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WBK und Waffenkauf


Todd

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Werde deutlicher ,) Als ''Henry'' was wegen der Kala. fragte antwortete ich ironischer Weise ''Ja neben Mg42...'' etc. Wer das nicht versteht, tut mir Leid, anscheinend schon so verbohrt das es nicht mehr geht.

edit: Deine Action Film Fantasien kannst du im OffTopic Forum niederschreiben, hier hat soetwas keinen Platz. Wenn du immernoch nicht begriffen hast das ich das mit der ''Mg42'' ironisch gemeint habe halte ich mir jegliche Rechtfertigung vor. Von jetzt an konstruktive Posts, alles andere gehört nicht hierher.

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@Völker,

@Nightforce:

Nix für ungut - Du hast es sozusagen aus Deiner persönlichen Vereinspraxis beschrieben (ist bei uns ganz anders!), ich von der rechtlichen Seite.

Z.B., wenn ich einem anderen Schützen ohne WBK auf dem Stand meine Waffe leihe, muß ich die nicht über den Schießleiter übergeben. Wird (bei uns) nicht gefordert und ist auch so im Gesetz nicht niedergelegt - der Schießstand ist nämlich dafür "erlaubnisfreier Raum".

Du hast es immer noch nicht kapiert....

Bei euch auf dem Stand kann also ein dahergelaufener Fremder vor zur Feuerlinie und sich von einem Kameraden dort ne Waffe nehmen um damit zu schießen, na bravo...., ist ja ein erlaubnisfreier Raum, klar da ist ja auch so im Gesetz nichts niedergelegt....

Frag ich mich nur, zu was hab ich da jetzt die Prüfung Waffensachkunde abgelegt, war doch bestimmt rausgeworfenes Geld. :dr:

Warum bin ich Schießleiter geworden????? :dr:

Nix für ungut, aber ich rede mehr von der rechtlichen Seite als du.

Du redest von einem anderen Schützen, nur ist der Fragesteller ganz oben am Anfang einer derer????

Ich sprach oben nicht von einem Schützenkamerad mit Waffensachkunde und WBK

Denk mal genau nach...... :aua:

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@Dirty Harry,

Nach dem alten WaffG/VW Vorschriften war so etwas gang und gäbe (zumindest in meinem Ordnungsamtbereich): Ein Mitglied eines Schützenvereins konnte eine Waffe kaufen - noch vor der WBK bzw. Voreintrag. Selbstverständlich war der Zugriff darauf aber erst mit dem Vorliegen und dem endgültigen Eintrag in die WBK möglich ! Aber im Endeffekt konnte ein Schütze so mit der "eigenen" Waffe trainieren wenn z.B. der Händler auch regelmäßig zum Schiessen ging und die Waffe mitbrachte und natürlich auch wieder mitnahm. Der Kauf und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben sind zwei verschiedene Dinge !

Du schreibst es ja selbst, ein Mitglied eines Schützenvereines...

Klar, ich kann eine Waffe Kaufen (bezahlen, aber nicht mit nach Hause nehmen nenne ich halt finanzieren), sie ist dann zwar mein Eigentum, aber ich muß sie einem Berechtigten überlassen.

So tun es etwa jene deren Erlaubnis widerrufen wurde, sie geben die Waffe(n) an Berechtigte ab, man sagt dazu auch "sie wurde ausgelagert", ließt man oft auch in Anzeigen.

Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe hat derjenige der zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zugriff auf die Waffe hat, praktisch wer sie in der Hand hat.

(vgl auch Erich Weiß; "Waffensachkunde für Schützen")

Der Berechtigte kann auf einen Schiesstand die tatsächliche Gewalt über sie vorübergehend einem anderen Nichtberechtigten einräumen, muß diese jedoch erst dem Schießleiter übergeben.

Dieser übergibt die Waffe dann weiter.

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Der Berechtigte kann auf einen Schiesstand die tatsächliche Gewalt über sie vorübergehend einem anderen Nichtberechtigten einräumen, muß diese jedoch erst dem Schießleiter übergeben.

Dieser übergibt die Waffe dann weiter.

Quelle?

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

...

5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte

erwirbt;

Meine Quelle: Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de

Ihr könnt natürlich in Eurer Schießstandordnung andere, schärfere Regelungen verankern.

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Mal abgesehen davon dass an mir sicher kein "dahergelaufener Fremder" vorbeikommt der an der Feuerlinie die Waffe eines Kameraden nimmt um damit zu schießen, finde ich diese "drei ums Eck" etwas hochgegriffen. Sollte sich tatsächlich ein absoluter "Newbie" (ohne Sachkunde und WBK)auf dem Stand befinden gilt für ihn ebenso wie für die anderen die Standordnung bzw. das WaffG.

