FunGun Posted July 28, 2013 at 05:18 AM Share Posted July 28, 2013 at 05:18 AM (edited) migranten sollte man eben keine waffe geben, die schweizer sind da schlauer:laugh1: RS und TK waren keine Migranten und exekutierten regelrecht ihre Mitschüler und Lehrer. Zudem waren es ausgerechnet diejenigen deutschen Pfeifen, die den LWBs den Weg zu einem besseren WaffG verbauten, der sich bereits im Jahr 2002 abzeichnete. RS besaß seine Waffen legal und TK hat sich eine geladene Waffe aus dem Nachtkästchen seines Vaters genommen, der sie als ein LWB nicht ordnungsgemäß verschlossen hat. Alle drei Deppen machten den LWB das Leben schwer und beeinflußten die Politik und die Wahlprogramme nachhaltig negativ. Wem sollte man also besser keine Waffen geben? Edited July 28, 2013 at 05:54 AM by Jägermeister Schulmassenmördern bieten wir hier mit Klarnamen keine Bühne! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 05:52 AM Share Posted July 28, 2013 at 05:52 AM RS hatte die Waffen nicht legal! Er verfälschte Voreinträge und meldete zudem nicht fristgerecht an! Und wurde nicht in einem anderen Fall der Tresor geknackt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 06:17 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 06:17 AM Woher hat die WBK gehabt? Aus seinem Farbdrucker oder von der Behörde? Wie kam er zu der ersten Befürwortung des Verbandes? In dem anderen Fall wurde kein Tresor geknackt. Deswegen musste sich der Vater vor Gericht verantworten und deswegen haben wir heute die verdachtsunabhändigen Aufbewahrungskontrollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 06:26 AM Share Posted July 28, 2013 at 06:26 AM Setze Dich mit dem damaligen WaffG auseinander und stelle die Fragen dann nochmal inhaltlich richtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 06:36 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 06:36 AM OK, dann kläre mich doch bitte auf. Bei der Tat wurden eine Glock 17 und eine Mossberg 590 benutzt. Wie kam es zu dem Kauf dieser Waffen und Munition? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 06:41 AM Share Posted July 28, 2013 at 06:41 AM Steht in Beitrag #84. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 07:28 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 07:28 AM In #84 steht, dass die Voreinträge gefälscht wurden. Woher hat er die WBK gehabt, um überhaupt irgendwelche Voreinträge fälschen zu können? Der Hauptpunkt ist aber, dass das deutsche WaffG Migranten grundsätzlich vom legalen Waffenbesitz nicht abhält. Die Anzahl der Straftaten mit legalen Schusswaffen ist insgesamt minimal. Jetzt müsste man noch vom BKA vier Zahlen herausbekommen: Anzahl der deutschen LWBAnzahl der Straftaten deutscher LWB mit ihren legalen WaffenAnzahl der LWB mit MigrationshintergrundAnzahl der Straftaten der LWB mit Migrationshintergrund, die sie mit ihren legalen Waffen verübt haben Daran könnte man messen, ob ein deutscher LWB statistisch „sicherer“ ist als einer mit Migrationshintergrund. Die Tatsache aber, dass in der Schweiz bestimmte Nationalitäten in der Regel vom legalen Waffenbesitz abgehalten werden, halte ich rechtlich gesehen für sehr bedenklich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 08:00 AM Share Posted July 28, 2013 at 08:00 AM (edited) Woher er die WBK hatte, spielt überhaupt keine Rolle. Er hat zum damaligen Zeit Punkt alle Kriterien erfüllt und war damit berechtigter Antragsteller und WBK-Inhaber. Edited July 28, 2013 at 11:33 AM by Jägermeister iPad Schlechtschreibung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted July 28, 2013 at 09:57 AM Share Posted July 28, 2013 at 09:57 AM ... Die Tatsache aber, dass in der Schweiz bestimmte Nationalitäten in der Regel vom legalen Waffenbesitz abgehalten werden, halte ich rechtlich gesehen für sehr bedenklich. Das wird die Schweizer allerdings nicht sonderlich interessieren. Die sind halt noch nicht so politisch korrekt verbogen wie der deutsche