Der Reservist Geschrieben Januar 5, 2025 at 18:54 Geschrieben Januar 5, 2025 at 18:54 Am 5.1.2025 at 19:05 , Steven sagte: Was soll ich jetzt von dem Angebot des Landrates halten? Anhören, kurz lachen, aufstehen und gehen 2
Dies ist ein beliebter Beitrag. Jägermeister Geschrieben Januar 5, 2025 at 19:21 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 5, 2025 at 19:21 Anhören kann man sich das ja. Mit seinem Anwalt als Begleitung. 7
Greenhawker Geschrieben Januar 5, 2025 at 19:52 Geschrieben Januar 5, 2025 at 19:52 Und mit Tonaufzeichnungsgerät.
Califax Geschrieben Januar 5, 2025 at 21:54 Geschrieben Januar 5, 2025 at 21:54 Am 5.1.2025 at 19:05 , Steven sagte: Was soll ich jetzt von dem Angebot des Landrates halten? Am 5.1.2025 at 19:05 , Steven sagte: Das Verwaltungsgericht erklärte mich als unzuverlässig. Das ist jetzt rechtens und nur durch ein höhergestelltes Gericht zu heilen. Ganz einfach: Der Herr Landrat entbietet sich, als Zeuge beim OVG zu deinen Gunsten auszusagen. Sozusagen als Leumund. 2
Dies ist ein beliebter Beitrag. erik_fridjoffson Geschrieben Januar 6, 2025 at 08:28 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 6, 2025 at 08:28 Stefan, man sollte Deinen Fall ganz groß über die Bildzeitung publizieren in dem Stil: Held von Mogadischo erlebt Behördenwillkür ... 5
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben Januar 6, 2025 at 10:06 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 6, 2025 at 10:06 Am 6.1.2025 at 09:28 , erik_fridjoffson sagte: man sollte Deinen Fall ganz groß Hallo erik_fridjoffson sobald alles in trockenen Tüchern ist, wird die Geschichte mit Ausgang soweit wie möglich publiziert. Und, ich hoffe, die Verbände beteiligen sich daran. Stefan 5
Dies ist ein beliebter Beitrag. Der Reservist Geschrieben Januar 6, 2025 at 13:32 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 6, 2025 at 13:32 Am 6.1.2025 at 11:06 , Steven sagte: Und, ich hoffe, die Verbände beteiligen sich daran. Da wage ich doch, gewissen Zweifel zu hegen. 4
DirtyHarriett Geschrieben Januar 6, 2025 at 13:47 Geschrieben Januar 6, 2025 at 13:47 Die Verbände ? Deren Fürsten fürchten doch um Einfluß. 2
Der Reservist Geschrieben Januar 6, 2025 at 19:07 Geschrieben Januar 6, 2025 at 19:07 Am 6.1.2025 at 14:47 , DirtyHarriett sagte: Deren Fürsten fürchten doch um Einfluß. Einer dann wohl auch noch um den Wegfall von Zuschüssen 2
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben Januar 12, 2025 at 06:52 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 12, 2025 at 06:52 (bearbeitet) Hallo so, es ist bald soweit. Das OVG hat zur Stellungnahme Termin auf den 16. Januar gesetzt. Mein Anwalt ist sich des Sieges völlig sicher. Er meinte, in seine langjährigen Tätigkeit als Anwalt hätte er noch nie eine so eindeutige Positionierung eines OvGs gesehen. Mal sehen, ob es noch eine Finte gibt. Stefan bearbeitet Januar 12, 2025 at 06:53 von Steven 20 1 1
Califax Geschrieben Januar 12, 2025 at 23:23 Geschrieben Januar 12, 2025 at 23:23 (bearbeitet) Am 12.2.2024 at 16:52 , Jägermeister sagte: Wo siehst Du das? Bei den feuchten Träumen vom SB? Es gibt ja noch ein Gerichtsverfahren. Und ggfs. Berufung bzw. Revision. Ich bedauere sehr, bisher recht gehabt zu haben. Und dass Steven eben nicht sein Recht bekommen hat. Ich freue mich darauf, wenn er doch am Ende gewinnt, wenn sein Anwalt derart positiv gestimmt ist, bearbeitet Januar 12, 2025 at 23:26 von Califax 2 1
Dies ist ein beliebter Beitrag. Jägermeister Geschrieben Januar 13, 2025 at 04:31 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 13, 2025 at 04:31 Von VG, gerade vom VG Köln, muss man nichts Gutes erwarten. Da herrscht Freistiljustiz im besten politischen Sinne vor. Leider kann sich nicht jeder das leisten, was Steven durchgezogen hat. Mit diesen Kosten wären nicht wenige in die Knie gegangen. Insofern ist ein Rechtsstaat sein bzw. haben die Tinte auf dem Papier nicht wert. Er besteht nur auf dem Papier… 6 2