Daraus kann ich aber dies Übergabegeschichte nicht ableiten ? Ist er als Gastschütze eines Kameraden dabei, übergibt ihm dieser die Waffe direkt, die Vereinsplemben kriegt er von mir.

Dass dabei immer ein besonderes Auge auf den Neuen geworfen wird, ist aber ausserhalb aller Regelungen selbstverständlich.

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beim BdMP wird im stehen, im knieen, im sitzen, im liegen und am Pfosten stehend und knieend geschossen.

Beim der sportlichen Flinte wird sogar im liegen quer zum Ziel geschossen.

Hoffentlich habe ich nix vergessen.

beim IPSC wird hinter Deckungen heraus geschossen

und beim 1500`er wird die Deckung durch den Pfosten angedeutet

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@Hoss,

Kann man die zeitlich irgendwie eingrenzen ?

Du müsstest doch den Leitfaden noch besser kennen als ich, schließlich ist "Erich Weiß" ein Bayer, es handelt sich um sein aktuelles Werk, also keine Vorkriegsware.

Mal abgesehen davon dass an mir sicher kein "dahergelaufener Fremder" vorbeikommt der an der Feuerlinie die Waffe eines Kameraden nimmt um damit zu schießen, finde ich diese "drei ums Eck" etwas hochgegriffen. Sollte sich tatsächlich ein absoluter "Newbie" (ohne Sachkunde und WBK)auf dem Stand befinden gilt für ihn ebenso wie für die anderen die Standordnung bzw. das WaffG.

Soweit so gut, aber weißt du ob der Newbie das WaffG überhaupt kennt,

bzw nach der Standordnung richtig handeln kann?

Viele derer, die eine Waffe so einfach übergeben, können doch überhauptnicht einschätzen was der Newbie da macht beim ersten Schuß.

Ich red jetzt nicht von deinem Kumpel, der durch dich angestachelt mal mit dir zum Schießen kommt, nicht jeder Schütze ist auch ein guter Lehrer.

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@Nightforce: Friede! Peace! Mir! Shalom!

Ich habe das angesproche Buch nicht, deshalb muß ich Dir die richtige Zitierung glauben. Aber ich bin mir sicher, daß Diese Aussage (zumindest so pauschal) falsch ist, da sie nicht vom WaffG und auch nicht der VO gedeckt ist.

Ich vermutete beim ersten diesbezüglichen Postig, daß Du auf die mögliche Umgehungspraxis zu Geltungszeiten des alten WaffG anspieltest: Damals konnte ein Nichtberechtigter nichtgewerblich Waffen vom Besitzer zum Schießstand nur unter bestimmten Voraussetzungen transportieren. Eine (Umgehungs)möglichkeit war: Vom Berechtigten an einen Berechtigten. Berechtigt ist der Schießlieter. Also übergibt der 16 jährige die Waffe des Vaters dem Schießleiter (erlaubter Transport). Der Schießleiter übergibt die Waffe dem Sohnematz zum Schießen auf dem Schießstand (erlaubnisfreier Raum). Rückwärts genauso, weil (damals) es so legal war.

Aber das hast du ja verneint.

Bin übrigens selbst Schießleiter (BDS) - aber das ist nicht gleichbedeutend mit Schießaufsicht. Bei Waffenübergabe von Besitzer an Newby hat die Aufsicht selbstverständlich - wie immer - ein besonders wachsames Auge zu haben. Denn: Wie viele altgediente Waffenbesitzer halten sich nicht an die elementarsten Regeln! Wenn ich einem Newby die Waffe in die Hand drücke (ohne die Aufsicht dabei zu nerven), gebe ich selbige mit geöffentem Schlitten und leerem Patronenlager - ohne Magazin und durch mich kontrolliert rüber, ohne mit der Mündung die sichere Richtung zu verlassen. Ich zeige die Waffe und das leere Patronenlager vor. Und ich bleibe beim ersten Schuß dabei.

Was soll nun die Aufsicht dabei? Nur, den Besitzer ggf. bei unsicherer Waffenübergabe zur Seite zu nehmen und zu verwarnen.

PS: Verzeih bitte meine Krümelkackerei, aber wenn man eine Zeit als Lehrer gearbeit hat und dabei u.a. Arbeits- und Sozialrecht als seine Fächer hatte, drehen sich einem manchmal die Fußnägel hoch... Nennt man "morbus teacher".

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