ich habe ja auch eine schöne Frau geheiratet......

Kennt Sie denn ALLE coolen Sachen?  :ph34r:

Nicht das bei einem Umzug plötzlich unerwarteter Weise aus dem B-Behältniss mehr auftaucht als vermutet wurde..... :lol:

O-Ton. " Was ist denn da noch Alles drinnen ? "  :hysterical:

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vor 4 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ja. Leider. Der Nachteil eines gemeinsamen Kontos. Ich sollte schwarz aufm Bau arbeiten......

Ich hatte mir einen Teil im warsten Worte " vom Munde abgespart" nicht immer alle Spesen "verfressen". :lol: Da viel das nicht so auf, bis, ja bis der Umzug stattfand.... B) Anno Dunnemals konnte man ja für damals kleines Geld Ordonnanzwaffen günstig erstehen, die wurden dann immer im Bad in der Badewanne holzmäßig mit Backofenspray bearbeitet und aufgearbeitet, das waren Diskussionen.... :rolleyes:  Da eine Gewehr ein Gewehr war und Sie keinen Plan von Modellen hatte, lief das so nebenbei... :D  Alles wieder verkauft, lang ist es her.

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vor 4 Stunden, Gatopardo sagte:

Hast Du zufällig die Fundstelle dafür zur Hand ?

Das Thema hatten wir schon mal und es wurde im Forum heftig diskutiert. Bearbeiten von wichtigen Waffenteilen. Geometrieveränderungen am Lauf, Rahmen, Verschluss und Trommel  sind beschusspflichtig. Ohne Erlaubnis sind nur Schönheitsarbeiten gestattet. Finde die Quelle auf die Schnelle nicht mehr, meine aber, es steht in den Durchführungsverordnungen.

Grüße

Gunfire

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vor 4 Stunden, Gatopardo sagte:

Hast Du zufällig die Fundstelle dafür zur Hand ?

Es gibt da eine ganz einfache Grundregel: Alle Teile, die erwerbspflichtig und/oder mit Beschusszeichen versehen sind, dürfen weder mechanisch noch mittels Gefügeveränderung (z.B. durch Wärmeeintrag) bearbeitet werden, wenn man nicht im Besitz einer Herstellerlaubnis ist. 

Diese Veränderungen wären: Drehen, Fräsen, Schleifen, Schweißen. Und so weiter.

Nachtrag: Gilt auch für die Änderung der Schussfolge.

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