Lemming. :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 11:16 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 11:16 AM Das wird die Schweizer allerdings nicht sonderlich interessieren. Die sind halt noch nicht so politisch korrekt verbogen wie der deutsche Lemming. :cool: Es geht vielmehr um die Feststellung, ob in der Schweiz der Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt wird, dass ein Gesetz existiert, in dem einige wenige Nationen aufgelistet werden, deren Angehörige in der Regel aus dem legalen Waffenbesitz ausgeschlossen werden, obwohl sie ansonsten alle Voraussetzungen erfüllen, die auch ein Angehöriger einer Nation aufweist, die nicht in dieser Liste aufgeführt ist. Die Feststellung der Zuverlässigkeit wird in Zuge des Gesetzes eher Nationsweise geprüft statt individuell. Das bedeutet eine klare Diskriminierung. Ich habe noch keine Infos darüber, ob schon jemand in der Schweiz versucht hat gegen diese Diskriminierung zu klagen. Die Chancen wären wahrscheinlich gar nicht so schlecht diesen Prozess zu gewinnen :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted July 28, 2013 at 11:31 AM Share Posted July 28, 2013 at 11:31 AM Es geht vielmehr um die Feststellung, .............. Ich habe noch keine Infos darüber, ob schon jemand in der Schweiz versucht hat gegen diese Diskriminierung zu klagen. Die Chancen wären wahrscheinlich gar nicht so schlecht diesen Prozess zu gewinnen :cool: Warum sollte es dann nicht möglich sein, gegen die psychologische Untersuchung beim Erwerb von GK-Waffen zu klagen? Hier wird auch eine ganze Gruppe (die, die ein bestimmtes Hobby ausüben) diskriminiert. Wie groß wäre da erst der zu erwartende Erfolg, da die gleiche Gruppe vom Staat zum Töten von Menschen (mit gleichen oder ähnlichen Waffen) ausgeschickt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 11:35 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 11:35 AM Woher er die WBK hatte, spielt überhaupt keine Rolle. Er hat zum damaligen Zeit Punkt alle Kriterien erfüllt und war damit berechtigter Antragsteller und WBK-Inhaber. quod erat demonstrandum! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 11:37 AM Share Posted July 28, 2013 at 11:37 AM Bitte zurück zum Thema kommen, hier sind des Barons schwindelige Karten und die konträr laufende Realität der Inhalt des Fadens! Wenn Ihr für die Schweizer das Affenrecht reformieren möchtet oder andere OT-Dinge besprechen wollt, macht bitte ein neues Thema auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 11:40 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 11:40 AM Warum sollte es dann nicht möglich sein, gegen die psychologische Untersuchung beim Erwerb von GK-Waffen zu klagen? Das ist möglich. Am besten, man hat eine entsprechend große Gruppe von 18 bis 25 Jährigen plus einige gute Anwälte und die fangen an sich durch alle Instanzen durch zu klagen. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted July 28, 2013 at 11:47 AM Share Posted July 28, 2013 at 11:47 AM rs kam nur durch die schlamprigkeit des zuständigen sachbearbeiters in den besitz der kurzwaffe. der verkäufer hatte zweifel und wande sich ans amt. passiert,...ist nicht,s. ach ja,..gleichheitsgrundsatz... ich fühle mich persönlich sicherer, wenn ich weis, das gewisse menschen keine schußwaffen haben. ich habe schon mehrmals explosionsartige gewaltausbrüche in gewissen kreisen erleben müssen. nun mal zurück zum thema. mir fehlen noch infos zum juni auf grafes liste.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 12:28 PM Author Share Posted July 28, 2013 at 12:28 PM ich fühle mich persönlich sicherer, wenn ich weis, das gewisse menschen keine schußwaffen haben. Ja, so argumentieren auch alle Gegner des privaten Waffenbesitzes. Sie gehen ihrem Gefühl nach und machen daraus Gesetze Ich kann so nicht argumentieren, weil ich alles anhand von Fakten, Zahlen und Statistiken beweisen muss. Die fehlenden Beweise der Gegner des privaten Waffenbesitzes sind eines der stärksten Argumente für mich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted July 28, 2013 at 12:28 PM Share Posted July 28, 2013 at 12:28 PM Das ist möglich. Am besten, man hat eine entsprechend große Gruppe von 18 bis 25 Jährigen plus einige gute Anwälte und die fangen an sich durch alle Instanzen durch zu klagen. