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3. Kurzwaffe: Reicht Bestätigung vom LV?


bopper

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Ich verwende für die DSB-Präzisionsdisziplinen einen S&W 686 TC .357 Mag und eine P 226 Sport II SL 9 mm Para.

Für die BdMP Dienstpistolendisziplin DP 2 sind beide nicht zugelassen und der Landesverband hat mir deshalb ein Bedürfnis für eine weitere 9 mm Para Pistole bestätigt. Landesmeisterschaften in DP2 habe ich mit einer Leihwaffe geschossen.

Ich dachte eigentlich, dass die Bestätigung des LV genügt, um problemlos den 3. KW-Eintrag zu erhalten. Allerdings reicht das dem O-Amt nicht aus. In einem persönlichen Gespräch hat mir der Sachbearbeiter mitgeteilt, ich müsse das schriftlich begründen und auch darlegen, warum ich mich nicht von einer anderen KW trennen kann, am liebsten einen dicken Stapel Urkunden vorbeibringen und dann wäre das immer noch fraglich, ob es den Voreintrag gibt.

Im § 14 Waffengesetz habe ich zum Thema nur das hier gefunden:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb

und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als

zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür

erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des

Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die

weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Sind die Forderungen seitens des Ordnungsamtes so korrekt?

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Das Bedürfnis ist durch die Bestätigung des Landesverbandes eindeutig nachgewiesen.

Weitere Forderungen sind widerrechtlich.

Die Frage, ob die anderen Waffen noch benötigt werden, darf zwar auftauchen, aber nur alleinstehend, d.h. nicht in Verbindung mit dem Antrag der neuen Waffe.

Die Voreintrag für die neue Waffe darf nicht von dem fortbestehenden Bedürfnis der bisherigen Waffen abhängig gemacht werden.

Wenn er Dir ein weggefallenes Bedürfnis für die bestehenden Waffen nachweisen will, so ist hierfür ein eigener Vorgang notwendig, der in solchem Fall nicht hemmend für den neuen Antrag sein darf.

Somit gibt es da eine eindeutige Vorgehensweise:

Auszug aus dem WaffG kopieren, zum O-Amtmann gehen, ihm den Auszug vorlegen, die Bestätigung des LV dazu legen und sagen: Hiermit ist der notwendige Nachweis erbracht. (Kann auch schriftlich mit freundlichem, aber krzem und bestimmtem Ton sein - Kurz und knapp verstehen Amtmänner am besten)

Falls er dann noch weiter auf weitere Nachweise besteht:

"Schicken Sie Ihre Forderung doch bitte schriftlich innerhalb einer Woche an meinen Anwalt (Adresse usw. nennen). Der wird Ihre Forderung dann genau prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten."

Im Normalfall reicht aber der erste Schritt, dem O-Amtmann eindeutig zu zeigen, daß man genauestens informiert ist.

Viele Grüße

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Der LV des BdMP wird sicher ähnlich prüfen wie der BDS und DSB.

D.h. der zuständige Mann im LV ist über den Waffenbestand informiert und hat sich sicher Gedanken darüber gemacht, warum die vorhandene Neuner nicht konform mit der SpO des BdMP ist und deswegen dafür eine weitere, geeignete, Waffe notwendig ist. Im Zweifelsfall setzt er sich mit dem Antragsteller in Verbindung und klärt dies mit dem intern ab.

Somit ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Warum muss also der Sachbearbeiter dies noch einmal in Frage stellen.

Also: Den Kollegen am Amt mal nach der "Rechtsgrundlage" fragen. :shock: Aber dass hat Uncle schon beschrieben.

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Als ich meine 2. .45er beantragt habe, hatte ich neben der BDS Bescheinigung eine Seite lang erklärt, warum die neu beantragte Waffe geeigneter für diese Disziplin sei. Kopie der entsprechenden Seiten im Sporthandbuch hatte ich auch begefügt. Ohne Rückfrage bekam ich meine WBK ausgestellt.

Die 1. .45er ist für RSB als ZFP Gruppe II und die zweite für BDS freie Klasse über 7,62mm genehmigt.

Also Bopper, an Deiner Stelle würde ich versuchen die Unterschiede zwischen den Disziplinen deutlich zu machen. Ich kenne die BDMP Disziplin nicht, sollte aber die vorhandene 9mm voll in deren Reglement passen, gehst Du wohl oder übel Kacken mit Deinem Antrag :dr:

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Also Bopper, an Deiner Stelle würde ich versuchen die Unterschiede zwischen den Disziplinen deutlich zu machen. Ich kenne die BDMP Disziplin nicht, sollte aber die vorhandene 9mm voll in deren Reglement passen, gehst Du wohl oder übel Kacken mit Deinem Antrag :dr:

Das ist nicht das Problem, meine P 226 hat ein Laufgewicht und ein zu langes Rohr und ist deshalb für DP2 (verbesserte Dienstpistolen) nicht zugelassen. Deshalb habe ich ja auch vom Landesverband die Bescheinigung erhalten.

Der Knackpunkt ist, ob ich dem OA gegenüber überhaupt noch weitere Ausführungen machen muss, wenn die Bestätigung gem. §14 vorliegt.

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Der Knackpunkt ist, ob ich dem OA gegenüber überhaupt noch weitere Ausführungen machen muss, wenn die Bestätigung gem. §14 vorliegt.

Das hat Uncle Pete weiter oben ja schon eindeutig beantwortet.

Wenn sich da jemand bei deinem OA aufspielen will, dann würde ich es darauf anlegen. Rein vom Gesetzestext her, stehst du auf der sicheren Seite.

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Danke für alle Meinungen.

Zur Info auch noch die Stellungnahme des FWR zu dem Thema:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach unserer Auffassung muss die

Verbandsbescheinigung als Glaubhaftmachung der in Par. 14 Abs. 3

geforderten Voraussetzungen genügen. In der Regel sind ja die Nachweise für

eine regelmäßige Ausübung des Schießsports und darüber hinaus für das

Bedürfnis einer 3. oder weiteren Kurzwaffe dem Verband gegenüber vorgelegt

worden.

Nur wenn die Behörde begründete Zweifel an der Richtigkeit der

Verbandsbescheinigung hat, kann sie selbst diese weiteren Nachweise

nochmals prüfen, sie kann jedoch - nach unserer Auffassung - nicht von

vorneherein Urkunden, Ergebnislisten und andere Nachweise neben der

Verbandsbescheinigung für die 3. Kurzwaffe verlangen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Sylvie Meller

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Forum Waffenrecht e.V.

Landvogtei 1-3

D-79312 Emmendingen

Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18

Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30

mailto:info@fwr.de

www.fwr.de

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  • 1 month later...
  • 2 years later...

Naja irgendwas mit Waffen wäre besser, aber ich weiß das es eine schweine arbeit ist solche Avatare herzustellen und Online bekommt man solche eben nicht.

Da wir aber auch Militär haben finde ich es ganz in Ordnung so. PDT_Armataz_01_12

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