Califax Geschrieben Januar 13, 2025 at 22:24 Geschrieben Januar 13, 2025 at 22:24 Am 13.1.2025 at 05:31 , Jägermeister sagte: Insofern ist ein Rechtsstaat sein bzw. haben die Tinte auf dem Papier nicht wert. Er besteht nur auf dem Papier… Dr. iur Ernst Fraenkel bezeichnete sowas als "Doppelstaat". 1
Bumbum Geschrieben Januar 25, 2025 at 22:50 Geschrieben Januar 25, 2025 at 22:50 Am 5.1.2025 at 19:05 , Steven sagte: Was soll ich jetzt von dem Angebot des Landrates halten? Er will irgend einen schmutzigen Vergleich schließen, im Zweifel droht er noch. Vielleicht steht Dein Haus nicht genau auf dem Baufenster oder etwas in der Art. Ziel ist es, die Sache unsichtbar zu machen. 1 1
Bumbum Geschrieben Januar 25, 2025 at 22:51 Geschrieben Januar 25, 2025 at 22:51 Am 6.1.2025 at 11:06 , Steven sagte: Und, ich hoffe, die Verbände beteiligen sich daran. Mit Sicherheit nicht. Keiner. 1
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:13 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:13 Hallo in meine "Sache" (Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) scheint Bewegung zu kommen. Mein Anwalt schrieb mir heute, dass das OvG mich für waffenrechtlich zuverlässig hält. Ob schon ein Urteil erfolgt ist oder dies nur deutlich gemacht wurde, kann ich nicht sagen. Bin noch bis morgen in Ostafrika. Jedenfalls hat die Waffenbehörde 9 Waffen aufgelistet, die ich vor der Aberkennung innerhalb 2 Jahren erworben hatte und die nicht eingetragen wurde. Davon hatte ich keine Kenntnis. Ich hatte dann beim Verkauf jede Menge Ärger und musste die quasi verschenken. Die Waffenbehörde schrieb mir auf den Vorwurf, dass die von mir gemeldeten Waffen über fast 2 Jahre nicht eingetragen wurden, dass die Arbeitsbelastung hoch wäre und dies so lange dauern könnte. Ich sehe die Sachlage so, dass der SB meine gekauften Waffen nicht eintrug, da ich AfD-Mitglied war und bin und er noch Material sammelte. Jedenfalls schrieb der Leiter der Waffenbehörde, dass die nachgenannten Waffen eingetragen werden können (die sind natürlich alle verkauft. sonst wären die, lt. Bescheid, eingezogen und vernichtet worden) sofern ich wieder zuverlässig bin. Lediglich die für Salutlangwaffe, die ich vor vielen Jahren gekauft habe und die ich mit dem Bedürfnis "wirtschaftlich" (das Teil hat mal 1.000 Euro gekostet) angemeldet habe. Jetzt habe ich noch Jagdschein, Hundeausbildung angegeben. Mal sehen, was dabei rum kommt. Evtl. muss ich schon wieder klagen (wer hat Argumente?). Falls alles gut geht, habe ich, grob gerechnet, 80.000 Euro Forderung an die Waffenbehörde. Stefan 5 6
DirtyHarriett Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:40 Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:40 ich drücke die Daumen. Es ist eigentlich ein schlechter Scherz/Traum/... 3
Mike57 Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:50 Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:50 (bearbeitet) Am 4.2.2025 at 15:13 , Steven sagte: Falls alles gut geht, habe ich, grob gerechnet, 80.000 Euro Forderung an die Waffenbehörde. Stefan Plus 250k entgangener " Lustgewinn.".. p.s zu dem Lustgewinn, bei meiner 1 WÜ im WBK IV war u.A. der Staatsanwalt welcher damals die Woipanscher verknackt hat. Am Abschiedsabend, gibt der M.d.R. paar Schoten zum besten aus dem Berufsleben. Ein Ihm Bekannter Jurist hat seinen Vermieter auf " entgangenen Lustgewinn " verklagt, da er nach einem Weinseeligen Abend nach Hause kam & der Aufzug defekt war. Der wohnte ganz oben, zu Fuß angekommen ( gekrochen ) war er fast wieder nüchtern... Der wollte das Geld der Zeche zurück haben... Ansonsten Drück die Daumen. bearbeitet Februar 4, 2025 at 14:52 von Mike57
Dies ist ein beliebter Beitrag. Doom Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:53 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Februar 4, 2025 at 14:53 Ich drücke Dir auch die Daumen, hoffentlich hat dieses Theater bald ein gutes Ende für Dich. 4
