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Sachsen-Anhalt: Polizei erschießt Messer-Angreifer in Wolmirstedt


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Moin!

Ich bemerke an mir Gewöhnungs- Effekte … ich habe die böse Hypothese, dass es nicht der letzte Terror- Anschlag war! 

Mit einem Messer und ohne körperliche Distanz zum Opfer … übel … 😖😖🤬

Mein Beileid den Opfern und Hinterbliebenen.

Wir leben in schlimmen Zeiten. 🥺

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Am 15.6.2024 at 20:43 , Jägermeister sagte:

War kein Anschlag, war ein anderer Spinner.

Wenn ein vollkommen Fremder auf meine Party kommt und mit der mitgebrachten Blankwaffe wahllos Leute absticht, dann ist das ein Terrorist … alles andere wären vielleicht Beziehungstaten oder Raubüberfall, etc. … aber nur meine unwesentliche Meinung! 

Ich frage mich allerdings wie das mit der Polizei gelaufen ist? Waren die um die Ecke?

Oder haben die anderen den Psycho in Schach gehalten?

Na gut … mein Infostand liegt bei ca. 1400 Uhr … 🤔

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Ok … gerade den Artikel gelesen (hilft ja manchmal) … er traf später auf die Beamten! 

… wurde erschossen und dann befragt … keine religiösen Motive … :teufel102:

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Am 22.6.2024 at 16:13 , DeSüWe sagte:

Einem angreifenden Messerstecher aus 3 Meter Entfernung ins Knie schießen?

Vor allem frage ich mich, was das mit der Fluchtfähigkeit zu tun haben soll?

Wenn mir jemand nach dem Leben trachtet, gerade mit einem Messer, ist aus meiner Sicht alles zu tun, um ihn davon abzuhalten. Das geht ab 7m Distanz und weniger nur durch einen möglichst sofort tötenden Treffer.

Ansonsten ist gemäß FBI-Studie mein Leben in höchster Gefahr.

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Das nach einem Schusswaffengebrauch mit Verletzungs- oder gar Todesfolge gegen den / die Polizisten ermittelt wird ist klar & logisch. Das PolG in meinem Freistaat gestattet den Einsatz der Schusswaffe in einer derartigen Lage wie in Wolmirdtedt geschildert. In Sachsen - Anhalt sieht das nicht anders aus. 

Ein Blick auf die Zahlen sagt mir zudem, dass in Deutschland gar nicht so oft durch die Polizei auf Menschen geschossen wird. Der Löwenanteil am polizeilichen Schusswaffengebrauch ist erlösen verletzter Tiere nach Wildunfall. 

DeSüWe

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Am 22.6.2024 at 16:49 , DeSüWe sagte:

Das nach einem Schusswaffengebrauch mit Verletzungs- oder gar Todesfolge gegen den / die Polizisten ermittelt wird ist klar & logisch.

Das nennt sich Rechtsstaat.

Am 22.6.2024 at 16:49 , DeSüWe sagte:

Das PolG in meinem Freistaat gestattet den Einsatz der Schusswaffe in einer derartigen Lage wie in Wolmirdtedt geschildert.

Das StGB wird wohl noch drüber stehen, denn es leitet sich imho u.a. aus dem Grundgesetz ab. Und der Notwehrparagraph ist eindeutig.

Am 22.6.2024 at 16:49 , DeSüWe sagte:

Ein Blick auf die Zahlen sagt mir zudem, dass in Deutschland gar nicht so oft durch die Polizei auf Menschen geschossen wird. Der Löwenanteil am polizeilichen Schusswaffengebrauch ist erlösen verletzter Tiere nach Wildunfall. 

Das ist auch logisch.

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Am 22.6.2024 at 16:49 , DeSüWe sagte:

Das nach einem Schusswaffengebrauch mit Verletzungs- oder gar Todesfolge gegen den / die Polizisten ermittelt wird ist klar & logisch.

Nona, das wäre bei einer Zivilperson auch nicht anders und genau so würde auch da Straffreiheit herauskommen. siehe §32 StGB.

 

Am 22.6.2024 at 17:04 , Jägermeister sagte:

Das StGB wird wohl noch drüber stehen, denn es leitet sich imho u.a. aus dem Grundgesetz ab. Und der Notwehrparagraph ist eindeutig.

Ich kenne die deutsche Situation nicht, aber in Ö gilt für Exekutivbeamte zuerst das Waffengebrauchsgesetz, das ich kürzlich in diesem Board zitiert habe.

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Am 22.6.2024 at 17:07 , Glockologe sagte:

Nona, das wäre bei einer Zivilperson auch nicht anders und genau so würde auch da Straffreiheit herauskommen. siehe §32 StGB.

Für einen Polizisten ist es sehr wichtig, dass der Schusswaffengebrauch nach Polizeigesetz rechtens war. In diesem Fall ist er nämlich haftungsrechtlich nicht am Start ! Wenn man auf den Notwehrparagrafen Rückgriff nehmen muss, ist das strafrechtlich zwar sauber aber haftungsrechtlich eine vollkommen andere Nummer. 

DeSüWe

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