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Womit wir dann wieder beim eigentlichen Problem wären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted July 28, 2013 at 12:38 PM Share Posted July 28, 2013 at 12:38 PM Wundert mich, daß hier noch kein Schweizer Forist was Grobes gepostet hat. Ich hab's unterlassen weil mich als in Deutschland Liebenden Österreicher das Schweizer Waffenrecht einen feuchten Dreck angeht. Ach ja und die Eidgenossen kratzt auch das GG recht wenig..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted July 28, 2013 at 12:58 PM Share Posted July 28, 2013 at 12:58 PM Naja, wir sinds und ja gewohnt von unseren Nördlichen EU-Mitgliedern. So was bringt mich nicht mehr aus der Ruhe. Deutsche haben zum Glück ja noch ein Stimmrecht auf Bundesebene. :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 28, 2013 at 01:10 PM Share Posted July 28, 2013 at 01:10 PM Das eidgenössische Grundgesetz (keine Ahnung wie das richtig heisst) ist nun mal grundlegend anders aufgebaut als unseres. Das ist ganz ohne Wertung zunächst mal nicht besser oder schlechter. Den Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung aller Menschen gibt es dort nicht in der Weise wie bei uns. Hier könnten 18 oder 21-25 jährige mit guter Aussicht auf Erfolg gegen gewisse Altersbeschränkungen klagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted July 28, 2013 at 01:16 PM Share Posted July 28, 2013 at 01:16 PM Ja, so argumentieren auch alle Gegner des privaten Waffenbesitzes. Sie gehen ihrem Gefühl nach und machen daraus Gesetze seltsame logig... ich mag einfach keine völkerstämme, die zu einer verbalen auseinandersetzung mit geladener pistole gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FunGun Posted July 28, 2013 at 01:31 PM Author Share Posted July 28, 2013 at 01:31 PM ich mag einfach keine völkerstämme, die zu einer verbalen auseinandersetzung mit geladener pistole gehen. Also werden jetzt Völkersämme diskutiert, anstatt von Individuen. Spätestens jetzt wird das GG schon verlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 28, 2013 at 01:46 PM Share Posted July 28, 2013 at 01:46 PM Lieber Ausländer Schmidt, diese feuchte Träume magst DU haben, wir haben in unserem Verein Russen, Bosnier, Amerikaner, Engländer, Schweizer und was weiss ich noch. Keiner von denen macht in irgendeiner Weise Probleme oder Stress. Die einzigen die ich definitiv vom Waffenbesitz fernhalten möchte sind Kriminelle. Dafür ist das deutsche Waffenrecht ausreichend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted July 28, 2013 at 02:32 PM Share Posted July 28, 2013 at 02:32 PM Wundert mich, daß hier noch kein Schweizer Forist was Grobes gepostet hat.... Weil die Schweizer ruhig und besonnen sind und mit ihren Rechten umgehen können. Nicht wie der politisch korrekt erzogene Germane welcher voller Ehrfurcht vor allen Asylanten der Welt auf die Knie geht und sich lieber selbst verbiegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted July 28, 2013 at 02:36 PM Share Posted July 28, 2013 at 02:36 PM Lieber Ausländer Schmidt, diese feuchte Träume magst DU haben, wir haben in unserem Verein Russen, Bosnier, Amerikaner, Engländer, Schweizer und was weiss ich noch. Keiner von denen macht in irgendeiner Weise Probleme oder Stress. da bin ich ganz bei dir. leider könnte ich aus meinem direktem umfeld über ganz andere sachen berichten. solche temperamentsbolzen, haben eben einfach keine waffen zu besitzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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