Bumbum Geschrieben Februar 5, 2025 at 07:45 Geschrieben Februar 5, 2025 at 07:45 Am 4.2.2025 at 15:13 , Steven sagte: Hallo in meine "Sache" (Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) scheint Bewegung zu kommen. Ohne die AfD irgendwie zu mögen ist das Ganze einfach ein Desaster. Und 80 Riesen sind einfach nicht genug. Das Material ist doch weg und die Sammlung als Gesamtheit hat einen höheren Wert 1
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben Februar 5, 2025 at 07:51 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Februar 5, 2025 at 07:51 (bearbeitet) Hallo die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss versucht sich in Rückzugsgefechte zu verschanzen. Wahrscheinlich will sie die Bundestagswahl überbrücken. Ich hätte gerne ein Urteil vorher. Was ist los?: Unter den 80 sichergestellten Waffen befindet sich eine Salutbüchse, die ich angemeldet habe und als Bedürfnis ein Wirtschaftliches (die Salutbüchse hatte mich damals 1.000 Euro gekostet) Bedürfnis angegeben. Da beißt sich die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss jetzt fest. Mit einem Ellenlangen Brief schwuchtelt die über die Gesetzeslage. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt nehme ich den Antrag zur Anmeldung zurück, dann dürfte das OvG Keine Probleme mehr sehen und das Urteil bekannt geben. Die Waffenbehörde hat die Salutbüchse mit den anderen Waffen sichergestellt und ist erstmal dafür verantwortlich. Sobald ich die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wieder erlangt habe (von OvGs Gnade) werde ich die Salutbüchse wieder anmelden. Die kann ja bis zum Ende der Anmeldung (sicherlich wird da ein Richter, evtl. wieder das OvG darüber entscheiden) bei der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss gelagert bleiben. Die haben ja jetzt Erfahrung mit dem Lagern meiner Waffen. Dazu noch: im Oktober bekam ich vertraulich zugeflüstert, dass meine 80 sichergestellten Waffen nicht optimal gelagert werden. Evtl. befürchtet man etwas Schwund. Der SB wäre an einer Vernichtung der 80 Waffen als Gesamtheit sehr interessiert. Schaun wir mal. Daraufhin bat ich um einen Termin (natürlich alles schriftlich unter Einbeziehung des Landrates) um meine Waffen auf Lagerspuren zu kontrollieren und mit einem Putztuch und Waffenöl gegen zu wirken. Dies wurde zurückgewiesen, da ich waffenrechtlich unzuverlässig bin und ich keinen Umgang mit Waffen haben darf. Trotz gültigem Jagdschein. Ich befürchte, ich werde noch einige kleine Reibereien mit der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss ausfechten müssen. Stefan bearbeitet Februar 5, 2025 at 07:56 von Steven 11
Bumbum Geschrieben Februar 5, 2025 at 14:57 Geschrieben Februar 5, 2025 at 14:57 (bearbeitet) Ich würde hier gerne mal die Frage nach der persönlichen Haftung handelnder Personen stellen. Haben öffentlich-rechtliche Bedienstete ihre Kompetenzen, vorsätzlich oder fahrlässig, überschritten und damit mit dem Kläger und in der Folge der Allgemeinheit, die für die Kosten aufkommen muss, einen Schaden verursacht? bearbeitet Februar 5, 2025 at 15:03 von Bumbum
Califax Geschrieben Februar 5, 2025 at 15:26 Geschrieben Februar 5, 2025 at 15:26 Ich kenne diesbezüglich keinen ähnlichen Fall, in dem es für die fehlerhaft handelnden Staatsbediensteten zu persönlichem Regress gekommen wäre.
Dies ist ein beliebter Beitrag. mühleberg Geschrieben Februar 5, 2025 at 15:31 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Februar 5, 2025 at 15:31 Am 5.2.2025 at 08:45 , Bumbum sagte: Ohne die AfD irgendwie zu mögen ist das Ganze einfach ein Desaster. Und selbst wenn man AFD-Mitglied ist, wo ist da ein Problem? Einfach unglaubliche Sauerrei wegen dem Waffenentzug. Wünsche viel Glück und Nerven um dann hoffentlich erfolgreich zu sein schlussendlich. 4 1
Whitestar Geschrieben Februar 5, 2025 at 16:36 Geschrieben Februar 5, 2025 at 16:36 Am 5.2.2025 at 16:26 , Califax sagte: Ich kenne diesbezüglich keinen ähnlichen Fall, in dem es für die fehlerhaft handelnden Staatsbediensteten zu persönlichem Regress gekommen wäre. Wäre, glaub ich, in den USA anders. Da würde der Landkreis auf 3% des Jahresbudges als Kompensation verklagt werden. 1 2
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